Elterngeld bei "WISO Lohnsteuerermäßigung 2012" eintragen

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    wo kann ich bei "Wiso Lohnsteuerermäßigung 2012" - NICHT WISO SPARBUCH! - das zu erwartende Elterngeld eintragen?

    Aus welchem Grund denn ? Macht doch eigentlich keinen Sinn.

  • Der Grund ist einfach. Das Elterngeld wird erst am 06.12 fällig. Dann erfolgt auch eine Änderung der Lohnsteuerklasse von V/III auf III/V. In dem Zusammenhang wirkt sich das Elterngeld wiederum durch das Progressionsverfahren auf das Nettogehalt das Partners aus. Hier geht es um die Ermittlung des zu erwartenden Gesamtbetrages.

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    Das Elterngeld wird erst am 06.12 fällig. Dann erfolgt auch eine Änderung der Lohnsteuerklasse von V/III auf III/V.

    Und was soll das für den einen Monat bringen? Und Dir ist schon jetzt bekannt, dass Du ab dem 06.12.2012 Elterngeld bekommst?

    In dem Zusammenhang wirkt sich das Elterngeld wiederum durch das Progressionsverfahren auf das Nettogehalt das Partners aus. Hier geht es um die Ermittlung des zu erwartenden Gesamtbetrages.

    Dir kann keine Jahressteuerberechnung eine Änderung der Steuerklasse zum 01.12. eines Jahres zutreffend würdigen. Zumindest ist mir insoweit kein Programm bekannt. Da braucht es dann wohl personelle Berechnungen.

  • Ich habe mich mißveständlich ausgedrückt.


    Das Kind kommt im Mai 12. Danach ändern sich die Steuerklassen im Juni 12. und im Juni 12 fällt ein Gehalt weg. An dessen Stelle tritt das Elterngeld.


    Die Funktion unter Berechnung "Optimale Aufteilung des Freibetrages" kann doch gar nicht richtig funktionieren, wenn man derartige Eingaben nicht tätigen kann. Genauso wenig ist das Ergebnis unter "Freibetragsberechnung" korrekt, denn da steht unter "Monatsberechnung Seite 2" bei Ehegatte ab Juni 0€, was falsch ist.


    Sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Die Funktion unter Berechnung "Optimale Aufteilung des Freibetrages" kann doch gar nicht richtig funktionieren, wenn man derartige Eingaben nicht tätigen kann. Genauso wenig ist das Ergebnis unter "Freibetragsberechnung" korrekt, denn da steht unter "Monatsberechnung Seite 2" bei Ehegatte ab Juni 0€, was falsch ist.

    Es gilt das Gesagte auch für den abweichend geschilderten Fall.

    Dir kann keine Jahressteuerberechnung eine Änderung der Steuerklasse zum 01.12. eines Jahres zutreffend würdigen. Zumindest ist mir insoweit kein Programm bekannt. Da braucht es dann wohl personelle Berechnungen.

  • Vielen Dank für das Feedbackk ansich. Es hilft zwar keinem weiter, der in der Situation ist, die Steuerklassen optimal zu wählen und über Freibeträge das Nettogehalt des Partners möglichst hoch ansetzen zu können. (=SINN meiner Frage) und nach den Antworten zu urteilen, wird sich auch nichts ändern, aber es gab wenigstens Feedback.


    Sicherlich ist es wichtiger, "Abgeordnetenbezüge" unter "Weitere Einkünfte und Bezüge" vorzusehen und das Thema "Elterngeld" als Randgruppe zu betrachten. :cursing:


    So schwer ist das nicht, den Progressionsvorbehalt in die Kalkulation mit einzubeziehen. Schade! Echt schlecht!

    • Offizieller Beitrag

    Was erzählst Du mir das? Ich bin User wie Du auch.


    Im Übrigen tut sich selbst das FA schwer damit, Steuerklassen von bis bei einer Vorauszahlungsberechnung zu berücksichtigen.


    Du hast doch Dein monatliches Ergebnis. Dann schnappst Du Dir den Taschenrechner oder Excel und fertig. Was zählt ist schließlich immer noch die Einkommensteuererklärung nach Jahresende.

  • Und was soll das für den einen Monat bringen? Und Dir ist schon jetzt bekannt, dass Du ab dem 06.12.2012 Elterngeld bekommst?

    Dir kann keine Jahressteuerberechnung eine Änderung der Steuerklasse zum 01.12. eines Jahres zutreffend würdigen. Zumindest ist mir insoweit kein Programm bekannt. Da braucht es dann wohl personelle Berechnungen.

    Dir kann keine Jahressteuerberechnung eine Änderung der Steuerklasse zum 01.12. eines Jahres zutreffend würdigen. Zumindest ist mir insoweit kein Programm bekannt. Da braucht es dann wohl personelle Berechnungen.

