Meine Partnerin und ich haben in 2007 gemeinsam ein Haus ersteigert und vermieten dieses. Wer kann mir bei der Anlage einer EUR inkl. Kontenrahmen helfen?
VielenDank
Matthias
Meine Partnerin und ich haben in 2007 gemeinsam ein Haus ersteigert und vermieten dieses. Wer kann mir bei der Anlage einer EUR inkl. Kontenrahmen helfen?
VielenDank
Matthias
Wer kann mir bei der Anlage einer EUR inkl. Kontenrahmen helfen?
Bei Grundstücksgemeinschaften ist doch eine "Erklärung zur gesonderten und einheitichen Feststellung..." abzugeben. Dieses Programmteil ist im WISO Steuer-Sparbuch enthalten.
Wer sagt denn, dass eine EÜR anszufertigen ist?
Niemand aber ich dachte ich muss erst den Gewinn oder den Verlust feststellen um dann die Feststellungserklärung zu machen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Festellungserklärung die G. u. V. der Gemeinschaft. Richtig.
Festellungserklärung die G. u. V. der Gemeinschaft
Nein, die Feststellungserklärung dient nur dem, was sie sagt. Es ist die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Hast Du Dir die ganzen Formulare im Steuer-Sparbuch überhaupt schon einmal angeschaut?
In Eurem Fall errechnet sich der "Einnahmenüberschuss", indem man die Werbungskosten von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzieht. Eine G+V gibt es nur bei den Gewinneinkünften und da auch nur bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 EStG. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG nennt sich das dann Einnahmenübeschussrechnung (EÜR), bei der die Betriebsausgaben den Betriebseinnahmen gegenübergestellt werden.
Bei deinen rudimentären Kenntnissen des Steuerrechts würde ich den Besuch eines Steuerberaters in Betracht ziehen. Zumindest für das erste Jahr des Bestehens der Grundstücksgemeinschaft erscheint dies ratsam. Ansonsten könntet Ihr teures Lehrgeld zahlen.