Werbungskosten größer als Steuerschuld

  • Sorry, die Frage wurde sicher schon x-mal beantwortet, aber ich stehe gerade auf der Leitung und brauche kurzfritig die Info:


    Gemeinsame Veranlagung
    A hat Werbungskosten (wegen teurer Weiterbildung) deutlich größer als die eigene Steuerschuld aus der Selbständigkeit und es bleiben Werbungskosten "unverbraucht".
    B ist Angestellter mit deutlicher Steuerschuld und nur geringen Werbungskosten.


    Dann reduzieren doch die Werbungskosten von A auch die Steuerschuld von B, da gemeinsam veranlagt, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Vereinfacht gesagt, im Falle der Zusammenveranlagung trifft dieses zu.


    Wobei ich die Frage nicht verstehe, da Du ja offensichtlich Nutzer des Steuer-Sparbuchs bist und dieses, bei entsprechenden Programmeingaben, selber überprüfen kannst.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    A hat Werbungskosten (wegen teurer Weiterbildung) deutlich größer als die eigene Steuerschuld aus der Selbständigkeit und es bleiben Werbungskosten "unverbraucht".


    Der Satz ist steuerlich unsinnig.


    1. Bei Selbständigkeit heißt es Betriebsausgaben, nicht Werbungskosten.
    2. Sind die Betriebsuasgaben höher als die Betriebseinnahmen entsteht ein Verlust. Das hat nichts mit Steuerschuld oder so zu tun.


    Zitat

    B ist Angestellter mit deutlicher Steuerschuld und nur geringen Werbungskosten.


    Was ist denn bitte eine deutliche Steuerschud ?????

    • Offizieller Beitrag


    Der Satz ist steuerlich unsinnig.


    1. Bei Selbständigkeit heißt es Betriebsausgaben, nicht Werbungskosten.

    Ich hatte bei meiner Antwort unterstellt, dass die Fortbildung nichts mit der Selbständigkeit zu tun hat und auf eine nichtselbständige Tätigkeit vorbereitet bzw. mit dieser in Zusammenhang steht.

  • 1. Bei Selbständigkeit heißt es Betriebsausgaben, nicht Werbungskosten.
    Ich hatte bei meiner Antwort unterstellt, dass die Fortbildung nichts mit der Selbständigkeit zu tun hat und auf eine nichtselbständige Tätigkeit vorbereitet bzw. mit dieser in Zusammenhang steht.

    Ok, ich frage anders: negative Betriebsausgaben bei A reduzieren die Steuerschuld bei B? Hintergrund meiner Frage: Soll A den teuren Lehrgang noch dieses Jahr bezahlen oder die Bezahlung ggfls. ins nächste Jahr verschieben?

    • Offizieller Beitrag

    negative Betriebsausgaben bei A reduzieren die Steuerschuld bei B?

    Es gibt auch keine negativen Betriebseinnahmen. Es gibt Betriebseinnahmen und es gibt Betriebsausgaben, die Differenz ist dann Gewinn (Einnahmenüberschuss) oder Verlust.


    Soll A den teuren Lehrgang noch dieses Jahr bezahlen oder die Bezahlung ggfls. ins nächste Jahr verschieben?

    Wer soll denn das hier beurteilen, wenn niemand Besteuerungsgrundlagen dieses oder nächstes Jahr kennt.


    Wozu nutzt Du denn eigentlich das extra angeschaffte Steuer-Sparbuch? Das kann Dir Deine Fragen alle viel besser beantworten als wir es bei Deinen mangelhaften Angaben je machen könnten. Ein paar Eingaben und Du hast alle gewünschten Werte schwarz auf weiß.