Meine Tochter studiert und möchte ihre Ausgaben als Verlustfeststellung geltend machen. Meine Fragen sind nun:
1. Muss sie dazu auf dem Mantelbogen Seite 1 einen Haken bei "Erklärung zur Feststellung des bleibenden Verlustvortrages" setzen?
2. Wie setzt sie den Haken?
Gruß