§ 7g ESG

  • Hallo!
    Es geht um $ 7g EstG


    Die Korrektur des Jahres der Bldung bei Nichtanschaffung erfolgt nach § 7g Abs 3 EStG ( = Änderungsnorm!)


    Jahr der Nichtanschaffung 2010 , Jahr der Bildung 2008.
    Durch die Änderung entstehen Zinsen für Jahr 2008, ist es korrekt oder ist es Rückwirkendes Ereignis ( Änderungsnorm § 175 ) ???




    S. Auch:
    § 7g Abs. 4 S. 4 EStG:
    "§ 233a Absatz 2a der Abgabenordnung ist nicht anzuwenden."


    Also Zinsen zu recht?!


    Danke für die Antwort!!!!

    • Offizieller Beitrag

    ja natürlich Zinsen.


    Wäe sonst ungerecht denen gegenüber, die den 7g nicht in Anspruch genommen haben.


    Damit soll der Zinsvorteil, den man die Jahre über hatte, egalisiert werden.


    Es ist natürlich kein rückwirkendes Ereignis, § 7g Abs. 3 und § 7g Abs. 4 sind eigenständige Änderungsnormen, dafür braucht man den § 175 AO nicht.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......