Archivierung der jährlichen WISO-Sparbuch-Software

  • Zitat

    persönliche Daten durch Mod gelöscht, damit nicht schlimmeres damit passiert



    Als langjähriger Anwender Ihrer Software: WISO Sparbuch habe ich folgende Frage:
    Unterlagen zur Einkommensteuer sind, wenn ich richtig informiert bin, mindestens 7 Jahre aufzube-wahren. Bei der Nutzung einer Steuer-Software, wäre also die gleiche Zeitspanne zu berücksichtigen!
    Ein PC-Anwender müßte demnach auch die WISO-Software entsprechend lange archivieren!
    Bei der Kurzlebigkeit eines PC`s ist das doch kaum zu realisieren. Denn jedes Jahr kommt eine neue Programm-Version hinzu, die gleichzeitig Speicherplatz auf der jeweilige Festplatte in Anspruch nimmt.
    Wenn man diesen Faden weiterspinnt, werden neue Probleme aufgedeckt, die gar nicht so ohne weiteres gelöst werden können.
    Was raten Sie mir, Ihren WISO-Sparbuch-Anwender?
    Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und wünschen Ihnen und den beteiligten Mitarbeitern einen guten Rutsch in neue Jahr 2012.
    Mit freundlichen Grüßen
     [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/file:///C:/DOKUME%7E1/ELMARF%7E1/LOKALE%7E1/Temp/msohtml1/01/clip_image002.jpg]Elmar Feige

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: persönliche Daten durch Mod gelöscht, damit nicht schlimmeres damit passiert

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist ein User-Forum. Buhl schaut hier nur gelegentlich mal vorbei.


    Ich würde meine persönlichen Daten hier schnellstens löschen!


    Alles andere kannst Du halten wie Du möchtest. Die gesetzlichen Vorschriften scheinen Dir ja bekannt.

  • Von einer Privatperson ausgehend: Im Grunde kann alles direkt in den Müll, wenn man keine Ansprüche geltend machen will (das gilt auch für Versicherungsschäden). Habe ich keinen Beleg, habe ich keinen Anspruch. Respektive liegt die Beweislast bei einem selbst.


    Soweit mir bekannt, müssen Steuerunterlagen (Steuerbescheid) überhaupt nicht archiviert werden. Allerdings verlangen diverse Institutionen wie Kindergarten, Pflegegeldstelle und ähnliches diesen als Nachweis über das Einkommen.


    Belege wie Rechnungen haben eine gesetzliche Verjährung von 3 Jahren. Handwerkerleistungen und alles was mit dem Eigenheim zu tun hat sollten 5 Jahre ihr Dasein fristen. Versicherungsunterlagen sollten erst mit Beendigung entsorgt werden.


    Arbeitsverträge und Gehaltsnachweise erst nach Beendigung der Arbeitsverhältnisses bzw. nach endgültiger Feststellung der Rente.


    Das wäre aber auch ohne Steuererklärung so.


    Jetzt ist mir nicht ganz klar, was der Anbieter einer Steuer-Software mit dem privaten Papierkram zu tun hat?


    Greetz Sandman633


    P.S. Wunder Dich nicht, wenn ab morgen Dein Email sowie Briefkasten mit Werbung über blaue Pillen, SMS-Abos und 0190.xxxx-Geheimtipps überquillt. Crawlet und Bots kennen kaum Grenzen.

    • Offizieller Beitrag

    Soweit mir bekannt, müssen Steuerunterlagen (Steuerbescheid) überhaupt nicht archiviert werden.

    Was so nicht stimmt. Insbesondere kann man diese Aussage ohne Kenntnis aller steuerrelevanten Tatbestände der letzten Jahre so nicht treffen. Der Threadersteller wird das schon gewürdigt haben.