Ware mit Gutschrift bezahlt, wie verbuchen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe letztes Jahr ein Gebrauchtgerät für 5000 EUR von einem meiner Kunden gekauft. Über 3500 EUR habe ich eine Rechnung von ihm erhalten und bezahlt, über den Rest hat er eine Gutschrift von mir bekommen. Er erhält nun nach und nach Leistungen von mir, über die ich ihm Rechnungen stelle, die jeweils von der Gutschrift abgezogen werden.


    Meine Rechnungen verbuche ich als Einnahmen. Als Buchführungslaie frage ich mich aber ?( ?( : Wie um alles in der Welt kann ich die Gutschrift verbuchen? ...und: Muss ich das Gerät mit 3500 EUR, wie in der Rechnung ausgewiesen, oder mit 5000 EUR ins Anlagevermögen einbuchen?


    Ich verwende das WISOSparbuch mit EKR03.


    Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    ich habe letztes Jahr ein Gebrauchtgerät für 5000 EUR von einem meiner Kunden gekauft. Über 3500 EUR habe ich eine Rechnung von ihm erhalten und bezahlt ...

    Mit Umsatzsteuerausweis von einem anderen Unternehmer?

    ..... über den Rest hat er eine Gutschrift von mir bekommen.

    Und warum taucht das nicht in seiner "Rechnung" auf?


    Darüber würde ich mir mal als erstes Gedanken machen.


    Eine Gutschrift im steuerlichen Sinne ist das nun beileibe nicht. Wenn Du schon die Eingangsleistung nicht richtig behadelst, wie willst Du das dann mit Deiner Ausgangsleistung richtig hinbekommen. Im Zweifel hast Du Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet.

  • Hallo miwe4,


    das mit der Beihilfe zur Steuerhinterziehung klingt ja saubär. Sowohl in der Rechnung meines Kunden als auch in meiner Gutschrift ist die entsprechende Umsatzsteuer ausgewiesen.


    In einem anderen Forum hatte ich damals gelesen, dass Leistungen statt über Rechnung auch über das Gutschriftverfahren abgerechnet werden können. Da hätte sich wohl eine Anfrage bei einem Steuerberater gelohnt. Ich werde mich wohl nochmal mit meinem Kunden unterhalten müssen, wie wir aus der Nummer wieder rauskommen. Danke jedenfalls bis hierhin.

    • Offizieller Beitrag

    Und die Rechnung Deines Kunden an Dich hätte ausgehend von 5.000 € ergehen müssen (Brutto oder Netto hast du ja nicht gesagt). Die Steuerverkürzung ergibt sich ja nur auf Seiten Deines Kunden, Du hast ja "lediglich" Beihilfe geleistet. Bei Dir besteht allerdings nur ein Vorsteuerabzug ausgehend von den in der Rechnung ausgewiesenen 3.500 €. Und da hast du dann nämlich den Schaden aus der Steuerdifferenz.


    Und bei dem Guthaben Deines Handelspartners insgesamt hast Du dann Dein Problem mit dem Gegenkonto.


    Die Abrechnung im Wege der Gutschrift betrifft i.d.R. ganz andere Geschäftsvorfälle.