Firmenwagen (Aussendienst) wie angeben (1%, Fahrtenbuch) und Arbeitszimmer, Kinderkrippe

  • Und natürlich gebe Ich Dir recht bevor ich wegen "Steuerhinterziehung" dran komme, verzichte ich auf das bissl geld wegen den 4 Monaten lohnt sich das eh kaum für 2011.


    Aber evtl kannste mir ja meine 2. Frage beantworten. Firmenwagen.
    Nochmals 1,2tkm privat, 25tkm in Summe, 6-8tkm davon zum Arbeitgeber nach Nord-Deutschland und Holland. Da Aussendiesnt-MA für Raum Süddeutschland wurde der Arbeitsplatz vom Arbeitgeber bei uns bescheinigt. Muss man dann dies 6-8tkm trotzdem als Fahrt zw. Heim und Arbeitgeber angeben, was ja dann einer Privatfahrt gleichkommt, oder ist es dann geschäftlich und man trägt 0km ein?
    Macht ja in Summe extreme Unterschiede für die Berechnung ob man 10% oder dann eben 50% privat fährt.


    DANKE

  • Naja, mal ganz ehrlich, wenn ich ne Möglichkeit habe mein leben eben umzugestalten weil es mir Vorteile bringt wäre ich ja dumm, wenn ich es nicht mache. Soll nicht heissen, dass ich gesetzes-widrig handel, aber ich hinterfrage eben Dinge, um dann evtl reagieren zu können. Ist das verboten? Nein.


    Also nicht falsch verstehen. Aber wenn ich eben bisher etwas zu meinem nachteil gelebt habe es aber zu meinem Vorteil umstricken kann, dann mache ich das auch... der Staat hat schliesslich immer noch nen Haufen Vorteile von mir als Gut-Verdiener ;)

  • Hat sicherlich nichts mit dieser steuerrechtlichen Sache zu tun, aber wenn Du mal in anderen Ländern dieser Erde warst, dann weißt Du sicherlich auch, welche Vorteile dieser Staat Dir hier bietet.


    Gruß Kuddel

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    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Entweder jeder kann nen Raum der zu 90% zum Arbeiten genutzt werden und räumlich abtrennbar ist absetzen oder nicht. Egal ob nen Bett drin steht oder nicht. Da bin nicht ich der bescheisst sondern das Finanzamt den Bürger.

    Du hast Dir meinen Link oben offensichtlich immer noch nicht durchgelesen.

    Aber wenn ich eben bisher etwas zu meinem nachteil gelebt habe es aber zu meinem Vorteil umstricken kann, dann mache ich das auch... der Staat hat schliesslich immer noch nen Haufen Vorteile von mir als Gut-Verdiener

    Dann solltest Du aber vorab einen Steuerberater einschalten. Für blöd musst Du die Bearbeiter beim Finanazmt nämlich nicht halten. Und zu dem aktuellen Rechtsstand sagt mein oben genannter Link alles.

    Sorry aber das Finanzamt dreht es sich doch auch hin wie es will. Warum dann der Steuerzahler nicht? Schlichtweg Schwachsinn die Regelung.

    Und bei solcher Polemik verabschiede ich mich dann aus diesem Thread. Das ist noch unter Blödzeitungsniveau.

  • Wollte Ich Dir persönlich schreiben, aber geht leider nicht.


    Sorry,


    Ich habe deinen Link gelesen, weiss aber nicht auf was Du raus willst. Noch dazu scheint es mir, dass Du, der sich ja recht gut auskennt leider vieles zu persönlich nimmst. Ich will weder den Staat bescheissen noch sonstwas, aber ich möchte eben Dinge, die ich zu meinem Vorteil nutzen oder wenden kann auch entsprechend ausreizen. Das ist doch legal und normal, oder?


