Firmenwagen (Aussendienst) wie angeben (1%, Fahrtenbuch) und Arbeitszimmer, Kinderkrippe

  • Hallo zusammen,


    Habe geheiratet und muss das erste Mal gemeinsam veranlagen.


    3 Fragen habe ich:


    1. Firmenwagen. Meine Frau arbeitet für ein Unternehmen das 500km weg ist von unserer Wohnung. Sie betreut den süddeutschen Raum und ist folglich ab und an zum Arbeiten daheim (Home Office, hierfür kann man ja auch ein Arbeitszimmer abrechnen, dazu später)


    a. Sie ist in den 4 Monaten die Sie dort arbeitet ca 25tkm gefahren, davon ca. 1tkm privat.
    b. Sie war ca. 3-4 Mal am deutschen Sitz der Firma (ca. 450km Entfernung) und ca 3 Mal in Holland beim hauptsitz der Firma


    Was muss ich jetzt angeben. die 1% vom fahrzeug (ca 300€) werden Ihr ja Brutto mehr berechnet und beim Netto wieder abgezogen, sprich hier gebe ich ja nur vorne allgemein die Gehälter, Steuern, KK Beitrag etc an, oder?


    Aber muss besser kann ich jetzt auch noch bei Pendlerpauschale oder so etwas zu unseren Gunsten angeben, oder bei der 1% Regelung nicht?


    Ich denke da Sie recht wenig privat gefahren ist wäre wahrscheinlich eine Fahrtenbuch Abrechnung, wird eh elektronisch geführt, besser für uns, oder? Wie und was muss ich dann eingeben?


    Danke


    2. Problem Arbeitszimmer:
    Wie gesagt Sie arbeitet ja nicht in der Firma und muss Abends immer noch einige Stunden Daten pflegen, etc. Wir haben unser Schlafzimmer (ca. 20% der Wohnfläche) hierzu als Büro eingerichtet, ansonsten wird nur geschlafen. Wieviel Prozent kann Sie dann hier angeben? Wie wird das berechnet. Nach Stunden Anwesenheit pro Tag, oder wie muss man das abrechnen?


    Ich habe 2 Kredite für die Wohnung laufen.
    a. Monatlich 600€ für die gesamte Wohnung
    b. KFW Darlehen alle 3 Monate 900€
    Gebe ich das dann dafür an, oder nur den Tilgungs oder nur den Zinsanteil?


    3. Kinderkrippe.
    Wir zahlen fast 400€ pro Monat Kinderkrippen Gebühren. Seit 1,5 Jahren. meine Frau arbeitet aber erst seit September Vollzeit, davor nur 400€ Jobs... wie und was können wir absetzen und wo muss ich das genau eintragen?


    1000 Dank vorab, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Einleitend wäre zu sagen, dass es immer besser ist, die genutzte Software auch zu nennen. Buhl hat da z.B. verschiedene im Angebot. Bei den Antworten habe ich dann einfach mal das Steuer-Sparbuch unterstellt.

    Ich denke da Sie recht wenig privat gefahren ist wäre wahrscheinlich eine Fahrtenbuch Abrechnung, wird eh elektronisch geführt, besser für uns, oder? Wie und was muss ich dann eingeben?

    Werbungskostenabzug hast Du natürlich keinen, da Dir insoweit ja auch keine Kosten entstehen. Die Fahrtenbuchregelung kannst Du unten im Eingabebereich zur Lohnsteuerbescheinigung bei abweichenden Angaben aktivieren. Das wurde hier schon öfter erklärt und hättest Du über die Forensuchfunktion leicht finden können.

    Wir haben unser Schlafzimmer (ca. 20% der Wohnfläche) hierzu als Büro eingerichtet, ansonsten wird nur geschlafen. Wieviel Prozent kann Sie dann hier angeben?

    Null, da nicht abziehbar.

    Wir zahlen fast 400€ pro Monat Kinderkrippen Gebühren. Seit 1,5 Jahren. meine Frau arbeitet aber erst seit September Vollzeit, davor nur 400€ Jobs... wie und was können wir absetzen und wo muss ich das genau eintragen?

    Im Eingabebereich zu den persönlichen Angaben bzw. den Kindern. Auch das hättest Du über die Forensuchfunktion schnell selber gefunden.

  • Danke, aber bin eben nicht der Super Experte und wusste garnicht nach was ich genau suchen soll...
    Habe es ehrlich gesagt auch nicht ganz kapiert, was bringt mir denn dann die Angabe des Fahrtenbuches?


    2. Warum kann ich das Arbeitszimmer nicht angeben? Sie arbeitet doch auch dort?!


    3.Mir ging es bei den Kindern darum ob es unter Sonderausgaben gehört oder wo genau hin und ob wir dann nur die 4 Monate anrechnen können (wo wir beide ja Fulltime gearbeitet haben) oder eben alles, oder zusätzlich einen Teil....


    danke...


