Anlage einer EUR für eine Grundstücksgemeinschaft

    • Offizieller Beitrag

    Festellungserklärung die G. u. V. der Gemeinschaft

    Nein, die Feststellungserklärung dient nur dem, was sie sagt. Es ist die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Hast Du Dir die ganzen Formulare im Steuer-Sparbuch überhaupt schon einmal angeschaut?


    In Eurem Fall errechnet sich der "Einnahmenüberschuss", indem man die Werbungskosten von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzieht. Eine G+V gibt es nur bei den Gewinneinkünften und da auch nur bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 EStG. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG nennt sich das dann Einnahmenübeschussrechnung (EÜR), bei der die Betriebsausgaben den Betriebseinnahmen gegenübergestellt werden.


    Bei deinen rudimentären Kenntnissen des Steuerrechts würde ich den Besuch eines Steuerberaters in Betracht ziehen. Zumindest für das erste Jahr des Bestehens der Grundstücksgemeinschaft erscheint dies ratsam. Ansonsten könntet Ihr teures Lehrgeld zahlen.