Guten Tag,
ich möchte zum 31.1. den bisher im Betriebsvermögen enthaltenen Firmenwagen (Nachweis geschäftzliche Nutzung über Fahrtenbuch) ins Privatvermögen übernehemen. Der Wagen ist gut 5 Jahre alt, Restbuchwert ca. 1.800,00 €.
Ist es ausreichend für die Bewertung des Fahrzeugs, wenn mir vom Autohaus, bei dem wir unser neues Firmenauto leasen werden, eine aktuelle Gebrauchswagenbewertung vorliegt (Restwert voraussichtlich ca. 4.000,00 brutto, lt. mdl. Auskunft). Diesen Wert würde ich dann als Ertrag ansetzen und davon die in diesem Wert enthalten MwSt, an das FA abführen. Ist das so richtig?
Was passiert, wenn ich den Wagen später eventuell verkaufe. Wird vom FA geprüft, wie lange ich den bisherigen Firmenwagen im Privatvermögen gehalten habe? Gibt es hier Mindestfristen?
Vielen Dank.