    Wenn es keine Lösung gibt meienr Frau nen Arbeitszimemr anzurechnen, obwohl Sie nen Haufen zeit daheim mit Arbeiten für die Firma verbringt und unseren Strom, Heizung etc. dafür nutzt, dann eben nicht. Aber wenn es ne Möglichkeit gibt wäre es schön, wenn ein ERfahrener Steuerfachmann wie u es ja bist einen echten Tip geben könnte und nicht alles mit einem Nein, geht nicht, Blödsinn abtun würdest.


    Es gibt sicherlich auch viele Dinge , die Du nicht kannst und kennst und Dich über Ratschläge freuen würdest, oder hinterfragen würdest...

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme hier gar nichts persönlich. Dann hätte ich mir vielfach schon die Kugel gegeben. Aber das Forum darf zum einen keine Steuerberatung leisten, wozu auch Tipps zur steuerlichen Gestaltung gehören, noch darf es irgendeine Beihilfe zur Steuerverkürzungen jeglicher Art leisten. Und spätestens da klinken wir uns, nach entsprechendem Hinweis, hier aus. Zu diesem Zweck gibt es Angehörige der steuerberatenden Berufe.


    Auch finden wir hier alle diese ewigen Stammtischparolen und Äußerungen in Blödzeitungsmanier nicht gut. Das hat in einem Forum nichts zu suchen.


    Und über magnelnde Hilfeversuche bei Deinen Problemstellungen kannst Du Dich doch eigentlich nicht beschweren. Wir haben doch wirklich in jedweder Hinsicht versucht, Dir die Rechtslage zu verdeutlichen.


    Hier noch einmal der von mir gemeinte Artikel bzw. Link: Steuertipp - häusliches Arbeitszimmer


    Und ziemlich am Anfang wird da u.a. auf die Rechtslage bei Deinem aktuell von uns diskutierten Problem eingegangen. Der Absatz ist dick markiert mit der Überschrift "Was ist bei einem privat mitbenutztem Arbeitszimmer".

  • Hi und danke, ja aber genau das verstehe ich nicht:


    Was ist bei einem privat mitbenutztem Arbeitszimmer
    Nach Ansicht der Richter am Finanzgericht Köln (Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011 - Az. 10 K 4126/09) können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann - zumindest teilweise - als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn das Zimmer nicht ausschließlich beruflich genutzt wird. Die beim Bundesfinanzhof eingelegte Revision gegen dieses Urteil des Finanzgerichts Köln hat das Aktenzeichen X R 32/11. Die Kölner Richter verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu gemischt veranlassten Aufwendungen. [Mehr hierzu im Artikel Aufwendungen - privat und beruflich gemischt veranlasste Kosten - in der Steuererklärung].


    Hier steht doch sogar wenn es nicht ausschliesslich beruflich.... bin ich zu blöd zu lesen???

    • Offizieller Beitrag

    Hier steht doch sogar wenn es nicht ausschliesslich beruflich.... bin ich zu blöd zu lesen???

    Du liest immer nur so weit wie es Dir passt und Du meinst, Deine gewünschte Rechtsfolge anwenden zu können. Du solltest also alles einmal bis zum Ende lesen, auch die jeweilig genannten Urteile und Begründungen. Das gilt auch und insbesondere für das Urteil des FG Köln.

  • Ok hab es nochmals durchgelesen. Es ist also in Summe extrem schwer ein anderweitig genutztes Zimmer als rbeitszimmer anerkennen zu lassen. Hab wirklich gedacht, dass es wesentlich vereinfachter wäre inzwischen. Sprich bei der Tätigkeit meiner Frau wäre es auch wenn ich ein Zimmer komplett als Arbeitszimmer einrichte extrem schwierig dieses anzuerkennen, weil der Mittelpunkt noch zusätzlich nachgewiesen wird. Es reicht als nicht unbedingt wenn man beweisen kann, dass Sie 20-30% daheim arbeitet um Auswertungen, Pläne für die aufgesuchten Partner etc. erstellt???


    Wenn ich es aber richtig verstanden habe sind neuanschaffungen wie Regale, Drucker oder auch Büromaterial als Werbekosten problemlos abzusetzen? Wo genau muss ich diese dann eintragen?


    Danke nochmals.