Wann erfolgt die Freischaltung der Elster Schnittstelle?

  • Hallo zusammen,


    ich hab am 25.12. meine Steuer für 2011 fertig gemacht und wollte die dann auch direkt per Elster übertragen.
    Dummerweise bekam ich folgende Info:


    "Die Finanzverwaltung nimmt erst ab Januar 2012 Steuererklärung für das Steuerjahr 2011 per Elster entgegen. Vorher versendete Erklärungen werden nicht verarbeitet. Aus Diesem Grund wird die ELSTER-Schnittstelle des Programms erst Anfang Januar über ein Programm-Update freigeschaltet."


    Nun ja, das klingt ja soweit einleuchtend dachte ich mir, werden die halt per Zeitjob das Update ab 2012 erst freischalten.
    Nun haben wir ja heute schon 2012, doch updaten kann ich leider noch nicht. ;(
    Dabei wollte ich doch morgen vormittag bei den netten Beamtinnen vorbei schauen um die Belege und so zu bringen. :thumbsup:


    Weiß jemand genaueres zum Zeitpunkt des benannten Updates ?


    Gruß,
    mobi

    • Offizieller Beitrag

    Nun haben wir ja heute schon 2012, doch updaten kann ich leider noch nicht.

    Anfang Januar kann sicherlich auch "01.01. 0:00 Uhr" bedeuten, macht es aber im Normalfall nicht. So ein Update wird auch niemand an einem Feiertag freischalten.
    Da mußt Du Dich etwas gedulden.

  • Wie kann man denn schon am 25.12. alle Abrechnungen des gleichen Jahres haben !


    ?( ?( ?(


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    "Die Finanzverwaltung nimmt erst ab Januar 2012 Steuererklärung für das Steuerjahr 2011 per Elster entgegen. Vorher versendete Erklärungen werden nicht verarbeitet. Aus Diesem Grund wird die ELSTER-Schnittstelle des Programms erst Anfang Januar über ein Programm-Update freigeschaltet."

    Das richtet sich den Programmierarbeiten innerhalb der Finanzverwaltung. Und da die Gesetzgeber ja auch schon mal zum Ende des Jahres irgend etwas beschließen, wird diese Schnittstelle natürlich auch als letztes fertig. Wobei natürlich auch die Programme der einzelnen Bundesländer erst einmal fertig sein müssen.

  • Hallo,




    ich wollte heute meien Steuererklärung abgeben und habe anscheinend auch den Transfer hinbekommen. Leider wird bei mir bei der Ausgabe der zu druckenden Unterlagen bei Elster das eigentliche Formular nicht erstellt. Ich bekomme ledigich das Anschreiben.


    Kann mir jemand helfen?


    Danke und Gruß,


    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, da ein Beitrag zur ELSTER-Freigabe reicht

    • Offizieller Beitrag

    Welche Programmversion bzw. für welches Stueerjahr denn? ELSTER für die Einkommensteuererklärung 2011 ist mit Sicherheit noch nicht freigegeben, würde mich zumindest wundern.

  • Es geht um das Steuerjahr 2011, also Steuersparbuch 2012.


    Ich habe aber das Thema mittlerweile mit dem Support am Wickel, da ich die Versendung zum Finanzamt anstoßen kann, nur eben das Fomular nicht bekomme.

    • Offizieller Beitrag

    Das nützt Dir auch nichts, solange ELSTER für die Einkommensteuererklärung 2011 von der Finanzverwaltung nicht freigegeben ist. Und bearbeiten tut die da jetzt schon mal gar keiner, da deren eigenen Programme noch gar nicht laufen werden.

  • Hallo,


    ich habe WISO Steuer 2012 für das Steuerjahr 2011. Mein Programm ist auf dem aktuellen Stand und auch das Elster-Modul hat den neuesten Stand. Trotzdem erhalte ich zwei Fehlermeldungen, wenn ich meine Erklärung ans Finanzamt abschicken will, die es verhindern, daß es 'durchgeht'.


