Monats-/Jahresabschluss funktioniert nicht bei Einzel GmbH - Was tun?

  • Versucht man als Einzel GmbH als nicht-SV-plichtiger Gesellschafter/Geschäftsführer ohne Berufsgenossenschaft das Lohn-Modul zu verwenden, beklagt sich das Programm über fehlende Betriebsstättennummern und Zertifikate zur SV-Meldung.


    Wie kann ich das Programm einstellen, so dass es diese Punkte ignoriert?


    Vielen Dank für alle schnelle Antworten :)

  • Hallo,
    leider kann ich nicht weiterhelfen.
    Ganz im Gegenteil: Ich habe genau das gleiche Problem.
    Es scheint so, als ob das Programm nicht dafür ausgelegt ist, dass lediglich ein Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Sozialversicherung (und Berufsgenossenschaft) als Mitarbeiter angelegt ist.


    Ich brauche (auch) dringend eine Lösung, da ich sonst meine Gehalts-Abrechnung nicht machen kann.
    Vielen Dank!

  • Hallo Hmm


    Die Betriebsstaettennummer muss unter > Meine Firma unter Register Arbeitsamt eingetgragen und wird auch vom Arbeitsamt vergeben.
    Ohne diese Nummer ist keine Abrechnung moeglich, nicht nur fuer den Gesellschafter.


    Dann muss ebenfalls eine Berufsgeossenschaft einschliesslich der Gefahrentarifstelle(n) erfasst werden.


    Die Zertifikatsmeldung ist als Hinweis zu verstehen, da die Daten ueber SV-net manuell uebermittelt werden muessen

  • Hallo Franco,
    eine Betriebsstättennummer wird normalerweise nur vom Arbeitsamt vergeben, wenn die Firma SV-pflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. Dies ist aber **NICHT** der Fall. Ich habe zwar eine Betriebsstättennummer beantragt und erhalten.
    Mein Problem ist die Berufsgenossenschaft - ich bin als Einzel GmbH geschäftsführender Gesellschafter nicht SV-pflichtig und in keiner Berufsgenossenschaft und beschäftige keine Angestellte. Wie kann ich meinen Monats-/Jahresabschluss ohne diese Einträge durchführen? Gibt es irgendwelche default-Werte oder kann es per Parameter abgestellt werden?


    Ich & Benutzer123 bräuchten hier dringend(!!) eine Lösung.


    Besten Gruß,
    Hmm

  • Hallo Günther,
    ja das geht in der Konstellation wenn keine Angestellten beschäftigt werden. Z.B. Zitat IHK Frankfurt

    Zitat

    In einigen Branchen ist auch ein Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) versicherungspflichtig, wenn er keine Arbeitnehmer beschäftigt. Eine freiwillige Versicherung ist für nicht Versicherungspflichtige aber möglich.

    Ich bräuchte hier dringend eine Lösung..... :huh:
    Ich möchte mich nicht unbedingt freiwillig versichern lassen, nur damit ich meinen Jahresabschluss machen kann :wacko:

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch eine Einzel-GmbH mit nur einer (mir) Mitarbeiterin als Geschäftsführerin, nicht SV-pflichtig und ohne Berufsgenossenschaft.


    Ich nutze das Lohn-Module und habe schon zwei Jahresabschlüsse mit den Programm erstellt.


    In den Grunddaten zu meiner Firma habe ich die Betriebsstättennummer eingegeben (hatte ich bekommen, weil ich mal kurzzeitig eine Angestellte hatte) , sonst aber nichts.


    Wenn ich wüßte, wo man die Zertifikate zur SV-Meldung einträgt, könnte ich bei mir nachschauen, was dort eingetragen ist.


    Gruß, marce

  • Hallo Marce,
    mittlerweile habe ich die Kundennummer der Berufsgenossenschaft aus einem alten Brief (Feststellung ob pflichtig) herausgefunden und diese eingetragen. Die Betriebsstättennummer der Berufsgenossenschaft habe ich auf deren Webseite gefunden.


    Diesen Teil habe ich nun gelöst :)


    Ich warte jetzt nur noch auf meine Zertifikate (ITSG & Elster) und werde dann wohl den Jahresabschluß durchführen können.


    Vielen Dank & guten Rutsch & ein erfolgreiches Jahr 2012 wünsche ich allen!

