Eintrag über nicht umsatzsteuerpflichtige Einnahmen als Kleinunternehmer in Anlage EÜR erstellen funktioniert nicht?

  • Hallo,



    ich versuche mich gerade an dem neuen Steuer-Programm für Mac 2012.



    Ich bin selbstständiger Musiklehrer und erwirtschafte zum Teil umsatzsteuerfreie Beträge (für Klavier) und USt pflichtige Beträge (für Schlagzeug). Da ich nicht über 17500,-€ komme, gilt für mich die Kleinunternehmer-Regelung.


    Also wähle ich bei den "allgemeinen Angaben" in der Einnahmen-Überschussrechnung Freiberufliche Tätigkeit beim Punkt "Angabe zur Umsatzsteuer" "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" an.


    Daraufhin kann ich in den Betriebseinnahmen meinen UStpflichtigen Teil in der Gewinnermittlung angeben; so weit, so gut.


    Jetzt möchte ich aber noch den weitaus grösseren umsatzsteuerfreien Betrag (laut §4 Nr.21 a) bb) eintragen; dieser sollte dann eigentlich in der Anlage EÜR Seite 1 Zeile 12: "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen..." erscheinen.


    WIE MACHT MAN DAS?
    Eine direkte Formulareingabe ist nicht möglich, es erscheint die Meldung:"Feld wird bei Kleinunternehmern oder bei nur umsatzsteuerfreien Umsätzen nicht benötigt"


    Gruß
    Manfred

  • Nachtrag:
    Bei den "allgemeinen Angaben" zur Einnahmen-Überschussrechnung Freiberufliche Tätigkeit kann man beim Punkt "Angabe zur Umsatzsteuer" zwischen "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" und "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" wählen. Eigentlich brauche ich beide Punkte!

    • Offizieller Beitrag

    ... und USt pflichtige Beträge (für Schlagzeug). D

    Da ich nicht über 17500,-€ komme, gilt für mich die Kleinunternehmer-Regelung.

    Bei den "allgemeinen Angaben" zur Einnahmen-Überschussrechnung Freiberufliche Tätigkeit kann man beim Punkt "Angabe zur Umsatzsteuer" zwischen "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" und "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" wählen. Eigentlich brauche ich beide Punkte!

    Weist Du nun in Deinen (grundsätzlich ust-pflichtigen) Ausgangsrechnungen die USt gesondert aus oder nicht?


    Unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG fallen ggf. alle erzielten Umsätze. Wie sich die maßgebliche Umsatzgrenze berechnet steht auf einem anderen Blatt und richtet sich nach den weiteren Absätzen des § 19 UStG.

  • Nein, da ich noch unter der 17500-Grenze bin, darf ich keine USt in Rechnung stellen. Die Beträge für Klavier sind grundsätzlich USt-frei, da ich auf staatliche Prüfungen vorbereite.
    Der Rest wäre dann USt-pflichtig, wenn ich über 17500 käme.
    Ich möchte lediglich die Beträge für Klavier in Zeile in Zeile 12 der EÜR eintragen wissen, und den Rest in Zeile 8, das scheint sich aber gegenseitig auszuschließen. In "Elster-Formular" geht das ohne Probleme.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, da ich noch unter der 17500-Grenze bin, darf ich keine USt in Rechnung stellen.

    ?( Du meinst wohl etwas anderes als Du schreibst.

    Ich möchte lediglich die Beträge für Klavier in Zeile in Zeile 12 der EÜR eintragen wissen, und den Rest in Zeile 8, das scheint sich aber gegenseitig auszuschließen.

    Genau, das schließt sich aus. Meine Antwort oben hast du gelesen:

    Unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG fallen ggf. alle erzielten Umsätze.


    In "Elster-Formular" geht das ohne Probleme.

    Was aber falsch wäre. Sendest Du dies ab, läuft das auf Fehler, spätestens beim Finanzamt.

  • Zitat

    Ich möchte lediglich die Beträge für Klavier in Zeile in Zeile 12 der EÜR eintragen wissen, und den Rest in Zeile 8, das scheint sich aber gegenseitig auszuschließen.

    genau so hat es mir die Dame vom Finanzamt aber gesagt...

    • Offizieller Beitrag

    Warum fragst Du dann hier, wenn Du mir nicht glaubst. Wer weiß, wie Deine Frage bei Ihr angekommen ist. Aber ein Blick in das Formular sagt doch eigentlich alles.

  • ok, das sieht bei mir etwas anders aus. Bei mir fehlt in Zeile 9 der Hinweis "davon nicht steuerbare Umsätze", da steht nur "davon aus Umsätzen, die in § 19 Abs. 3 Nr.1 und 2 UStG bezeichnet sind.
    Da soll man als Laie dahintersteigen...
    Dann sollte das jetzt klappen, vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir fehlt in Zeile 9 der Hinweis "davon nicht steuerbare Umsätze", da steht nur "davon aus Umsätzen, die in § 19 Abs. 3 Nr.1 und 2 UStG bezeichnet sind.

    So hieß es noch in der EÜR 2010 (Steuer-Sparbuch 2011). Was geblieben ist, steht aber immer noch klar und deutlich dar. Wer etwas in Zeile 8 (und ggf. 9) einträgt macht anschließend in Zeile 15ff weiter.