Telefon- und Geräte-Kosten

  • Hallo,


    es geht um die Anerkennung von Telefon- und Geräte-Kosten als Werbungskosten.


    Ich nutze mein privates Handy auch beruflich, das wird mir mein Arbeitgeber auch sicherlich bescheinigen. Allerdings habe ich eine Flatrate, so dass ich für dienstliche Gespräche keine zusätzlichen Kosten habe. Ich würde als pauschal 20% der Grundgebühr, in meinem Fall 11,99 EUR pro Monat, angeben.


    Jetzt habe ich dieses Jahr noch ein neues Handy erworben, ein Smartphone, welches auch für die berufliche Nutzung Vorteile bringt. Das Gerät wurde direkt beim Hersteller gekauft, also ohne Subvention durch den Betreiber. Kann ich auch hier 20% vom Gerätepreis (das wären 147,80 EUR) geltend machen?


    Danke im Voraus
    Benny

  • Bei deinem Provider gibt es doch sicherlich einen Gesprächsnachweis, danach dann abrechnen mit Bescheinigung des Arbeitgebers.
    Oder noch einfacher, Handy vom Arbeitgeber stellen lassen und nutzen.
    MfG G+nter

    • Offizieller Beitrag

    Bei deinem Provider gibt es doch sicherlich einen Gesprächsnachweis, danach dann abrechnen mit Bescheinigung des Arbeitgebers.

    Es geht ihm um die Absetzbarkeit der Kosten für das Handy bzw. um den zum Ansatz bringenden Betrag.


    Oder noch einfacher, Handy vom Arbeitgeber stellen lassen und nutzen.

    Oder garnicht telefonieren - toller Tipp. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich auch hier 20% vom Gerätepreis (das wären 147,80 EUR) geltend machen?

    In der Programmhilfe (wenn man mittels Suchfunktion nach Handy sucht) steht dazu:

    Zitat

    Neben der eigentlichen Telefonrechnung sind noch die Abschreibungen für das Telefon selbst anzusetzen.

    Ich vermute also ja, aber dann ggf. auch als Arbeitsmittel erfassen mit Anteil an beruflicher Nutzung.
    Aber mal sehen, was unsere Steuerprofis vielleicht noch ergänzen oder auch korrigieren. :S

    • Offizieller Beitrag

    Einer der "Steuerprofis" hat sich bewusst zurückgehalten, da er sich, wie du auch an anderer Stelle festgestellt hast, alle Programmhilfen zu nutzen.


    Natürlich kann jemand, dem 20% berufliche Nutzung anerkannt wird, neben den laufenden Kosten auch die Kosten für das Hauptgerät entsprechend absetzen. Und da kann das Finanzamt natürlich geeignete Aufzeichnungen über den Umfang der beruflichen Nutzung einfordern. Und wenn durch diese hochpreise Flatrate, hochgerechnet ja 60€ monatlich, auch noch ein privater Festnetzanschluss eingespart wird, sähe die Rechnung m.E. noch ganz anders aus.


    Nur Frage ich mich hier tatsächlich, ob eine berufliche Nutzung in dem genanten umfang gegeben ist. Denn bei ein paar Aufzeichnungen könnte der Arbeitgeber problemlos entsprechende steuerfreie Erstattungen leisten. Und warum stellt er seinem Mitarbeiter bei diesem beruflichen Erfordernis keine Handy?


    Oder ist es einfach ein weitaus überwiegend genutztes privates iPhone oder sonstiges Smartphone, das der Arbeitgeber nicht gewillt ist zu sponsern. Dann könnte sich auch der Bearbeiter im Finanzamt solche Gedanken machen.


    Letztlich kann er es in dem von ihm genannten Umfang geltend machen, sollte aber u.U. mit Problemen rechnen. Und man sollte immer bedenken, dass solche Sachverhalte die Aufmerksamkeit auch auf den Rest der Steuererklärung lenken.

  • Zitat von »g.horn« Oder noch einfacher, Handy vom Arbeitgeber stellen lassen und nutzen.


    Oder garnicht telefonieren - toller Tipp.


    miwe4 sieht das genau so.....
    Nur Frage ich mich hier tatsächlich, ob eine berufliche Nutzung in dem genanten umfang gegeben ist. Denn bei ein paar Aufzeichnungen könnte der Arbeitgeber problemlos entsprechende steuerfreie Erstattungen leisten. Und warum stellt er seinem Mitarbeiter bei diesem beruflichen Erfordernis keine Handy?


