Software verliert nach 1 Jahr Funktionen

  • Hallo,


    dieser Beitrag ist eher ein Frust-Ablassen, denn ich ärgere mich schon seit einigen Tagen über die penetrante Abfrage von Buhl nach einer Aktualisierung, wenn ich das Programm starte.
    Nun hatte ich mir gerade die neue Version gekauft, aber noch nicht installiert, um in Ruhe und ohne mögliche - durch ein Update versursachte Zwischenfälle - meine Buchhaltung 2011 zu vervollständigen. Da funktionierte plötzlich die Eingabe im Hauptbuch/Kassenbuch nicht mehr. Keinerlei Möglichkeit, Buchungen einzugeben.


    Ich habe nun den neuen Registrierungsschlüssel eingegeben - und siehe da - das Kassenbuch kann wieder gefüttert werden...


    Ist so etwas rechtlich erlaubt? Das Programm kann doch nicht einfach nach Ablauf der Laufzeit seinen Dienst einstellen? Dass es keine Aktualisierungen mehr gibt, ist ja klar, aber wird man nun gezwungen, die Vorjahre immer absolut zeitnah zu bearbeiten, wenn man nicht weiter Buhl kauft??


    Frustrierte Grüße
    mfa

    • Offizieller Beitrag

    Ist heut Motz-Tag? Hmmm...
    Zur Frage, ob "das" rechtlich erlaubt ist, möchte ich zwei Gegenfragen stellen:
    1. Was hast Du gekauft?
    2. Wie sieht denn im konkreten Fall der "Kaufvertrag" aus?


    Mein Verdacht ist übrigens, dass Du eine Buchung im Geschäftsjahr 2012 eingeben wolltest. Das kann Kaufmann 2011 tatsächlich nicht. Wenn dieser Fehler vorliegt, erklärt sich auch, warum er weg war, nachdem Du den neuen Lizenzschlüssel (ups, jetzt hab ich Antwort auf Frage 1 verraten..) eingegeben hast.

  • Nun,


    dass ich einen Jahresvertrag gekauft habe, ist mir klar,


    doch dass ich dann im Januar des darauffolgenden Jahres nicht mehr die Kassenbuchungen für November und für Dezember des Voerjahres eingeben kann, kann ja nicht Vertragsbestandteil sein.....

  • Die Sache ist doch glasklar, es wird eine Nutzungszeit erworben in welcher zusätzlich die Aktualität garantiert wird. Wenn man danach die danach noch weiter nutzen will, muss man eben eie neue Periode erwerben.


    Bei einem Handyvertrag käme doch auch keiner auf die Idee zu verlangen, dass nach Ablauf der zwei Jahre weiterhin Leistungen des Mobilfunkanbieters bezogen werden können, nur weil das Handy technisch weiterhin dazu in der Lage wäre.

  • Schade, dass - glasglar - mein Beitrag nicht richtig gelesen wurde :cursing:


    - es geht mir nicht um fehlende Aktualisierungen oder B uchungen im neuen Jahr. Für mich beinhaltet eine Lizenz zb. fürs Jahr 2011, dass ich bis zum Sanktnimmerleinstags innerhalb dieses Jahres 2011 buchen kann. Denn warum sollte mir Buhl vorschreiben, wann ich die Buchungen für 2011 eingebe??


    viele Grüße
    mfa

    • Offizieller Beitrag

    Schlecht gemacht ist es insofern, als dass Dauerfristverlängerungen eine Buchung der Relevanten Daten bis zum 10.02.des Folgejahres zulassen. Vielleicht sollte Buhl diesen Zeitraum zur Verfügung stellen.


    Rechtlich aber ist es einwandfrei, eine Jahresversion nach einem Jahr ablaufen zu lassen, wenn man es von vorneherein so vereinbart hat.
    Buhl schreibt hierbei nichts vor, Buhl erfüllt seinen Einjahresvertrag bei der Vergabe der Lizenz.
    Ich bin mir sicher, diese Daten gehen aus dem Vertrag hervor.


    Das Beispiel mit dem Telefonanbieter finde ich ganz gut, der schreibt ja auch vor, in welchem Monat die bezahlten Freiminuten genutzt werden müssen- ist der Monat abgelaufen, kann man auch nicht mehr selbst entscheiden, in welchem Monat man seine Dezemberfreiminuten nutzen möchte.


    Wenn man nach dem Jahr aufhören möchte, muss man eben seine Buchhaltung zum richtigen Zeitpunkt fertigstellen.


    Letztlich macht es aber ja nicht soviel, dass es dir Aufregung wert wäre, da die Nachfolgelizenz bereits da ist, oder?


    :cookie:

  • - es geht mir nicht um fehlende Aktualisierungen oder B uchungen im neuen Jahr. Für mich beinhaltet eine Lizenz zb. fürs Jahr 2011, dass ich bis zum Sanktnimmerleinstags innerhalb dieses Jahres 2011 buchen kann. Denn warum sollte mir Buhl vorschreiben, wann ich die Buchungen für 2011 eingebe??


    Du kaufst aber keine Lizenz für das Jahr 2011, sondern eine Nutzungsdauer von 365 Tagen, anders als bei der Steuer-Software. Man kann ja auch eien testversion nach ABlauf installieren und da die notwendigen Dinge noch erledigen, die ist ja voll funktionstüchtig.

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