Welche Sachkontierung bei Fahrkosten Privat-PKW m. 0,3EUR/km-Pauschale?

  • Hallo zusammen.

    Ich möchte als Selbständiger meine beruflichen Fahrtkosten mit Privat-PKW mit der 0,30-EUR-Kilomterpauschale berechnen.

    Da ja, soweit ich das verstanden habe, diese Pauschalkosten nicht vorsteuerabzugfähig sind, stellen sich mir zwei Fragen:

    (1) Ist die MwSt der 0,30-EUR-Kilomterpauschale bereits (oder auch nicht) enthalten, oder muss diese ich in der Fahrtkostenaufstellung mit noch dazurechnen (oder nicht)? .

    (2) Unter welchem Sachkonto werden die Fahrkosten verbucht?


    – Es gibt ja scheinbar vier Möglichkeiten:


    a) 3600 „Nicht abziehbare Vorsteuer“


    b) 3660 „Nicht abziehbare Vorsteuer 19%“


    c) 4672 „Reisekosten Unternehmer (nicht abziehbarer Anteil)“


    d) 4673 „Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten“, wobei ich hier nicht weiß, welche Besteuerungsart hier anzugeben ist (siehe meine erste Frage)

    Besten Dank und Gruß und schönes WE,

    triple-d

  • Die Umsatzsteuer ist bei der km-Pauschale komplett außen vor.


    Warum willst du die Konten 3600 oder 3660 ansprechen, wenn es um die Fahrtkosten geht?? Nimm einfach das Konto 4673, ohne Umsatzsteuer.

    • Offizieller Beitrag

    Klingt plausibel.

    Das ist das 1x1 des Steuerrechts. Mit ein bisschen Geduld hättest du die Antwort mittels der Suchfunktion so oder so ähnlich aber auch selber im Forum finden können. ;)

  • schon klar. Ich hatte ja zuvor auch die Beiträge zum Konto 4673 per Suche bereits gefunden. Bei denen wurde mit aber nicht klar, wie ich die Nichtabzugfähigkeit deklarieren soll. Aber offensichtlich lass ich das Feld "Steuer" einfach frei, obwohl ich immer dachte, dass man dort (irgend-) eine Besteuerungart eintragen muss, und ich daher nach anderen Konten suchte.


    Gruß,


    triple-D