Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht

  • Hallo,


    am 28.11.2011 hat mir mein Finanzamt mit Poststempel 01.12.2011 mittgeteilt, dass ich ab 01.01.2012 Bücher führen muss.
    Kennt jmd. die Fristen für Verwaltungsakte? Ich habe jetzt gefunden, dass die Bekanntgabe dieses Verwaltungsaktes nach
    AO §122 der 05.12.2011 ist. Da 01.12. plus 3 Tage = Sonntag 04.12. und somit 05.12.


    Aber jetzt die entscheidene Frage: Hätte mir dieser Verwaltungsakt nicht spätestens 1 Monat vor Beginn des Geschäftsjähres
    mitgeteilt werden müssen? Kann ich hier Einspruch mit erfolgsaussichten einlegen?


    Gruß
    Andy

  • "Die Finanzbehörde hat den Steuerpflichtigen auf den Beginn der Buchführungspflicht hinzuweisen. Diese Mitteilung soll dem Steuerpflichtigen mindestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres bekannt gegeben werden, von dessen Beginn ab die Buchführungspflicht zu erfüllen ist."


    Das Finanzamt muss also nicht zwingend die Monatsfrist einhalten. Ich würde es daher nicht mit einem Einspruch, sondern mit einem gut begründeten Antrag versuchen.

  • Wie könnte dies aussehen?


    Weil der Gewinn übersteigt nunmal die Grenze.


    Mir ist aber die Zeit von weniger als einen Monat für die Umstellung einfach zu kurz.

  • Mir ist aber die Zeit von weniger als einen Monat für die Umstellung einfach zu kurz.

    Da wird dir das Finanzamt entgegenhalten, dass es auf die paar Tage nicht ankommt. Also brauchst du schon eine stichhaltige Begründung, warum die Zeit in deinem speziellen Fall zu kurz ist. Mehr kann ich dazu nicht sagen.