    1. Meldung beim Versuch, die SE abzuschicken


    2. Meldung, nachdem ich auf 'Update' gegangen bin


    3. Meldung bei Versuch, Elster manuall upzudaten - und das, obwohl ich ganz normal mein WISO-Steuer installiert habe.


    Der Pfad zum Elster-Zertifikat ist korrekt - und ich konnte auch vor wenigen Tagen mit demselben Zertifikat bereits problemlos meine Steuererklärung für 2010 abgeben.


    Was ist die Ursache für dieses Problem ?

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, da ein Beitrag zur ELSTER-Freigabe reicht

    • Offizieller Beitrag

    Zwei weitere ELSTER-"Probleme" Einkommensteuer 2011 hierhin verschoben, da ein Beitrag zur ELSTER-Freigabe reicht. Das betrifft nämlich alle Programme zur Einkommensteuer 2011. Einfach die zweite oder dritte Januarwoche nochmals den Versand probieren.

    • Offizieller Beitrag

    Kommt da nicht die Abrechnung, die im Jahr 2011 beim Mieter eintrifft (nämlich die für 2010 - bei uns ist es das Kalenderjahr), zum Tragen? Stichwort Abflußprinzip

    Und in der Abrechnung, die er in 2012 erhält, steht unter anderem, in welcher Höhe in 2011 Hauswart- oder Handwerkerkosten etc. entstanden sind.

  • Und in der Abrechnung, die er in 2012 erhält, steht unter anderem, in welcher Höhe in 2011 Hauswart- oder Handwerkerkosten etc. entstanden sind.


    Jo, und die gebe ich in der Steuererklärung für 2012 an, also ab 2013. Ich gebe diese Kosten immer in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem ich die Abrechnung bekommen und auch bezahlt habe.
    Wenn der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten dem Kalenderjahr entspricht, dann erscheint ja Deine Begründung logisch - was machen aber diejenigen, bei denen der Abrechnungszeitraum von Juli bis Juni geht? Welchem Jahr sollen die denn dann diese Kosten zuordnen? ?(
    Und wenn sich der Vermieter ewig Zeit läßt und mich die Abrechnung erst am letzten möglichen Tag (31.12.) erreicht - dann soll ich also die Steuererklärung nochmal korrigieren? (Geht das dann nach einem bestandskräftigen Steuerbescheid überhaupt noch? Keine Ahnung ...)

    • Offizieller Beitrag

    Jo, und die gebe ich in der Steuererklärung für 2012 an, also ab 2013. Ich gebe diese Kosten immer in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem ich die Abrechnung bekommen und auch bezahlt habe.

    Du bist ja ein echter Schlauberger. Sorry, wenn ich das so deutlich sage.


    Es geht nicht um etwaige Nachzahlungen aus der Hausabrechnung für 2011 in 2012, sondern laufende Zahlungen für Hauswart, Handwerker etc. im Jahr 2011. Diese sind natürlich auch in 2011 abgeflossen (z.B. aus Rücklagen) und werden Mietern und/oder Eigentümern in Hausgemeinschaften (selbstgenutzte ETW) üblicherweise frühestens im Folgejahr (hier in 2012) im Rahmen von Abrechnungen offengelegt bzw. bescheinigt.

    Und wenn sich der Vermieter ewig Zeit läßt und mich die Abrechnung erst am letzten möglichen Tag (31.12.) erreicht - dann soll ich also die Steuererklärung nochmal korrigieren? (Geht das dann nach einem bestandskräftigen Steuerbescheid überhaupt noch? Keine Ahnung ...)

    Und genau deshalb ist es in den allermeisten Fällen vollkommen unsinnig, oder gar unmöglich, die Steuererklärung jetzt schon abzugeben.


