Hallo,
Vom 1.1. bis 31.7. hatte ich eine Wohnsitz in D.
Vom 1.1. bis 29.7. war ich angestellt (Einkommen für nichtselbständige Arbeit), für den 30. und 31.7. habe ich Arbeitslosengeld bezogen.
Seit 1.8. lebe ich in Schweden (Wohnsitz in D abgemeldet), ich beziehe dort ein steuerfreies Stipendium (Förderung der Wissenschaft, Sitz des Stipendiengebers in S), das demnach auch in D steuerfrei ist (DBA).
Unterliegt das Stipendium in D dem Progressionsvorbehalt? Wenn ja, welcher Punkt des §32 EStG trifft darauf zu?
Und an welches Finanzamt geht die Steuererklärung? Das, welches vor Wegzug zuständig war? Muss ich eine deutsche Korrespondenzadresse angeben?
Vielen Dank im Voraus
Corinna