  • Hallo marce


    den Zertifikatseintrag findest Du unter > Personal > Bearbeiten (kopfzeile) > Parameter > Sonstige > Zertifikatsverwaltung
    Wenn Du bereits ein Zertifikat hast, haettest Du es hier auch beantragen muessen und spaeter die Zertifikatsdatei einlesen muessen woran Du Dich sicher erinnern wuerdest. Es ist also anzunehmen, dass Du gar kein Zertifikat hast.

  • Hallo,
    auch wenn Hmm jetzt (unnötige) Nummern ermittelt hat, habe ich trotzdem immernoch das Problem, dass ich als Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Angestellte weder eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt (Sozialversicherung), noch eine Betriebsstättennummer(Berufsgenossenschaft) habe.
    Kann mir denn niemand weiterhelfen?

  • Hallo,


    dasselbe Problem hatte ich auch. Man kann im Programm bei "Meine Firma" auf der Registerkarte "Weitere Angaben" ganz unten das Häkchen bei "Firma / Mandant nimmt am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil" entfernen und dann sollte es funktionieren. Ich habe aber trotzdem damals eine Betriebsnummer angefordert und eingetragen (die man aber wahrscheinlich mit der gemachten Einstellung nicht mehr benötigt).


    Gruß


    Harald

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    sofern bei einem Geschäftsführer seitens der Software die Hinterlegung einer Berufsgenossenschaft (BGS) gefordert wird, kann hier eine BGS aus der Liste hinterlegt werden. Zwar ist die nicht für den Geschäftsführer zuständig. Andererseits werden aber auch keine Stunden für die BGS abgerechnet. Insofern ist die Hinterlegung irrelevant.


    Ein kostenpflichtiges Zertifikat der ITSG zur Übermittlung von Beitragsnachweisen und SV-Meldungen ist in keinem Fall zwingen. Gerade wer nur wenige Mitarbeiter abrechnen muss, kann die Daten auch bei sv.net manuell eintragen und übermitteln (s.a. www.itsg.de). Seitdem die ELENA-Meldung hinfällig wurde, bei der sehr viele Daten einzutragen waren, ist die Übertragung per sv.net wieder eine attraktive Alternative. Die Abwägung bleibt letztlich immer die gleiche: Am Monatsende selbst noch einmal aktiv werden, händisch die benötigten Daten eintragen und Geld sparen (sv.net) oder das drei Jahre gültige Zertifikat erwerben und dafür die Daten mit wenigen Klicks automatisch übertragen lassen.


    Entscheidet man sich für sv.net, gilt der Hinweis von harry100:

    Man kann im Programm bei "Meine Firma" auf der Registerkarte "Weitere Angaben" ganz unten das Häkchen bei "Firma / Mandant nimmt am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil" entfernen


    Wer (noch) keine Betriebsnummer hat, aber dennoch schon eine Lohnabrechnung durchführen möchte, kann eine "Dummy-Nummer" eintragen. Dass auf den entsprechenden Auswertungen dann auch diese falsche Nummer eingetragen ist, sollte allerdings auch klar sein.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo,
    ich habe inzwischen, über ein Ticket, von Buhl auch eine Antwort bekommen. Die Zusammenfassung lautet:


    Für die Lohnabrechnung ist es erforderlich eine Berufsgenossenschaft zu hinterlegen. Wenn dies nicht erfolgt, wird keine Lohnabrechnung erstellt. Da Sie keine Berufsgenossenschaft haben, ist es erforderlich nach der folgenden Anleitung eine fiktive Berufsgenossenschaft anzulegen.
    https://kundencenter.buhl.de/index.php?_m=knowledgebase&_a=viewarticle&kbarticleid=797&nav=0,4,59


    Als "Betriebsnummer" unter dem Register "Arbeitsagentur" der Firma kann, bzw. muss in diesem Fall, eine Dummy Betriebsnummer 99999011 eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur eine Dummy Betriebsnummer ist und wichtig ist.


    Um die elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise zu entfernen gehen Sie bitte wie folgt vor. Klicken Sie in der Menüleiste auf "Datei > Meine Firma x bearbeiten". Wechseln Sie in den Karteireiter "weitere Angaben". Entfernen Sie den Haken bei "Firma/Mandant nimmt am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil". Im Anschluss ist die Lohnabrechnung möglich.Der Haken für die Übermittlung gilt nur für SV-Meldungen und Elena. Elster lässt sich ohne diesen Haken senden. Elena Meldung werden seit Dezember nicht mehr angenommen und mit dem neuen Update im Programm implementiert.


    Zwar nicht schon, scheint aber zu funktionieren.