Steuerfreies Stipendium

  • Hallo,


    Vom 1.1. bis 31.7. hatte ich eine Wohnsitz in D.
    Vom 1.1. bis 29.7. war ich angestellt (Einkommen für nichtselbständige Arbeit), für den 30. und 31.7. habe ich Arbeitslosengeld bezogen.
    Seit 1.8. lebe ich in Schweden (Wohnsitz in D abgemeldet), ich beziehe dort ein steuerfreies Stipendium (Förderung der Wissenschaft, Sitz des Stipendiengebers in S), das demnach auch in D steuerfrei ist (DBA).
    Unterliegt das Stipendium in D dem Progressionsvorbehalt? Wenn ja, welcher Punkt des §32 EStG trifft darauf zu?


    Und an welches Finanzamt geht die Steuererklärung? Das, welches vor Wegzug zuständig war? Muss ich eine deutsche Korrespondenzadresse angeben?


    Vielen Dank im Voraus
    Corinna

    • Offizieller Beitrag

    Unterliegt das Stipendium in D dem Progressionsvorbehalt?

    M.E. ja.

    Und an welches Finanzamt geht die Steuererklärung? Das, welches vor Wegzug zuständig war?

    Ja.

    Muss ich eine deutsche Korrespondenzadresse angeben?

    Ja.

  • Unterliegt das Stipendium in D dem Progressionsvorbehalt?
    M.E. ja.

    Warum? Fällt das nicht unter §32b Absatz 2. "ausgenommen sind Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen im Sinne der Nummer 4 steuerfrei sind und die nach diesem Übereinkommen nicht unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen" ? Ein entsprechendes Stipendium von einem deutschen Stipendiengeber wäre in jedem Fall nicht unter Progressionsvorbehalt?


    Noch eine zusätzliche Frage: Für den Auslandsaufenthalt habe ich eine private Auslandskrakenversicherung abgeschlossen, da ich wegen dem steuerfreien Stipendium nicht vollkommen in das schwedische System integriert bin. Kann ich die Beiträge zu dieser KV absetzen (Laufzeit ab 1.8., also nach Abmeldung des Wohnsitzes in D)?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne den Wortlaut des DBA nicht und ich kenne Dein Stipendium nicht. Auch kann ich nicht beurteilen, ob Du Deinen Wohnsitz endgültig nach Schweden verlegt hast (Wegzugsfall) oder nur für Ausbildungszwecke (Stipendium) dort ansässig bist.


    Ich würde meine Unterlagen schnappen und beim Bearbeiter im Finanzamt vorsprechen.

  • Zitat von »CorinnaK«




    Unterliegt das Stipendium in D dem Progressionsvorbehalt?
    M.E. ja.


    Hm, ich bin komplett in D abgemeldet, also Wegzug... damit wird auch das "Unterlagen schnappen und beim Berater im Finanzamt vorsprechen" deutlich erschwert" ;)
    aber ich füll jetzt erst mal alles aus und schau, was das Programm dazu sagt... Danke

  • Ja.

    Wo kommt das denn her? Selbstverständlich kann man auch eine ausländische Anschrift angeben. Das Finanzamt schickt die Briefe auch ins Ausland. Ich habe mehrere Jahre Steuererklärungen in D gemacht und das Finanzamt hat ganz problemlos die ausländische Adresse akzeptiert...

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb ist es trotzdem immer besser, eine deutsche Adresse mit entsprechender Bevollmächtigung zu hinterlegen. Bei einem Wegzugsfall mögen da vielleicht andere Grundsätze anzulegen sein. Ich hätte natürlich das "müssen" durch das "besser wäre es" ergänzen können.