Falsche Berechnung der Kinderfreibeträge?

  • Wegen fehlende Anerkennungen von Kinderfreibeträge habe ich große Differenz zwischen Wiso Sparbuch 2011- und die von Finanzamt-Berechnung erhalten.
    Es geht um Kinderfreibeträge für 4 Kinder, wobei das Finanzamt nur für ein Kind Kinderfreibetrag berechnet hat.


    Meine Daten:
    Ich bin verheiratet, habe 2 leibliche Kinder, die mit meine Ex leben und 2 Stiefkinder von meiner Frau, die mit uns zusammen leben. Alle Kinder sind unter 18 Jahren alt.


    Ich habe in Jahr 2010 82.250,- Euro verdient, wobei 30.000,- Euro wurde als Abfindung für 9 Jahren Arbeit bezahlt.


    Meine Frau ist selbständig, hat aber in 2010 nichts verdient.
    Ich habe Steuerklasse 3, meine Frau 5.
    Wiso Sparbuch 2011 hat die Zusammenverahnlagerung für uns gewählt.


    Hier sind die Berechnungen aus Bescheid von Finanzamt:
    Einkünfte: 82.250,-
    nach Werbungskostenabzug: 78.175,-
    nach Sonderausgabenabzug: 68.585,-
    Freibetrag für 1 Kind: 7.008,-
    zu versteuerndes Einkommen: 61.577,-


    Finanzamt schreibt, dass für ein Kind ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde und für weitere Kinder war das Kindergeld günstiger.
    Ich habe alle Angaben in Wiso Sparbuch 2011 noch mal gründlich geprüft, es stimmt alles überein und bei Kinder Anspruch für Kindergeld angekreuzt ist.
    Wiso Sparbuch gibt aber bei Berechnung für alle 4 Kinder Kinderfreibeträge und damit etwa 800,- Euro mehr Erstattung als in Berechnung von Finanzamt.

    • Offizieller Beitrag

    Wegen fehlende Anerkennungen von Kinderfreibeträge habe ich große Differenz zwischen Wiso Sparbuch 2011- und die von Finanzamt-Berechnung erhalten.

    Die kindbezogenen Steuervergünstigungen wurden ja wohl im maximal möglichen Rahmen anerkannt.

    Es geht um Kinderfreibeträge für 4 Kinder, wobei das Finanzamt nur für ein Kind Kinderfreibetrag berechnet hat.

    Und für die anderen Kinder wurden die Kinderfreibeträge gewährt.

    Finanzamt schreibt, dass für ein Kind ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde und für weitere Kinder war das Kindergeld günstiger.

    Eben.

    Ich habe alle Angaben in Wiso Sparbuch 2011 noch mal gründlich geprüft, es stimmt alles überein und bei Kinder Anspruch für Kindergeld angekreuzt ist.

    Ja und in welcher Höhe wurden Kindergeldzahlungen erklärt? Nur das ist entscheidend. Und nur diese Zahlen/Eingabemasken sind interessant. Nach der Entscheidung des Finanzamts möchte ich unterstellen, dass bei Dir insoweit ein Eingabefehler vorliegen sollte.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich bin verheiratet, habe 2 leibliche Kinder, die mit meine Ex leben und 2 Stiefkinder von meiner Frau, die mit uns zusammen leben. Alle Kinder sind unter 18 Jahren alt.


    Also habt Ihr vier halbe Kinder.


    Du musst für jedes Kind das halbe Kindergeld eingeben.


  • Danke für die Antworten. Nach falschen Angaben habe ich ganz gründlich geprüft.
    Ich habe für zwei Kinder die volle Kindergeld (2.208,- für jedes Kind) gestellt und für zwei Kinder die mit meiner Exfrau leben die hälfte von Kindergeld (1.104,- für jedes Kind) gestellt.

    Wiso Sparbuch 2011 rechnet mit die Kinderfreibeträge für 4 Kinder 13.104 plus Freibeträge für Betreuung 7.920,-. Das bedeutet 4.368,- * 3 + 2.640,- * 3 und das sind volle Freibeträge für 2 Kinder und 2 Hälfte von Freibeträge für anderen 2 Kinder.


    Das wäre selbstverständlich gut für mich gewesen nur es gibt sogenannte Günstigerprüfung und diese wurde in Programm nicht berechnet.


    Es scheint hier wirklich nach Fehler in Programm.

    • Offizieller Beitrag

    Es scheint hier wirklich nach Fehler in Programm.

