Unfall auf dem Weg zur Arbeit - Kosten ansetzen?

  • Hallo,


    auf dem Weg zur Arbeit hat mir vor dem Bürogebäude jemand die Vorfahrt genommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und festgestellt, dass der Unfallgegner die alleinige Schuld trägt.


    Damit war die Sache aber nicht beendet: Der Unfallgegner war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht versichert, die Versicherung war 3 Tage vorher beendet worden. Obwohl es eine Nachhaftungspflicht von einem Monat gibt, zahlt die gegnerische Versicherung bis jetzt nicht, so dass Klage vor dem Landgericht eingereicht werden musste. Ich muss nun für den Mietwagen, den ich während der Reparatur meines Autos benötigte, in Vorleistung treten. Zusätzlich musste ich zur Einreichung der Klage meine Rechtsschutzversicherung bemühen, allerdings hat diese Police eine Selbstbeteiligung von 150 €.


    Kann ich diese 150 € Selbstbeteiligung als Werbungskosten absetzen? Die sehe ich - auch bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens - doch nicht mehr wieder.


    Danke im Voraus für Eure Antworten!
    Benny

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich diese 150 € Selbstbeteiligung als Werbungskosten absetzen? Die sehe ich - auch bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens - doch nicht mehr wieder.

    Ja.
    In der Programmhilfe ist unter dem Stichwort "Unfallkosten" zu lesen:


    Empfehle Dir daher, mal die Hinweise in der Programmhilfe aufmerksam zu studieren, falls Du das Steuer-Sparbuch nutzt.