Hallo Forum,
Ich bin während des Jahres (Ende Oktober) von einer Angestellten-Tätigkeit zu Freiberuflichkeit gewechselt. Arbeitgeber-Erstattungen der KV/PV-Beiträge sind unter "Lohnsteuerbescheinigungen" ja bereits eingetragen. Jetzt möchte ich die während der Freiberuflichkeit zu 100% von mir gezahlten KV/PV-(Basisversorgungs-) Beiträge erfassen. Das tue ich unter "Allgemeine Ausgaben - Versicherungen und Altersvorsorge - Private KV/PV-Beiträge".
Frage: Sind jetzt hier die gesamten Jahresbeträge (also incl. Angestellten-Zeitraum sowie Freiberuflichkeit) einzutragen oder nur die während der Freiberuflichkeit? Im ersten Fall vernute ich eine doppelte Berücksichtigung der Ausgaben, da ja bereits über die Lohnsteuerbescheinigung erfasst. In der LSt-Bescheinigung sind aber wiederum nur die Beiträge während der Angestelltentätigkeit berücksichtigt.
Danke im Voraus für jeden hilfreichen Beitrag