    Mit Sicherheit nicht. Das wäre in einem Jahr Vollbetrieb wohl aufgefallen.

    Ich habe für zwei Kinder die volle Kindergeld (2.208,- für jedes Kind) gestellt ...

    Und was ist mit dem anderen Elternteil, verstorben? Ansonsten bekommt da jeder Elternteil sein hälftiges Kindergeld angerechnet, solange er seiner Unterhaltsverpflichtung in ausreichendem Maße nachkommt. Für Dich sind es ja "nur" Stiefkinder ohne jeden Kindergeldanspruch.


    Kannst Du mittels Suchfunktion übrigens auch in ausreichendem maße hier im Forum nachlesen.


  • Du versuchst von Problemen mit Berechnung der Günstigerprüfung in Wiso Sparbuch 2011 weg zu kommen.


    Das spielt erstmals keine Rolle ob ich 4-mal die Hälfte Kindergeld eingegeben habe oder volle, weil es geht hier im Grunde nur um Anerkennung den Freibeträgen für 4 Kinder. Wiso Sparbuch 2011 berechnet Freibeträge für alle Kinder, ob 4 Hälfte oder 2 Volle und 2 Hälfte, spielt dabei erstmals keine Rolle. Finanzamt hat nur 1 Kinderfreibetrag (7.008,-) berechnet und das ist Freibetrag für ein Kind oder für zwei Kinderhälften wenn du willst. Im Bescheid von Finanzamt steht deutlich geschrieben, dass für ein Kind ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde und für weitere Kinder war das Kindergeld günstiger!


    Ich sehe, das du das Problem mit Übertragung der Kinderfreibetrag überhabt keine Ahnung hast.
    Es gibt in Deutschland eine Regelung die Übertragung der Kinderfreibetrag auf die Eltern mit denen Kinder leben ohne Zustimmung der Zweiten Elternteil ganz normal ist (Revisionsverfahren beim BFH: III R 42/07). Zweitens: Vater von Kindern meiner Frau kommt nicht mit 75% seinen Unterhaltungspflichten und damit können wir die Kinderfreibeträge in volle Höhe für beide Kinder auf uns übertragen, Finanzamt hat das auch bestätigt. Dazu kann ich dir noch sagen, dass ein Kind zu 70% Behindert ist und nach normaler Regelung sollte den Behindertenfreibetrag auch zwischen Eltern geteilt werten. Wir haben aber den zu 100% auf uns umgestellt und Finanzamt hat das auch so berechnet.

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    • Offizieller Beitrag


    Du versuchst von Problemen mit Berechnung der Günstigerprüfung in Wiso Sparbuch 2011 weg zu kommen.


    Das spielt erstmals keine Rolle ob ich 4-mal die Hälfte Kindergeld eingegeben habe oder volle, weil es geht hier im Grunde nur um Anerkennung den Freibeträgen für 4 Kinder. Wiso Sparbuch 2011 berechnet Freibeträge für alle Kinder, ob 4 Hälfte oder 2 Volle und 2 Hälfte, spielt dabei erstmals keine Rolle. Finanzamt hat nur 1 Kinderfreibetrag (7.008,-) berechnet und das ist Freibetrag für ein Kind oder für zwei Kinderhälften wenn du willst. Im Bescheid von Finanzamt steht deutlich geschrieben, dass für ein Kind ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde und für weitere Kinder war das Kindergeld günstiger!


    Ich sehe, das du das Problem mit Übertragung der Kinderfreibetrag überhabt keine Ahnung hast.
    Es gibt in Deutschland eine Regelung die Übertragung der Kinderfreibetrag auf die Eltern mit denen Kinder leben ohne Zustimmung der Zweiten Elternteil ganz normal ist (Revisionsverfahren beim BFH: III R 42/07). Zweitens: Vater von Kindern meiner Frau kommt nicht mit 75% seinen Unterhaltungspflichten und damit können wir die Kinderfreibeträge in volle Höhe für beide Kinder auf uns übertragen, Finanzamt hat das auch bestätigt. Dazu kann ich dir noch sagen, dass ein Kind zu 70% Behindert ist und nach normaler Regelung sollte den Behindertenfreibetrag auch zwischen Eltern geteilt werten. Wir haben aber den zu 100% auf uns umgestellt und Finanzamt hat das auch so berechnet.


    Stop!
    Das sind Fakten, die DU in Deinem Eingangsthread so nicht erwähnt hast!
    Daher zügele Dich bitte in der Anmaßung, jemandem Unkenntnis vorzuwerfen!