    So wie der Fragesteller es möchte, wird es immer Schwierigkeiten geben.
    MfG Günter

  • Danke erstmal für Eure zahlreichen Antworten. Ich habe das Gefühl, hier etwas verurteilt zu werden, frei nach dem Motto da versucht jemand ungerechtfertigt Steuern zu sparen. Ich möchte mal etwas näher erleutern, was mich auf den Gedanken bringt, 20% als Werbungskosten anzusetzen:


    Ich bin bei einem mittelständischen Unternehmen als Software-Entwickler für verschiedene Anwendungen tätig. Meine Hauptaufgabe liegt im Bereich der Entwicklung, aber auch in der Betreuung der Mitarbeiter vor Ort sowie bei außergewöhnlichen Problemen auch in der Betreuung von Kunden. Wie bereits beschrieben geht es um mein Privathandy (ja, es ist ein iPhone), bei dem Vertrag handelt es sich um eine Flatrate, die 99% der monatlichen Kosten ausmacht. Nun ist es sicherlich so, dass ich für die meisten beruflichen Gespräche mein Festnetz-Telefon im Büro nutze. Allerdings bin ich nicht in einem Unternehmen tätig, bei dem um 08:00h die Arbeit beginnt und Punkt 16:00h endet, sondern wo bedingt durch die Außeneinsätze der Kollegen auch längere Arbeitszeiten entstehen, teilweise auch am Wochenende, wenn kritische Probleme beseitigt werden müssen.


    So kommt es oft vor, dass ich auf dem Weg zur Arbeit bereits mit Kollegen telefoniere, um Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern. Dadurch, dass mein Anbieter und der Anbieter unserer Unternehmens-Telefone gleich sind, entstehen mir durch diese Anrufe keine unmittelbaren Kosten. Außerdem nutze ich mein Smartphone für den Abruf und die Beantwortung von geschäftlichen eMails, und das nicht nur während der sogenannten Kern-Arbeitszeit, sondern auch davor, danach und während der Pausen. Ich bin dadurch quasi ständig erreichbar. Neben den eMails nutze ich das Gerät für die geschäftliche Terminplanung und Fernüberwachung von Kundenanlagen oder der firmeneigenen Infrastruktur. Letzer Punkt ist, dass ich mein Gerät auch für Langzeittests unserer eigens entwickelten Anwendungen für mobile Geräte nutze. Ich denke, dass ich an dieser Stelle deutlich gemacht habe, in welchen Punkten ich mein privates Gerät dienstlich nutze. Natürlich nutze ich dieses auch privat, mir geht es ja auch nur um eine Anerkennung der Kosten in Höhe von 20%, und nicht etwa 100%.


    Natürlich kann man argumentieren, dass mein Arbeitgeber mir ein Diensthandy stellen könnte. Das ist sicherlich richtig, jedoch ist weder für ihn noch für mich ein Vorteil zu erkennen. Ich müsste ständig mit zwei Telefonen durch die Gegend laufen, was ich alles andere als angenehm finde. Auch in Zeiten mit Auftragseinbußen und schlechter Zahlungsmoral mancher Kunden ist es doch in diesem Fall unsinnig, für mich einen zusätzlichen Vertrag abzuschließen, wenn die Nutzung meines privaten Vertrages für mich ohne großartige Mehrkosten möglich ist.


    Vielleicht wird jetzt auch klar, warum ich nicht einfach an einem EVN darlegen kann, wie hoch die berufliche Nutzung meines Telefons ist. Die o.g. Punkte werden doch auf keinem EVN erfasst. Trotzdem ist eine deutliche berufliche Nutzung gegeben, auch sicherlich über 20%, was ich allerdings nicht ohne Weiteres anhand von Rechnungen darlegen kann.


    Auf diesen Tatsachen begründet halte ich es für gerechtfertigt, 20% der monatlichen Kosten sowie der einmaligen Anschaffungskosten als Werbungskosten anzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem ist eine deutliche berufliche Nutzung gegeben, auch sicherlich über 20%, was ich allerdings nicht ohne Weiteres anhand von Rechnungen darlegen kann.

    Auch die 20% musst Du grundsätzlich durch geeignete Nachweise glaubhaft machen. Spätestens dann, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordern sollte. Das ist auch und gerade mit Deinem iPhone ohne großes Problem möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Arbeitgeber oftmals leider Bescheinigungen nach Wunsch ausfertigen, ist dies nur ein Indiz.


    Maßgeblich ist i.d.R. ein detaillierter Gesprächsnachweis über drei Monate repräsentativ geführt. So wirst Du es auch überall im Netz nachlesen können.