ETW Eigennutzung + Angehörige

  • Ich habe ein Eigentumswohnung mit Garage gekauft und möchte in dieser selber
    Wohnen also in der Wohnung :) . Und meine Eltern dürfen da mietfreiwohnen und die Garage nutzen. Muss ich trozdem die Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (bei Angehörigen oder anderen,
    die mietfrei wohnen mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete für
    eine Vergleichswohnung nach dem ortsüblichen Mietspiegel) ans Finazamt abdrücken? Währe dann ein Mietvertrag nicht besser? wegen Nebenkosten / Betriebskosten also Wohngeld, Reparaturen, Renovierungen usw.?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein Eigentumswohnung mit Garage gekauft und möchte in dieser selber Wohnen also in der Wohnung :) . Und meine Eltern dürfen da mietfreiwohnen und die Garage nutzen. Muss ich trozdem die Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (bei Angehörigen oder anderen, die mietfrei wohnen mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete für eine Vergleichswohnung nach dem ortsüblichen Mietspiegel) ans Finazamt abdrücken?

    Nein musst Du nicht. Das kannst Du aber auch aus dem Gesetztestext lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Da geht es um "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" und da steht u.a. "Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56 Prozent der ortsüblichen Marktmiete ...".


    Du vermietest nicht und überlässt nach deinen Angaben auch nicht teilentgeltlich. Also hast Du nichts mit Einkünften i.S. § 21 EStG zu tun.