    Die Software ist Steuer Sparbuch 2011


    Vielen Dank nochmals, und bitte nicht gleich so böse angehen, wie gesagt bin nicht der Profi ;)

  • Hoffe Du kannst mir helfen:
    Fahrzeug ist ein Golf Kombi, hat Sie gebraucht mit 75tkm bekommen, jetzt hat er ca. 100tkm nach 4 Monaten Arbeitszeit. Sie hat davon wie gesagt nur 1,2tkm privat genutzt. Rest Aussendienst und ca 5tkm bei Fahrten zum Arbeitgeber Sitz in D und Sitz in NL.
    Zahlen muss Sie ca. 250-300€ pro Monat habe leider gerade keinen gehaltszettel zur Hand.
    Was kann man da am geschicktesten abrechnen?
    Danke


    Hab es im Sparbuch gefunden:
    Wo bekomme ich denn die tatsächlichen Kosten und vom Arbeitgeber getragenen Kosten her?
    Und Fahrten zum Arbeitnehmer (also Wege von Wohnung zu Arbeitgeber) sind dann die Summe aller Fahrten Hin und zurück nach Sitz in D udn Sitz in Holland? Also zB Gesamt 25tkm, Privat 1,2tkm und Fahrten zum Arbeitgeber 5000km???

    • Offizieller Beitrag

    Habe es ehrlich gesagt auch nicht ganz kapiert, was bringt mir denn dann die Angabe des Fahrtenbuches?

    Differenz 1%-Regelung/Fahrtenbuchregelung kürzt ggf. den als Arbeitslohn versteuerten geldwerten Vorteil.

    2. Warum kann ich das Arbeitszimmer nicht angeben? Sie arbeitet doch auch dort?!

    Es ist kein ausschließlich beruflich genutzter Raum, somit nicht abziehbar.

    3.Mir ging es bei den Kindern darum ob es unter Sonderausgaben gehört oder wo genau hin und ob wir dann nur die 4 Monate anrechnen können (wo wir beide ja Fulltime gearbeitet haben) oder eben alles, oder zusätzlich einen Teil....

    Das erklärt Dir alles das Steuer-Sparbuch, so Du einmal anfängst die erforderlichen Daten dort einzugeben. Da werden die gesetzlichen Voraussetzungen dezidiert abgefragt.

    Was kann man da am geschicktesten abrechnen?

    Das müsstest Du Dir von einem Steuerberater erklären lassen. Das Forum darf dies nicht leisten.

    Wo bekomme ich denn die tatsächlichen Kosten und vom Arbeitgeber getragenen Kosten her?

    Vom Arbeitgeber!?

  • Arbeitnehmer, da haben wir keine Kosten... aber Arbeitgeber... das heisst der Arbeitgeber muss für jedes seiner Fahrzeuge auflisten können welche Kosten (Sprit, Wartung, TÜV, etc.) angefallen sind und die muss ich dort eintragen?


    Was ist mit Fahrten von Heim zu Arbeitgeber, Sie hat ja, da Aussendienst vom Arbeitgeber den Arbeitsplatz daheim bescheinigt.


    Kann man ein Arbeitszimmer anteilig nur dann ansetzen, wenn es nicht anders genutzt wird, das kann so nicht stimmen, denn es wird ja explizit danach gefragt ob es anderweitig genutzt ist etc. deshalb auch meine Frage nach den Prozenten. Ich denke, dass die Regel, dass es ausschliesslich dafür genutzt werden muss überholt ist. Ist dem nicht so?


    danke

    • Offizieller Beitrag

    Kann man ein Arbeitszimmer anteilig nur dann ansetzen, wenn es nicht anders genutzt wird, das kann so nicht stimmen, denn es wird ja explizit danach gefragt ob es anderweitig genutzt ist etc. deshalb auch meine Frage nach den Prozenten. Ich denke, dass die Regel, dass es ausschliesslich dafür genutzt werden muss überholt ist. Ist dem nicht so?

    Dafür hat Deine Software einen Hilfe-Index, um das zu überprüfen. Mein Kenntnisstand ist der gleiche wie von miwe.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist mit Fahrten von Heim zu Arbeitgeber, Sie hat ja, da Aussendienst vom Arbeitgeber den Arbeitsplatz daheim bescheinigt.

    Da sie nach Deinen Angaben ja keinen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte versteuert, kann sie natürlich auch keine Werbungskosten geltend machen. Ihr entstehen insoweit selber keinerlei Kosten.

    Ich denke, dass die Regel, dass es ausschliesslich dafür genutzt werden muss überholt ist. Ist dem nicht so?

    Dem ist nicht so und dem wird auch nie so sein.

  • Ok sorry meine Frau hatte von einem Kollegen gehört dass er ein Arbeitszimmer so absetzen kann.