    Und nur, weil es ein Revisionsverfahren gibt, heißt es noch lange nicht, dass dies gängige Praxis sei! Bis zum Entscheid steht da nämlich nichts fest und es wird dem nicht entsprochen!

    • Offizieller Beitrag

    Zweitens: Vater von Kindern meiner Frau kommt nicht mit 75% seinen Unterhaltungspflichten und damit können wir die Kinderfreibeträge in volle Höhe für beide Kinder auf uns übertragen,

    Ansonsten bekommt da jeder Elternteil sein hälftiges Kindergeld angerechnet, solange er seiner Unterhaltsverpflichtung in ausreichendem Maße nachkommt.

    Du solltest also erst einmal richtig lesen, bevor Du zu Unrecht auf irgend jemanden einprügelst.

    Es gibt in Deutschland eine Regelung die Übertragung der Kinderfreibetrag auf die Eltern mit denen Kinder leben ohne Zustimmung der Zweiten Elternteil ganz normal ist (Revisionsverfahren beim BFH: III R 42/07).

    Anhängige Verfahren wurden noch nie in der Steuerberechnung eines Steuerprogramms berücksichtigt und werden es auch nie werden. Ausnahme: Du setzt das im Wege der Aussetzung der Vollziehung im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens durch. Und dann muss es manuell berechnet werden, da es dafür keine Programmlösung gibt.


    Wenn Du in diesem Stil gegenüber dem FA auftrittst, dann ist mir klar, warum Dir das dort niemand genauer erklärt.

  • Zitat

    Stop!
    Das sind Fakten, die DU in Deinem Eingangsthread so nicht erwähnt hast!
    Daher zügele Dich bitte in der Anmaßung, jemandem Unkenntnis vorzuwerfen!


    Und nur, weil es ein Revisionsverfahren gibt, heißt es noch lange nicht, dass dies gängige Praxis sei! Bis zum Entscheid steht da nämlich nichts fest und es wird dem nicht entsprochen!


    Ich habe in meinem ersten Text deutlich geschrieben was für Einkomme ich habe und wo bei Berechnung zu Problem gekommen ist. Und auch über Berechnung den Freibetrag für ein Kind bei Finanzamt.


    Aber es ist egal und Fakt bleibt Fakt: Wiso Sparbuch 2011 Berechnet in einigen Fällen falsch die Günstigungprühfung bei Kinderfreibeträgen.
    Ich habe mehrere Stunden mit Programm experimentiert und die Daten verändert. Wenn ich nur die 30.000,- Abfindungen angebe, dann werden der Kinderfreibeträge falsch berechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in meinem ersten Text deutlich geschrieben was für Einkomme ich habe und wo bei Berechnung zu Problem gekommen ist. Und auch über Berechnung den Freibetrag für ein Kind bei Finanzamt.

    Da muss ich Dir leider widersprechen. Die Zahlen sagen nichts über den von Dir letztlich geschilderten tatsächlichen sachverhalt aus. Dazu bräuchte man eine Glaskugel.

    Ich habe mehrere Stunden mit Programm experimentiert und die Daten verändert. Wenn ich nur die 30.000,- Abfindungen angebe, dann werden der Kinderfreibeträge falsch berechnet.

    Nur, weil Du hier jetzt rumschreist, hast Du auch nicht mehr Recht. Du bist sicherlich Steuerberater und kannst diese komplizierten Berechnungen mit Ihre Folgewirkungen im Einzelnen nachvollziehen, oder?


    Bereits oben habe ich geschrieben:

    Und nur diese Zahlen/Eingabemasken sind interessant.


    Und wenn Du dem Programm iregndwelche rechtlich nicht zulässigen Eingaben aufzwingst, dann musst du Dich über Fehler in der Steuerberechnung und Abweichungen gegenüber der Berechnung des FA eben nicht wundern.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Daten:
    Ich bin verheiratet, habe 2 leibliche Kinder, die mit meine Ex leben und 2 Stiefkinder von meiner Frau, die mit uns zusammen leben. Alle Kinder sind unter 18 Jahren alt.

