Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2012 - Versicherungsbeiträge/Zahlungsweise/Anteil?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu den Versicherungsbeiträgen.


    Für 2012 habe ich mehrere Versicherungen gewechselt, unter anderem die Haftpflicht und Rechtsschutz.
    Aus den Versicherungsscheinen kann ich nun leider nicht entnehmen, wie hoch bei beiden Versicherungen der berufliche Anteil ist, wie kriege ich das raus? Oder gebe ich den vollen Beitrag ein?
    Daraus erschließt sich die nächste Frage, ich habe jetzt monatliche Zahlungsweise gewählt und daher ist der Jahresbeitrag summiert natürlich höher als im Versicherungsschein angegeben. Gilt für die Steuerberechnung mein tatsächlich ausgegebener Betrag - also inklusive der 5% Mehrkosten - oder der im Schein angegebene Jahresbeitrag?


    Es wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte.


    Viele Grüße,
    Bogi

    • Offizieller Beitrag

    Die Aufteilungen auf die verschiedenen Bereiche kann doch regelmäßig nur die Versicherung beurteilen. Bist Du Dir sicher, dies im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zwingend berücksichtigt wissen zu wollen?

    • Offizieller Beitrag


    Aus den Versicherungsscheinen kann ich nun leider nicht entnehmen, wie hoch bei beiden Versicherungen der berufliche Anteil ist, wie kriege ich das raus? Oder gebe ich den vollen Beitrag ein?

    Versicherung anrufen und fragen. Man wechselt ja auch wegen dem Service, oder? :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Man wechselt ja auch wegen dem Service, oder?

    Mensch, dass die im Norden auch den rheinischen Genitiv drauf haben; Hut ab. 8)

  • Die Aufteilungen auf die verschiedenen Bereiche kann doch regelmäßig nur die Versicherung beurteilen. Bist Du Dir sicher, dies im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zwingend berücksichtigt wissen zu wollen?

    Zwingend nicht, aber gut wäre es wenn es schon die Möglichkeit gibt, dies einzutragen, dann brauch ich das später nicht alles wieder rauskramen.

    Zitat


     [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/wcf/icon/quoteS.pngZitat von »mArk78«


    Man wechselt ja auch wegen dem Service, oder?

    Deswegen hab ich den Service sicher nicht gewechselt.


    Im Übrigen wäre es ja möglich gewesen mir kann jemand - zumindest zu meiner 2. Frage - eine Antwort geben? Hat hier anscheinend noch keiner gehabt?

    • Offizieller Beitrag

    Im Übrigen wäre es ja möglich gewesen mir kann jemand - zumindest zu meiner 2. Frage - eine Antwort geben? Hat hier anscheinend noch keiner gehabt?

    Da man im Steuerrecht, auch bei anteiligen Beträgen, immer von den tatsächlich gezahlten Beträgen ausgeht und nicht vom Soll, erklärt sich dies eigentlich von selber. ?(


    Undda Du Deine genauen Beiträge 2012 (Beitragserhöhungen, Beitragsrückvergütungen, etc.) noch gar nicht kennst, musst Du so oder so alles noch einmal rauskramen.

  • Da man im Steuerrecht, auch bei anteiligen Beträgen, immer von den tatsächlich gezahlten Beträgen ausgeht und nicht vom Soll, erklärt sich dies eigentlich von selber. ?(

    Dankeschön.
    Wenn ich mich im Steuerrecht auch nur halbwegs auskennen würde, würde ich solche Fragen hier dann stellen? ?(
    Nicht umsonst steht direkt unter meinem Nickname "Anfänger", ich kenne mich darin nicht aus und werde es wohl auch kaum lernen. Ich bin zwar Beamtin aber nicht bei den Finanzbehörden sonst würd ich gar nicht erst hierher kommen.

    Zitat

    Undda Du Deine genauen Beiträge 2012 (Beitragserhöhungen, Beitragsrückvergütungen, etc.) noch gar nicht kennst, musst Du so oder so alles noch einmal rauskramen.

    Meine Beiträge für die oben genannten Versicherungen die ab 2012 neu sind kenne ich, die stehen im niegelnagelneuen Versicherungsschein, also gibt es für das kommende Jahr weder Beitragserhöhungen noch -rückvergütungen und wenn ich das jetzt schon eintragen kann muß ich es eben nicht mehr rauskramen sondern kann es gleich abheften.

    • Offizieller Beitrag

    Rechnung über 200€, gezahlt 100€, was ist abziehbar? Für die Beantwortung der Frage muss ich kein Steuerfachmann sein. Und warum spricht man wohl immer von gezahlten bzw. erstatten Beträgen. Und von einer beamteten Person darf ich schon ein gewisses Grundverständnis von Gesetzen im Allgemeinen erwarten.