    Nochmals für mich zur Erklärung ein Arbeitszimmer kann man nur absetzen, wenn es ein separates Zimmer ist, das nur zu diesem Zweck genutzt wird, oder wie?


    Nochmals zur Fahrtenbuchregelung, also die Funktion habe ich gefunden, meine Freundin hat keine Ausgaben solange Sie unter 6tkm bleibt, da der Sprit bis 6tkm inkl. ist. Aber wie komme ich an die Kosten die der Arbeitgeber trägt, die müssen ja dort eingegeben werden. Welche Kosten sind das? Sprit, Wartung, evtl Reifen, etc.???
    Und nochmals Privatfahrten sind doch wirklich Privatfahrten und der Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte muss bei Ihr nicht eingetragen werden wenn Sie vom Arbeitgeber, der knapp 600km entfernt ist bescheinigt bekommt, dass Ihr Arbeitsort daheim ist, oder???


    danke

    • Offizieller Beitrag

    Ok sorry meine Frau hatte von einem Kollegen gehört dass er ein Arbeitszimmer so absetzen kann.

    Das kann er derzeit nicht, weil die aktuelle BFH-Rechtsprechung anders ist. Aber wie immer im Steuerrecht gibt es natürlich wieder beim BFH anhängige Verfahren.
    Steuertipp - häusliches Arbeitszimmer

    Aber wie komme ich an die Kosten die der Arbeitgeber trägt, die müssen ja dort eingegeben werden.

    Das habe ich oben doch bereits beantwortet, vom Arbeitgeber.

    Und nochmals Privatfahrten sind doch wirklich Privatfahrten und der Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte muss bei Ihr nicht eingetragen werden wenn Sie vom Arbeitgeber, der knapp 600km entfernt ist bescheinigt bekommt, dass Ihr Arbeitsort daheim ist, oder???

    Privatfahrten sind Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind beruflich veranlasste Fahrten.

  • Sorry muss nochmals nachhaken.


    Bezüglich Arbeitszimmer: http://www.focus.de/finanzen/s…itszimmer_aid_400880.html
    hier steht, dass auch ein Schlafzimmer als Arbeitszimmer genutzt werden kann. Trotzdem frage ich mich kann ich dann 100% angeben, da Sie ja im Aussendienst tätig ist und somit nicht die komplette Arbeitszeit, sondern evtl 20-30% das heimische Büro nutzt???


    Zum Thema Fahrtkostenberechnung: Privat ist Sie wie gesagt extrem wenig gefahren ca. 1200 von 25000km. Allerdings steht bei Wiso auch Streccke zwischen Firma und Wohnung. Ihr Arbeitsplatz ist aber als Heimarbeitsplatz von der Firma bestätigt. Muss Sie dann trotzdem die Fahrten von Wohnung zu Arbeitgeber (500-600km Entfernung) angeben? Nein, oder?


    danke

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du überhaupt meinen obigen Link gelesen? Da steht doch alles drin. Auch ansonsten kann ich nur alles oben bereits gesagte wiederholen.


    Nach aktuellem Recht steht Deiner Ehefrau kein Arbeitszimmer zu. Ihr könnt nur im Einspruchs-/Klageweg versuchen, es durchsetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry muss nochmals nachhaken.


    Bezüglich Arbeitszimmer: http://www.focus.de/finanzen/s…itszimmer_aid_400880.html
    hier steht, dass auch ein Schlafzimmer als Arbeitszimmer genutzt werden kann. Trotzdem frage ich mich kann ich dann 100% angeben, da Sie ja im Aussendienst tätig ist und somit nicht die komplette Arbeitszeit, sondern evtl 20-30% das heimische Büro nutzt???

    Hast Du Dir den Artikel auch mal durchgelesen?

  • Moin ...


    und als ironische ... aber nicht böse ... Antwort:


    Ein Schlafzimmer ist immer ein Arbeitszimmer ...


    ... leider nicht im steuerrechtlichen Sinne ...


    8o 8o 8o


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Ja habe es mir durchgelesen, verstehe aber ehrlich gesagt immer noch nicht warum Ihr das nicht zusteht, aber ok, dann muss ich es eben weg lassen...
    schade, hätte sich gelohnt.
    Habt Ihr den Focus Artikel gelesen, da habe ich es eher so verstanden als ob man es absetzen kann als Aussendienstmitarbeiter, der auch einen grossen Anteil 20-40% seiner Arbeitszeit mit Home Office in den eigenen 4 Wänden verbringt.


