Hallo,
dieser Beitrag ist eher ein Frust-Ablassen, denn ich ärgere mich schon seit einigen Tagen über die penetrante Abfrage von Buhl nach einer Aktualisierung, wenn ich das Programm starte.
Nun hatte ich mir gerade die neue Version gekauft, aber noch nicht installiert, um in Ruhe und ohne mögliche - durch ein Update versursachte Zwischenfälle - meine Buchhaltung 2011 zu vervollständigen. Da funktionierte plötzlich die Eingabe im Hauptbuch/Kassenbuch nicht mehr. Keinerlei Möglichkeit, Buchungen einzugeben.
Ich habe nun den neuen Registrierungsschlüssel eingegeben - und siehe da - das Kassenbuch kann wieder gefüttert werden...
Ist so etwas rechtlich erlaubt? Das Programm kann doch nicht einfach nach Ablauf der Laufzeit seinen Dienst einstellen? Dass es keine Aktualisierungen mehr gibt, ist ja klar, aber wird man nun gezwungen, die Vorjahre immer absolut zeitnah zu bearbeiten, wenn man nicht weiter Buhl kauft??
Frustrierte Grüße
mfa