    • Offizieller Beitrag

    Rechnung über 200€, gezahlt 100€, was ist abziehbar? Für die Beantwortung der Frage muss ich kein Steuerfachmann sein. Und warum spricht man wohl immer von gezahlten bzw. erstatten Beträgen. Und von einer beamteten Person darf ich schon ein gewisses Grundverständnis von Gesetzen im Allgemeinen erwarten.


    Hinzu kommt für mich, dass es doch ein Abwasch ist, wenn man zum Abschluss der neuen Versicherung gleich die Aufteilung abfragt, oder nicht?

  • Und von einer beamteten Person darf ich schon ein gewisses Grundverständnis von Gesetzen im Allgemeinen erwarten.

    Autsch, das tut weh! ;(
    Man nehme einen Sack, werfe sämtliche Beamte hinein, schüttele ordentlich durch und plötzlich hat jeder das "gewisse Grundverständnis von Gesetzen im Allgemeinen" ?


    Du kannst einen Finanzbeamten nicht mit einem beamteten Briefträger, Richter, Soldat, Telekommunikationsbeamten etc. vergleichen. Nur weil ich Beamtin bin heißt das lange nicht, das ich Beamtendeutsch verstehe oder verpflichtet bin es zu verstehen und ich muß auch Gesetze, die nicht in meinen Tätigkeitsbereich fallen, verstehen können oder überhaupt Grundkenntnisse darin haben. Nicht jeder kann perfekt sein. :whistling:
    Immerhin weiß ich ja das ich meine Anträge ausfüllen muß und krieg das meist auch fertig, und wenn ich Fragen habe frag ich, egal wie dumm sie für Euch klingen mögen.


    Hinzu kommt für mich, dass es doch ein Abwasch ist, wenn man zum Abschluss der neuen Versicherung gleich die Aufteilung abfragt, oder nicht?

    Ja, wenn man dran denkt daß es in die Steuererklärung muß, sicher. :P

    • Offizieller Beitrag

    Autsch, das tut weh! ;(
    Man nehme einen Sack, werfe sämtliche Beamte hinein, schüttele ordentlich durch und plötzlich hat jeder das "gewisse Grundverständnis von Gesetzen im Allgemeinen" ?

    Deshalb kann man einen Beamten ja auch, entsprechend seiner Besoldungsgruppe, in irgendeiner Tätigkeit einsetzen. Er muss in der Lage sich in jedes Rechtsgebiet einzuarbeiten.

    Du kannst einen Finanzbeamten nicht mit einem beamteten Briefträger, Richter, Soldat, Telekommunikationsbeamten etc. vergleichen.

    Du tritts hier nicht wie ein briefträger auf, was sollo so ein "Kleinmachen"?

  • Ich bin auch kein Briefträger :D


    Ich mach mich auch nicht klein.


    Zitat

    Deshalb kann man einen Beamten ja auch, entsprechend seiner Besoldungsgruppe, in irgendeiner Tätigkeit einsetzen. Er muss in der Lage sich in jedes Rechtsgebiet einzuarbeiten.

    Da hast Du halbwegs recht. Man kann aber eben von z.B. einem Briefträger nicht verlangen - wenn es nicht nötig ist, er also nicht dorthin versetzt oder abgeordnet wird - das er sich auf jeden Fall vorher ein Grundwissen im Steuerrecht, um mal hier zu bleiben, anzueignen und man kann auch nicht von ihm verlangen dazu in der Lage sein zu müssen. Verstehst Du wie ich das meine?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehst Du wie ich das meine?

    Du wirst Dich wundern, was Leute, die in einer Poststelle angefangen haben, in der Lage sind zu leisten, wenn man sie nur fördert und ihnen die Möglichkeit einer Qualifikation bietet.

  • Ich wunder mich nicht, das glaub ich Dir gern aufs Wort. Und wenn jemand da ist der fördert und Möglichkeiten zur Qualifikation bietet umso besser, so sollte es eigentlich auch sein. Leider gibt es das eben nicht überall und es gibt halt auch Menschen, die sind nicht grad für jede Art von Posten geeignet.Für mich wäre ein Job im Finanzamt nicht unbedingt was, mein Interesse geht in andere Bereiche.

  • Moin ...


    trage Deine beiden Versicherungen unter Sonderausgaben / Versicherungen / Weitere Sonderausgaben ... mit den tatsächich geleisten Beträgen ein und fertig ist.


    Zumindest habe ich nie Probleme damit gehabt !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kuddel, .... Deine Antwort ist kurz und bündig, damit ist mir doch schon geholfen und mehr wollte ich auch gar nicht.

    Die Antwort hattest Du oben schon. Oder worin unterscheidet sich die Lösung Deines Problems?

    trage Deine beiden Versicherungen unter Sonderausgaben / Versicherungen / Weitere Sonderausgaben ... mit den tatsächlich geleisteten Beträgen ein und fertig ist.

    Da man im Steuerrecht, auch bei anteiligen Beträgen, immer von den tatsächlich gezahlten Beträgen ausgeht und nicht vom Soll, erklärt sich dies eigentlich von selber.