Einnahme aus Lohnfortzahlung auf welches Konto SKR03

  • Hallo an alle ,


    ich habe gerade im Kaufmann meine Lohnabrechnung gemacht und stieß zum ersten Mal auf eine Lohnfortzahlung .
    Die Lohnfortzahlung selbst funktioniert soweit .
    Bei der Durchsicht der Forderungen und Verbindlichkeiten habe ich seitdem einen Saldo in Höhe des Erstattungsbetrages gem.LFZG
    im Haben auf dem Lohn-Verrechnungskonto 1755 .
    Ich vermute , bei der Zuordnung der FiBu-Konten in den Lohnarten ( vielleicht "Fortzahlung Gehalt bei Krankheit" ) fehlt der Eintrag
    eines Kontos , welchen dann einen Buchungssatz im Lohn-Buch erzeugen würde .


    Welche Lohnart und welche Zuordnung zu welchem Konto ( in der lohnart ) könnte die Lösung des problems sein ?


    Vielen Dank für die Hilfe schon mal im voraus ... :)


    JÖRG


  • Hallo Joerg,
    das Konto 4120 Lohnart bei Lohnart "Fortzahlung Gehalt bei Krankheit"

  • Hallo Franco ,


    Zitat

    Hallo Joerg,
    das Konto 4120 Lohnart bei Lohnart "Fortzahlung Gehalt bei Krankheit"


    Ich hab die Lösung des Problems gefunden .
    In den Parametern zum Personal gibts den Punkt Buchungskonten für FiBu .
    Dort fehlten halt die folgenden Einträge :


    [Blockierte Grafik: http://www.ebs-lights.net/km22.gif]


    Die Eintragung des Kontos in der Lohnart "Fortsetzung Gehalt bei Krankheit" ist natürlich
    auch wichtig .
    Wie aber genau wird das nun in der Erfassung Lohn eingegeben ?


    Fallbeispiel:
    Arbeitstage normal : 20
    Kranktage : 3
    Lohnart : 101 Gehalt ( bei AN hinterlegt 600.00 € brutto )


    > wird da das Gehalt durch 20 geteilt und dann multipliziert mit den tatsächlichen Arbeitstagen
    um dann 3 Tage Fortsetzung Gehalt bei Krankheit dazu zu erfassen
    Das klingt nicht gut , da ich ja dann 0,824 x Gehalt eingeben müßte , also 17 zwanzigstel x Gehalt


    Wie geb ich das genau ein ?


    Vielen Dank für die Hilfe
    JÖRG

  • Hallo Jörg,
    der Mitarbeiter bezieht für die vollen 20 Tage das Gehalt. (Außer in den ersten vier Wochen der Beschäftigung)
    Eine besondere Eingabe nimmst du nicht vor.


    Wenn du die Fehltage korrekt eingegeben hast, berechnet das System korrekt und zieht den Erstattungsbetrag von dem Zahlbetrag beim Beitragsnachweis ab.
    Gebucht wird aber entweder auf das gleiche Konto wie das Gehaltsaufwandkonto oder um eine Saldierung zu vermeiden auf ein separates Konto für Erstattungen z. B. 4111.
    Die Erstattung der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse vermindert nicht den SV-Aufwand.

  • Hallo Eva Maria ,


    danke für die Antwort .


    Zitat

    Gebucht wird aber entweder auf das gleiche Konto wie das Gehaltsaufwandkonto oder um eine Saldierung zu vermeiden auf ein separates Konto für Erstattungen z. B. 4111.
    Die Erstattung der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse vermindert nicht den SV-Aufwand.


    Also der Erstattungs-Betrag , um den der Beitragsnachweis gemindert ist , mindert demnach den Gehaltaufwand ( z.B. 4120 ) und nicht die
    gesetzlich sozialen Aufwendungen ( 4130 ) ?
    Klingt komisch , ist aber dann wahrscheinlich so
    Weil ich hab doch nicht weniger Gehalt gezahlt , sondern weniger SV-Beitrag ?


    Zitat

    der Mitarbeiter bezieht für die vollen 20 Tage das Gehalt.
    Eine besondere Eingabe nimmst du nicht vor.


    Wenn ich an der Erfassung des Gehaltes nichts ändere , außer die Fehlzeiten ( U1-Tage ) einzugeben , wofür ist dann
    die Lohnart "Fortzahlung Gehalt bei Krankheit" da ?


    Vielen Dank für deine Hilfe


    Mit Gruß JÖRG

  • Hallo Jörg,


    hier ist der Buchhaltungsklassiker gefragt: Die Unterscheidung zwischen Ausgabe und Aufwand.


    Bei der Erstattung der Lohnfortzahlung handelt es sich - wie der Name schon sagt - um Lohnaufwand, der an dich zurückerstattet wird.
    Aus Verfahrensgründen wickelt das die Krankenkasse ab, d. h. deine Verbindlichkeiten (Ausgabe) vermindern sich.


    Zu der Lohnart 'Fortzahlung Gehalt bei Krankheit': Ich habe mal nachgesehen, diese Lohnart gibt es als Standard noch nicht so lange im Kaufmann. Du kannst also das Gehalt aufsplitten in das 'erarbeitete Gehalt' und das 'Gehalt bei Krankheit', Pflicht ist es nicht. Du kannst entscheiden, ob es für dich und den Mitarbeiter mehr Nutzen bringt oder nicht. Wenn du das Gehalt aufteilen möchtest, rechnest du mit Dreißigsteln.


    Also -->Monatsgehalt € : 30 x Anzahl Fehltage
    Die Summe muss aber das 'normale' Monatsgehalt ergeben.