    Im ersten Zitat steht nichts von dem, was Du dann in


    Zweitens: Vater von Kindern meiner Frau kommt nicht mit 75% seinen Unterhaltungspflichten und damit können wir die Kinderfreibeträge in volle Höhe für beide Kinder auf uns übertragen, Finanzamt hat das auch bestätigt. Dazu kann ich dir noch sagen, dass ein Kind zu 70% Behindert ist und nach normaler Regelung sollte den Behindertenfreibetrag auch zwischen Eltern geteilt werten. Wir haben aber den zu 100% auf uns umgestellt und Finanzamt hat das auch so berechnet.

    schreibst.
    Wie gesagt, wenn Du mit dem Programm unzufrieden bist, gehe lieber zu einem Angehörigen der steuerberatenden Zunft. Dort wird Dir gegen ein kleines Entgelt sicherlich geholfen.

  • Noch mal!


    Meine ersten Angaben:



    Wiso Sparbuch 2011 rechnet bis zu Einkünfte nach Sonderausgabenabzug genauso wie Finanzamt.
    Und dann habe ich das geschrieben:


    Zitat

    Wiso Sparbuch 2011 rechnet mit die Kinderfreibeträge für 4 Kinder 13.104 plus Freibeträge für Betreuung 7.920,-. Das bedeutet 4.368,- * 3 + 2.640,- * 3 und das sind volle Freibeträge für 2 Kinder und 2 Hälfte von Freibeträge für anderen 2 Kinder.


    Wie du siehst unterscheidet das versteuernde Einkommen um 14016 in Vergleich zu Finanzamt Abrechnung und damit kommt zu etwa 800 weniger Erstattung!



    Dabei ist aber das wichtigste die Günstigungprühfung, was erst nach ca. 63.000- Euro versteuerndes Einkommen zu Kinderfreibeträgen Zuzahlungen fuhrt. Und Wiso Sparbuch 2011 hat in meinem Fall diese bis 47.561,- Euro mit Kinderfreibeträgen gesenkt, was absolut falsch ist!

    • Offizieller Beitrag

    Und was sagt das über die diesen Zahlen zu Grunde liegenden Besteuerungsgrundlagen bzw. Sachverhalten aus?

    Zitat
    Wiso Sparbuch 2011 rechnet mit die Kinderfreibeträge für 4 Kinder 13.104 plus Freibeträge für Betreuung 7.920,-. Das bedeutet 4.368,- * 3 + 2.640,- * 3 und das sind volle Freibeträge für 2 Kinder und 2 Hälfte von Freibeträge für anderen 2 Kinder.



    Wie du siehst unterscheidet das versteuernde Einkommen um 14016 in Vergleich zu Finanzamt Abrechnung und damit um ca. 800 weniger Erstattung!

    Ja und was wurde in die Eingabemasken eingetragen und entsprach es der geltenden Rechtslage? Wie schon mehrfach gesagt, ohne Screens der Eingabemasken kann das niemand prüfen.

    Dabei ist aber das wichtigste die Günstigungprühfung, was erst nach ca. 63.000- Euro versteuerndes Einkommen zu Kinderfreibeträgen Zuzahlungen fuhrt. Und Wiso Sparbuch 2011 hat in meinem Fall diese bis 47.561,- Euro mit Kinderfreibeträgen gesenkt, was absolut falsch ist!

    Was alles abhängig ist von Deinen gesamten Eintragungen im Programm. Oft ist da eben nicht nur eine Position ausschlaggebend.


    Das Programm rechnet nur, was Du ihm an Zahlen vorgibst. Die Richtigkeit der von Dir gemachten Angaben kann das Programm nicht prüfen. Wenn Du meinst, das Programm rechnet falsch, dass musst Du Dich an den Buhl-Support wenden und ein Ticket eröffnen.


    Wie mArk78 schon geraten hat, bleibt Dir dann ansonsten wohl nur der Weg zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • Sehr gute Antwort, danke schon!


    Das klingt etwa so:
    Du hast 29 Euro bezahlt, mehrere Tagen mit Angaben und Prüfungen von Daten verbracht, dich stark genervt wegen falschem Ergebnis. Und jetzt gehe bitte zum Steuerberater, er kann dir weiter helfen!


    Super Werbung für Wiso Sparbuch!!!


    Arbeitest du vielleicht als Steuerberater und bis du hier nur um Wiso Sparbuch zu blamieren und neue Kunden damit gewinnen?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Was soll Dein rumgeschreie hier? Das Zetern nützt Dir doch nichts. Das ist ein Forum von Usern für User. Und ab und zu schaut hier mal einer von Buhl vorbei. So erreichst Du nur, dass keiner Interesse hat, Dir zu helfen.


    Wir arbeiten weder für Buhl noch bekommen wir Geld für unsere Tätigkeit.


