Anlagegut in 2008 nicht verbucht

  • Ich habe folgenden Fehler im Anlagenverzeichnis aus 2008 erst jetzt bemerkt. Unabhängig davon, dass ich bei EÜR eigentlich nicht zu buchen habe möchte ich den Fehler gerne beseitigen.


    Folgendes ist passiert:
    In 2008 habe ich den Anlagzugang einer Mouse bei meinem PC im Wiso Anlagenverzeichnis erfasst. Ich habe jedoch vergessen eine Buchung auf 470 zu erzeugen. Somit sind die Abschreibungen über die Jahre hin richtig, da die Buchungen über das Anlagenverzeichnis gesteuert werden. Jetzt in 2010 ist der PC eigentlich abgeschrieben und der Saldo auf dem 470 müsste 1,00 Euro sein. Der Saldo ist jedoch -54,66, da die Mouse in 2008 nicht als Zugang verbucht wurde. Als Anmerkung: Ich konnte es auch nicht an einer Differenz aus dem Gegenkonto merken, da es über Privatgiro bezahlt wurde.


    Wie kann ich das 470 ausgleichen?


    Gruß

  • Aua!!! Erstmal vielen Dank!


    Aaaaaber, ich habe jetzt gemerkt, ich habe hier richtig Mist gemacht.


    Ich habe das Anlagegut auf 485 gebucht, da es als Anlagezugang für ein Notebook gedacht war. Da ich es aber im Verzeichnis 470 erfasst habe wurde es dort abgeschrieben und nicht im Pool! O)
    Im Klartext, ich habe 66,55 Euro auf 485 gebucht und anschließend (auch noch versehentlich netto) 54,66 Euro im Anlageverzeichnis 470 auf drei Jahre abgeschrieben. (Also mal richtig richtig ins Klo gegriffen)


    Mir würden zwei Möglichkeiten einfallen:


    1. Komplette Abschreibungen rückwirkend beim Finanzamt geändert melden. Dann müsste ich die EÜR 2008,2009 und 2010 korrigieren :(


    2. Ich ändere den Anlagenzugang auf 470 für meinen PC. Würde also auf 485 die 66,55 Euro stornieren und auf 470 buchen. Die Differenz von 11,89 Euro würde ich dann in 2010 abschreiben.
    Dann stimmen zwar meine Konten, aber die Abschreibungen waren dann in den Jahren nicht richtig. Würde dann in einer Prüfung sicherlich auffallen.

  • und anschließend (auch noch versehentlich netto) 54,66 Euro im Anlageverzeichnis 470 auf drei Jahre abgeschrieben.

    Das wären dann 18,22 € pro Jahr und damit (wohl) weniger als 10 € Einkommensteuer im Jahr. Nach der Kleinbetragsverordnung könnten damit noch nicht mal die Steuerbescheide geändert werden. Ganz ehrlich, das sind Peanuts. Wenn es dein Gewissen beruhigt, dann mach die Gewinnminderung in 2011 in einem Betrag rückgängig.