Hallo!
Es geht um $ 7g EstG
Die Korrektur des Jahres der Bldung bei Nichtanschaffung erfolgt nach § 7g Abs 3 EStG ( = Änderungsnorm!)
Jahr der Nichtanschaffung 2010 , Jahr der Bildung 2008.
Durch die Änderung entstehen Zinsen für Jahr 2008, ist es korrekt oder ist es Rückwirkendes Ereignis ( Änderungsnorm § 175 ) ???
S. Auch:
§ 7g Abs. 4 S. 4 EStG:
"§ 233a Absatz 2a der Abgabenordnung ist nicht anzuwenden."
Also Zinsen zu recht?!
Danke für die Antwort!!!!