Negative Abschläge in den Grundkosten der Wohnnebenkosten

  • Hallo zusammen,


    ich betreibe eine Photovoltaikanlage. Da ich also meinen erzeugten Strom an das EVU verkaufe, rechne ich dies auf der Grundlage von Abschlagszahlungen monatlich ab. Wie bei einem normalen Verbrauer, nur umgekehrt.


    Wie kann ich dies in meinem WISO Haushaltsbuch unter den Wohnnenbenkosten erfassen? Bisher habe ich dort stets meine Verbrauchsdaten inkl. Grundpreis, monatlichen Abschlag und Preis pro KWh erfaßt. Aber anders herum ist es nicht möglich, also z.B. einen negativen Abschlag, der eine Gutschrift darstellen soll, einzutragen. Wie mache ich das stattdessen?


    Danke im Voraus für Tipps.


    LG
    The Amadeus

    • Offizieller Beitrag

    Mal unabhängig von dem genutzten Programm, das ich selber nicht nutze: Du verkaufst Deinen selbst erzeugten Strom und erzielst damit Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit. Du solltest Vielleicht einmal einen Steuerberater aufsuchen.

    • Offizieller Beitrag

    anders herum ist es nicht möglich, also z.B. einen negativen Abschlag, der eine Gutschrift darstellen soll, einzutragen.

    Doch. Das Programm akzeptiert ein Minus vor dem Abschlagsbetrag. Der Rest ist eine Frage der Interpretation (fände ich allerdings verwirrend).
    Ich würde das eher in Auswertung Wohnnebenkosten -> Verbrauchsübersicht packen (vgl. hier).

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Vielleicht einmal einen Steuerberater aufsuchen.

    Ich weiß ja, daß Dein steuerlicher Rat immer gut gemeint ist (da viele Leute da ziemlich blauäugig herangehen, um es mal so zu formulieren), aber an dieser Stelle kann ich ihn auch nicht nachvollziehen. Oder war das einfach nur ein Hinweis, daß solche Konstrukte besonderer steuerlicher Betrachtungen bedürfen und Du nur am Rande sicherstellen wolltest, daß der OP das auch bedacht hat (einschl. der Möglichkeit, daß er das hat, wie er ja auch schreibt)?

    • Offizieller Beitrag

    Oder war das einfach nur ein Hinweis, daß solche Konstrukte besonderer steuerlicher Betrachtungen bedürfen und Du nur am Rande sicherstellen wolltest, daß der OP das auch bedacht hat (einschl. der Möglichkeit, daß er das hat, wie er ja auch schreibt)?

    Genau diesem Zweck sollte meine Aussage dienen. Zumal ich den Begriff "negativer Abschlag" noch nie so gehört habe und mich der TE daher in seinen Kenntnissen verwirrt hat. Ich war in Bezug auf dieses Programm laienhaft davon ausgegangen, dass es auch die Daten der Steuererklärung vorbereiten soll und somit Einnahmen und Ausgaben nicht vermischt werden sollten.

  • Danke für den Hinweis, Billy1963. Ich werde mal versuchen, dies umzusetzen und sehen, ob das meine Erwartungen erfüllt.


    miwe4


    Ich wollte Dich mit dem Begriff "negativer Abschlag" nicht verwirren, aber wie anders hätte ich es sonst ausdrücken sollen? Abschlagszahlungen sind in der Regel Soll-Buchungen. So werden sie auch in dem entsprechenden Feld bei den Wohnnebenkosten im Haushaltsbuch 2011 eingetragen. Wenn ich nun aber Abschlagszahlungen von meinem EVU erhalte, dann kann ich sie ja nicht auf die gleiche Weise eingeben wie zuvor. Rein logisch gesehen, müßte ich dort negative Zahlen eingeben, sozusagen Gutschriften vermerken. Dies ist aber nicht möglich bzw. wird von dem Programm mit einer Meldung, daß gültige Abschlagszahlungen einzutragen sind, verhindert.
    Und zudem geht es mir ja hier nicht um steuerliche Belange, sondern immer noch um die "Haushaltsführung" mit der Sofware Haushaltsbuch, die den Steuerberater sicherlich nicht interessiert.