    Wir haben weder interesse daran für Buhl zu werben noch Buhl zu blamieren. Abgesehen davon dient die Fehlbedienung des Programms durch einen User weder dem einen noch dem anderen Zweck.


    Wir wollen lediglich anderen Usern bei Problemen behilflich sein. Aber wir haben es nicht nötig, uns anschreien zu lassen.


    Und da Du offensichtlich Probleme mit dem Programm hast, bleibt doch nur der Weg zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.


    Mein Berufsbild spielt hier auch keine Rolle. Da sollte ausreichend sein, dass ich über erweiterte Kenntnisse im Steuerrecht zu verfügen scheine.


    Viel Glück bei Deinem weiteren Weg im Steuerwirrwarr.

    • Offizieller Beitrag

    Woher willst Du wissen, ob und welches Ergebnis falsch ist?
    Wenn Du mit Revisionsverfahren argumentierst, scheint das Steuerwissen nicht ausreichend zu sein, sodass nur noch der Tipp SB bleibt. Oder Du gehst zum Sachbearbeiter Deines FA´s, um Dir eklären zu lassen, ob hier eine Korrektur Deiner möglicherweise falschen Eingabe vorgenommen wurde.


    Und wie miwe schon sagte, wir machen keine Werbung für Buhl noch arbeiten wir für diese Firma. Dies hier ist ein User to User - Forum. Wenn Dein Wunschergebnis nicht eintrifft, wende Dich an den kostenpflichtigen Buhl-Support. Aber eins vorab: Die können das Steuerrecht auch nicht brechen.


    Ich klinke mich jetzt hier aus.

  • Danke noch mal für eure Antworten. Diese haben mir aber leider nicht geholfen.
    Ich habe von Anfang an die Fragen so gestellt, dass es um Berechnung von Günstigerprüfungen bei Kinderfreibetragen kommt. Ihr probiert aber immer die Unterhaltung in andere Richtung zu lenken, so kommen wir niemals zur wesentlichen. Und das ist Günstigerprüfung!
    Bei etwa 63.000,- Euro sollte Programm die Kinderfreibeträge Anziehungen stoppen und in meinem Fall ist das nach einem Kind, weil die Grenze unterschritten wird.
    Nur Wiso Sparbuch 2011 macht das irgendwie nicht und Grund dafür probiere ich rauszufinden. Bis jetzt sehe ich das nur als Fehler in Programm. Oder existieren noch andere Regelungen?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt in Deutschland eine Regelung die Übertragung der Kinderfreibetrag auf die Eltern mit denen Kinder leben ohne Zustimmung der Zweiten Elternteil ganz normal ist (Revisionsverfahren beim BFH: III R 42/07).

    Du hast Dir aber schon angeschaut, um was es in dem von Dir zitierten anhängigen Verfahren geht? Ob das Im Sinne von Dir und Deiner Ehefrau ist, wenn die dort angesprochene gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt wird, weiß ich nicht. Sollte dann u.U. wohl eher zu Euren Ungunsten sein.


    Um Kinderfreibeträge/Kindergeld geht es da aber zumindest nicht. Ist aber auch leicht zu verwechseln mit dem Erziehungsfreibetrag. :censored:


    BFH III R 42/07:
    "Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf:
    Der Elternteil, in dessen Wohnung das minderjähige Kind gemeldet ist, kann nach § 32 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG beantragen, dass ihm der dem anderen Elternteil zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf übertragen wird. Im Verfahren III R 42/07 ist streitig, ob diese Vorschrift verfassungswidrig ist, weil für die Übertragung dieses Freibetrags allein der Antrag des anderen Elternteils genügt und nicht vorausgesetzt wird, dass der betroffene Elternteil der Übertragung zustimmt oder seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommt."


    Erziehungsfreibetrag: Übertragung ohne Einwilligung des anderen Elternteils?


    Ansonsten bin auch ich hier jetzt raus, da meine Mitwirkung ja offensichtlich nicht gewünscht ist.

  • Super Werbung für Wiso Sparbuch!!!


    Was soll das Geschreie :?:
    Geh* doch einfach zu deinem Sachbearbeiter beim FA und lass dir erklären, wo und warum er Änderungen an deinen Angaben vorgenommen hat.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag


    Was soll das Geschreie :?:
    Geh* doch einfach zu deinem Sachbearbeiter beim FA und lass dir erklären, wo und warum er Änderungen an deinen Angaben vorgenommen hat.
    MfG Günter


    Den Tipp gab ich auch schon, aber die Antwort war bekanntlich nicht hilfreich. So zumindest war die Aussage des TE.