    Und sorry, mit dem Abrechnungszeitraum hat der Bearbeiter im Finanzamt überhaupt kein Problem. Solche Probleme interessieren den gar nicht. Im Zweifel müssen eben zwei Verwalterbescheinigungen/-abrechnungen beigebracht werden. Und gegen lahme Vermieter oder Hausverwalter muss sich der Leidtragende schon selber zur Wehr setzen. Aber auch an diese hat der Gesetzgeber gedacht und entsprechende Sonderregelungen getroffen, die dann aber zwingend zu beachten sind.

    Tz. 42 des Anwendungsschreibens zu § 35a EStG vom 25.02.2010 ; Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 26.10.2007 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003 ( 2007/0484038 ); BStBl 2007 I S. 783

  • Du bist ja ein echter Schlauberger. Sorry, wenn ich das so deutlich sage.


    Zum Thema "Schlauberger" verweise ich mal auf meine andere Antwort, wo auch so ein rechter "Schlauberger" mir was Unzutreffendes geantwortet hat mit der Fragestellunt "Ist denn das so schwer zu verstehen?"


    Zitat

    Es geht nicht um etwaige Nachzahlungen aus der Hausabrechnung für 2011 in 2012, sondern laufende Zahlungen für Hauswart, Handwerker etc. im Jahr 2011. Diese sind natürlich auch in 2011 abgeflossen (z.B. aus Rücklagen) und werden Mietern und/oder Eigentümern in Hausgemeinschaften (selbstgenutzte ETW) üblicherweise frühestens im Folgejahr (hier in 2012) im Rahmen von Abrechnungen offengelegt bzw. bescheinigt.

    Und genau deshalb ist es in den allermeisten Fällen vollkommen unsinnig, oder gar unmöglich, die Steuererklärung jetzt schon abzugeben.


    Ja, aber es ist auch unsinnig, vielleicht ein das ganze Jahr zu warten, um dann möglicherweise auch noch festzustellen, daß ich gar nichts angeben kann ... Ich habe auch bisher überhaupt keine Probleme mit meiner Vorgehensweise gehabt, im Gegenteil, das FA hat die Abrechnung auch schon mal mit angefordert und nichts beanstandet. Daß (Teil-)Beträge der absetzbaren Kosten schon im Vorjahr abgeflossen sind, da hast Du recht - insofern stimmt mein Hinweis auf das Abflußprinzip wohl nicht. Und möglicherweise gibt es gute Gründe, nicht so lange zu warten (z. B. drohendes ALG2).


    Zitat

    Und sorry, mit dem Abrechnungszeitraum hat der Bearbeiter im Finanzamt überhaupt kein Problem. Solche Probleme interessieren den gar nicht. Im Zweifel müssen eben zwei Verwalterbescheinigungen/-abrechnungen beigebracht werden. Und gegen lahme Vermieter oder Hausverwalter muss sich der Leidtragende schon selber zur Wehr setzen.


    Aber kann ich denn nun einen bestandskräftigen Bescheid noch korrigieren lassen, wenn ich die Abrechnung später vorlege (also unter der Annahme, daß ich das bisher falsch gemacht habe)?

    • Offizieller Beitrag

    Aber kann ich denn nun einen bestandskräftigen Bescheid noch korrigieren lassen, wenn ich die Abrechnung später vorlege (also unter der Annahme, daß ich das bisher falsch gemacht habe)?

    Nein, da es sich hier nicht um einen Grundlagenbescheid i.S.d. AO handelt.

    Ja, aber es ist auch unsinnig, vielleicht ein das ganze Jahr zu warten, um dann möglicherweise auch noch festzustellen, daß ich gar nichts angeben kann ... Und möglicherweise gibt es gute Gründe, nicht so lange zu warten (z. B. drohendes ALG2).

    Das ist nicht Problem des Finanzamts.


    Nicht umsonst habe ich oben auf folgendes verwiesen:

    Tz. 42 des Anwendungsschreibens zu § 35a EStG vom 25.02.2010 ; Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 26.10.2007 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003 ( 2007/0484038 ) ; BStBl 2007 I S. 783


    Und die Antwort kommt nur, weil ansonsten der TE evtl. auf eine falsche Fährte geführt würde.