    Übrigens kann WISO Lohnsteuer-Ermäßigung einen Steuerklassenwechsel mitten Im Jahr berücksichtigen, falls das mit dieser Aussage gemeint ist:
    - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale / <Ehepartner 1> :
    - "Monat der Antragstellung 1 gilt ab 1"
    - Erweitern über ">>", dort Steuerklasse III
    - "Die Eintragung der Steuerklasse ändert sich in 2012" anhanken
    - Geänderte Steuerklasse "V" gilt ab Monat "6"


    Für Ehepartner genau andersherum. Das funktioniert auch alles top! :thumbsup:

  • Was erzählst Du mir das? Ich bin User wie Du auch.


    Im Übrigen tut sich selbst das FA schwer damit, Steuerklassen von bis bei einer Vorauszahlungsberechnung zu berücksichtigen.


    Du hast doch Dein monatliches Ergebnis. Dann schnappst Du Dir den Taschenrechner oder Excel und fertig. Was zählt ist schließlich immer noch die Einkommensteuererklärung nach Jahresende.


    Wenn das so einfach wäre, würde ich das doch machen. Problem ist doch, dass ich den Progessionsverbehalt nicht ausgerechnet bekomme und damit auch die Verteilung des Freibetrages nicht sauber aufgeteilt bekomme. Das ist doch der einizige Haken an der Sache.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das so einfach wäre, würde ich das doch machen. Problem ist doch, dass ich den Progessionsverbehalt nicht ausgerechnet bekomme und damit auch die Verteilung des Freibetrages nicht sauber aufgeteilt bekomme. Das ist doch der einizige Haken an der Sache.

    Bekommt man doch locker hin mit den verschiedenen Programmmodulen. Man muss sich vielleicht erst einmal ein bisschen mit den tollen Programmfunktionen beschäftigen, aber es geht. Erst Deine monatlichen Sachen ausrechnen und aufaddieren. Dann eine Test-/Spieldatenbank ESt 2012 anlegen, ggf. mit Datenimport Vorjahr die Arbeit erleichtern und die neu errechneten voraussichtlichen Zahlen 2012 eingeben. Schon hast Du eine Vorausberechnung für 2012.

  • Bekommt man doch locker hin mit den verschiedenen Programmmodulen. Man muss sich vielleicht erst einmal ein bisschen mit den tollen Programmfunktionen beschäftigen, aber es geht. Erst Deine monatlichen Sachen ausrechnen und aufaddieren. Dann eine Test-/Spieldatenbank ESt 2012 anlegen, ggf. mit Datenimport Vorjahr die Arbeit erleichtern und die neu errechneten voraussichtlichen Zahlen 2012 eingeben. Schon hast Du eine Vorausberechnung für 2012.

    Bekommt man doch locker hin mit den verschiedenen Programmmodulen. Man muss sich vielleicht erst einmal ein bisschen mit den tollen Programmfunktionen beschäftigen, aber es geht. Erst Deine monatlichen Sachen ausrechnen und aufaddieren. Dann eine Test-/Spieldatenbank ESt 2012 anlegen, ggf. mit Datenimport Vorjahr die Arbeit erleichtern und die neu errechneten voraussichtlichen Zahlen 2012 eingeben. Schon hast Du eine Vorausberechnung für 2012.

    Hallo,


    ich habe den Eindruck, dass Du mit dem Begriff "Progessionsvorbehalt" nichts anfangen kannst. Hier ist das kurz umrissen: http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt


    Das tatsächlich zu versteuernde Einkommen wird mit einem höheren Steuersatz beaufschlagt. Dazu wird eine Grundtabelle herangezogen. Es ist nicht richtig, einfach die STEUERFREIEN Lohnersatzleistungen in die Steuerberechnung mit einzubeziehen. Sie erhöhen letztlich nur den Steuersatz für das real zu versteuernde Einkommen, welches gleich bleibt.


    Wenn z.B. ein Einkommen von 50K€ mit einem Steuersatz von 26% besteuert wird, dann ändert sich z.B. der Steuersatz von 26% auf 28% bei Lohnersatzleistungen von 6K€ bei gleichem zu versteuerndem Einkommen von 50.000€. Das entspricht aber nicht dem zuversteuerndem Einkommen von 56K€, da die 6K€ steuerfrei sind! Sie erhöhen letztlich nur den Steuersatz für das Einkommen (50K€).


    Dafür gibt es kein Modul.


    Gruß
    Fishermans

    • Offizieller Beitrag

    ich habe den Eindruck, dass Du mit dem Begriff "Progessionsvorbehalt" nichts anfangen kannst. Hier ist das kurz umrissen: http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

    Willst Du mich eigentlich veralbern? Ich für meinen Teil bekomme das auch noch mit Taschenrechner und Steuertabelle ausgerechnet. :dash:

    Dafür gibt es kein Modul.

    Selbstverständlich kannst Du so etwas mit dem Steuer-Sparbuch in jeder erdenklichen Kombination ausrechnen. :dash:


    Da Du mir offensichtlich nicht glaubst, muss Dir halt ein anderer weiterhelfen. ich bin hier raus.