    Jetzt aber nochmal zur 1% vs. Fahrtenbuch Regelung. Da Sie ja extremst wenig privat fährt lohnt sich die Fahrtenbuch Regelung wahrscheinlich. Frage aber immer noch, muss Sie die Fahrten zwischen Heim und Arbeitgeber (7-8 Mal dieses Jahr ca 1000km) angeben oder nicht, da Sie ja vom Arbeitgeber ne Bescheinigung bekommt, dass als Arbeitsstätte das zu Hause zählt. Also müssten doch die Fahrten zum Arbeitgeber Geschäftsfahrten sein, oder?


    Denn sondt werden aus den 1,2tkm von 25tkm gleich 10tkm von 25tkm. aber das kann ja nicht sein wenn der Arbeitgeber so immens weit weg ist und man einen ganz anderen Bereich für die Aussendienst-Tätigkeit hat.


    danke

    • Offizieller Beitrag

    Habt Ihr den Focus Artikel gelesen, da habe ich es eher so verstanden als ob man es absetzen kann als Aussendienstmitarbeiter, der auch einen grossen Anteil 20-40% seiner Arbeitszeit mit Home Office in den eigenen 4 Wänden verbringt.

    Ja, aber da ging es um eine Wohnung ohne deklariertem Schlafzimmer, die der Kläger für sein Home Office nutzt! Und die Anerkennung erfolgte dort eben auch nicht komplett.


    Dass der BFH die Vorentscheidung aufhob, ist hier nicht relevant für Dich. Der Kläger hatte ja im ZFH eine eigene Wohnung zur privaten Nutzung. Du aber willst das eigentliche Schlafzimmer als Arbeitszimmer geltend machen. Für mich sind das zwei unterschiedliche Aspekte.

  • Ok, dann mal anders, hier übrigens nochmals nen link:


    http://www.all4finance.de/inde…loc=news/id=13560/site=vm


    Also Ich habe ne 3,5 Zimemr Wohnung, das derzeitige Kinderzimmer wird von unserem Sohne (2 Jahre) nicht genutzt, dann kann ich dieses Zimmer, das schon immer mein Arbeitszimmer war ja geltend machen, oder?


    Dennoch verstehe ich nicht ganz, da es doch urteile gab in denen gerade Schlafzimmer als Areitszimemr anerkannt wurden, da man ein Schlafzimmer ja eh nur dann nutzt, wenn man nicht mehr arbeitet.... also ist es weder ein Durchgangszimmer, oder wird tagsüber genutzt.

    • Offizieller Beitrag

    Also Ich habe ne 3,5 Zimemr Wohnung, das derzeitige Kinderzimmer wird von unserem Sohne (2 Jahre) nicht genutzt, dann kann ich dieses Zimmer, das schon immer mein Arbeitszimmer war ja geltend machen, oder?

    Was dann Steuerhinterziehung wäre, weil es ja nicht den Verhältnissen des Jahres 2011 entspräche.


    Dir ist klar, dass das Finanzamt jederzeit eine unangekündigte Nachschau/Inaugenscheinnahme vor Ort machen kann?


    Soll es jetzt auf diesem Niveau weitergehen? Wir passen den geschilderten Lebenssachverhalt solange den steuerlichen Erfordernissen an, bis es passt?


  • Falsch ausgedrückt. Unser Sohn ist jetzt gerade 2. Bisher war das Arbeitszimmer also in 2011 auch das Kinderzimmer. In Summe macht es auch keinen Unterschied, da beide Räume fast exakt gleich gross sind. Jetzt wollten wir den Kleinen langsam mal wieder an ein eigenes Zimmer gewöhnen, folglich muss das Schlafzimmer zum Arbeitszimmer umfunktioniert werden.


    Wenn natürlich die Steuerprüfung in 2012 kommt gebe ich Dir recht haben wir die oben beschriebene Situation... Nämlich Schlafzimmer als Arbeitszimmer.


    Also könnte ich es für 2011 noch absetzen, für 2012 dann aber nicht mehr, es sei denn der Kleine bleibt mit seinem Bettchen bei uns ???


    Sorry aber das Finanzamt dreht es sich doch auch hin wie es will. Warum dann der Steuerzahler nicht? Schlichtweg Schwachsinn die Regelung. Entweder jeder kann nen Raum der zu 90% zum Arbeiten genutzt werden und räumlich abtrennbar ist absetzen oder nicht. Egal ob nen Bett drin steht oder nicht. Da bin nicht ich der bescheisst sondern das Finanzamt den Bürger.


    • Offizieller Beitrag

    Sorry aber das Finanzamt dreht es sich doch auch hin wie es will. Warum dann der Steuerzahler nicht? Schlichtweg Schwachsinn die Regelung. Entweder jeder kann nen Raum der zu 90% zum Arbeiten genutzt werden und räumlich abtrennbar ist absetzen oder nicht. Egal ob nen Bett drin steht oder nicht. Da bin nicht ich der bescheisst sondern das Finanzamt den Bürger.

    Sehe ich gänzlich anders, aber anscheinend ist die StVo für Dich auch nur eine Empfehlung.