Neue Heizkostenverordnung

  • Seit 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft. Mit der Neufassung der HKVO muss laut § 9 Abs. 2 ab 01.01.2014 der Energieanteil für die Warmwasserbereitung direkt mit einem Wärmezähler gemessen werden. Nachrüstpflicht besteht überall wo Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet werden mit zwei und mehr Einheiten.
    Die Übergangsfrist für Altanlagen endet am 31.12.2013


    In dem von mir verwalteten Objekt ist diese Art der Installation bereits seit vielen Jahren so ausgeführt.


    Meines Erachtens ist es nicht möglich diesen Wärmezähler im Programm anzulegen. Dieser Zähler ermittelt ja die Kosten der Warmwasserbereitung, die wiederum nach den Ablesewerten der Warmwasservolumenzähler auf die einzelnen Wohnungen umgelegt werden müssen. Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass die Warmwasserkosten auch noch anteilig nach Grundfläche und Verbrauch umgelegt werden müssen.


    Sollte meine Annahme zutreffen, dass das Programm dies nicht zulässt, finde ich es höchst unverständlich warum diese kommende Gesetzesänderung durch die jährlichen (kostenpflichtigen) Updates nicht im Programm verankert wird.


    Es würde mich freuen, sowohl eine Rückmeldung des Softwareherstellers als auch von betroffenen Nutzern zu bekommen.


    Viele Grüße