Ich habe ein Eigentumswohnung mit Garage gekauft und möchte in dieser selber
Wohnen also in der Wohnung . Und meine Eltern dürfen da mietfreiwohnen und die Garage nutzen. Muss ich trozdem die Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (bei Angehörigen oder anderen,
die mietfrei wohnen mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete für
eine Vergleichswohnung nach dem ortsüblichen Mietspiegel) ans Finazamt abdrücken? Währe dann ein Mietvertrag nicht besser? wegen Nebenkosten / Betriebskosten also Wohngeld, Reparaturen, Renovierungen usw.?
ETW Eigennutzung + Angehörige
- alternix
- Erledigt
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Ich habe ein Eigentumswohnung mit Garage gekauft und möchte in dieser selber Wohnen also in der Wohnung . Und meine Eltern dürfen da mietfreiwohnen und die Garage nutzen. Muss ich trozdem die Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (bei Angehörigen oder anderen, die mietfrei wohnen mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete für eine Vergleichswohnung nach dem ortsüblichen Mietspiegel) ans Finazamt abdrücken?
Nein musst Du nicht. Das kannst Du aber auch aus dem Gesetztestext lesen.
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danke für die Antwort ich habs mir 3 mal durch gelesen irgendwie verstehe ich das nicht.
Also muss ich bei der Steurerklärung garnichts angeben? -
Da geht es um "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" und da steht u.a. "Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56 Prozent der ortsüblichen Marktmiete ...".
Du vermietest nicht und überlässt nach deinen Angaben auch nicht teilentgeltlich. Also hast Du nichts mit Einkünften i.S. § 21 EStG zu tun.