Hallo,
meine Frau hat im Ausland ein Bachelor-Studium abgeschlossen. In 2011 hat sie ein Bachelor-Zweitstudium in einem anderen Fachgebiet in Deutschland begonnen.
Soweit ich weiß, müsste das Zweitstudium als Werbungskosten absetzbar sein. Allerdings ist die Werbungskostenpauschale meiner Frau nicht ausgeschöpft (und sie hatte Einnahmen als Angestellte), weshalb ein Absetzen der Kosten des Zweitstudiums als Sonderausgaben günstiger wäre.
Meine Fragen:
- Können die Kosten eines Zweitstudiums als Sonderausgaben abgesetzt werden?
- Falls nicht, könnte ich die (übernommenen) Kosten des Zweitstudiums meiner Ehefrau bei mir als Sonderausgaben angeben?