Hallo,
benutze Wiso Sparbuch 2012.
Bin gerade dabei, den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2012 zu machen. Habe die (fehlerfreien) Daten aus 2011 übernommen und bekomme nun bei der Plausibilitätsprüfung immer den Hinweis: "Die Antragsgrenze...aufgrund von Werbungskosten... ist nicht erreicht worden."
Es ist aber seit Jahren immer der selbe Betrag, der sich im wesentlichen aus Fahrtkosten und Kosten im Zusammenhang mit vermietetem Wohneigentum zusammensetzt.
Soll das jetzt nur ein allgemeiner Hinweis sein, oder mache ich was falsch? Diese detaillierten Angaben werden doch beim vereinfachten Antrag gar nicht mehr benötigt oder mache ich einen Denkfehler?
Danke für Hilfe.
MfG
Talia