Sorry, die Frage wurde sicher schon x-mal beantwortet, aber ich stehe gerade auf der Leitung und brauche kurzfritig die Info:
Gemeinsame Veranlagung
A hat Werbungskosten (wegen teurer Weiterbildung) deutlich größer als die eigene Steuerschuld aus der Selbständigkeit und es bleiben Werbungskosten "unverbraucht".
B ist Angestellter mit deutlicher Steuerschuld und nur geringen Werbungskosten.
Dann reduzieren doch die Werbungskosten von A auch die Steuerschuld von B, da gemeinsam veranlagt, oder?