Hallo Zusammen!
Ich habe schon fleißig hier im Forum geschaut, aber leider keine Antwort zu meiner folgenden Frage gefunden:
Eine Mitarbeiterin befindet sich im Mutterschutz ab dem 14.12.2011 - 21.03.2011.
Es geht erstmal um die Dezember Abrechnung.
Die Mitarbeiterin bekommt ja nun ein Grundgehalt (anteilig) vom 01.12.2011-13.12.2011. Die Berechnung ist mir klar.
Jetzt geht es um die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Nehmen wir an brutto 1.000€ (Steuerklasse 3), dazu kommt ABER eine Direktversicherung in Höhe von 88,20€ (mindert das Steuer- und SV.-Brutto)
das ergibt netto 809,66€
abzüglich der Direktversicherung -88,20€
gleich netto Auszahlungsbetrag 721,46€
So, welchen Nettobetrag nehme ich nun zur Berechnung des Zuschusses? 809,66€ oder 721,46€ ????
Wenn ich den geringeren Betrag als Grundlage nehme, dann erhält die Mitarbeiterin unterm Strich weniger als normalerweise (die Direktversicherung wird ja unten wieder abgezogen).
Wer kann mir da bitte weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
faultier