Keine Umsatzsteuer buchen, auch nicht bei Geldausgabe (zB DPD Paket), Betrag klar in der Rechnung trennen und mit USt 0% bezeichnen!
M.E. ist die Buchung der Portokosten als durchlaufender Posten hier nicht zulässig. Das Porto ist m.E. zwingend mit dem Umsatzsteuersatz der Hauptleistung in Rechnung zu stellen.
Umsatzsteuer – Portokosten als durchlaufende Posten
Wann Portokosten als durchlaufender Posten gelten