Wo ausländischen Lohn eintragen?

  • Hallo,


    ich bin Mitte 2011 von Deutschland in die Schweiz gezogen. Bis zum Umzug war ich in Deutschland freiberuflich tätig, seit dem Umzug bin ich in der Schweiz angestellt. Für die Steuererklärung 2011 in Deutschland muss ich neben den Einkünften aus Deutschland auch die Einkünfte aus der Schweiz angeben (Progressionsvorbehalt). Wo mache ich das in WISO Steuer-Sparbuch 2012? Ich habe nur die Stelle gefunden, wo ich die Einkünfte als Grenzgänger angeben kann, sowie ein paar andere Spezialfälle, die auf mich alle nicht zutreffen. Aber wo gebe ich die ganz normalen ausländischen Einkünfte aus nichtselbständigen Arbeit an?

    • Offizieller Beitrag

    Löhne, Gehälter, Pensionen,... >> sonstige Angaben zum Arbeitslohn >> steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE, ...

  • Löhne, Gehälter, Pensionen,... >> sonstige Angaben zum Arbeitslohn >> steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE, ...


    Den Punkt habe ich schon gesehen, ich dachte aber, dass er in meiner Situation nicht zutrifft. Denn der Lohn ist natürlich nicht steuerfrei gewesen (die schweizerische Quellensteuer wurde abgezogen). Aber gut, wahrscheinlich bezieht sich hier "steuerfrei" auf die deutschen Steuern. Sehe ich es richtig, dass in der Eingabemaske dort "Arbeitslohn nach DBA" auswählen muss?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, genau.
    Es ist im Inland steuerfrei, und das Programm bezieht sich bei der Benennung nur auf die deutsche Steuererklärung.


    Nach DBA heißt übrigens: Doppelbesteuerungsabkommen. Diese bestehen zu viel Ländern und verhindert eben eine doppelte Besteuerung von Einkünften, wodurch, wie hier, die Einkünfte (hier) eben steuerfrei bleiben.


    :D

  • Danke häschen, das hilft mir schon mal weiter.


    Allerdings hätte ich zur Eingabemaske "Angaben zum Bruttoarbeitslohn" gleich die nächsten Fragen:
    - nach welchem Umrechnungskurs muss ich meinen schweizerischen Lohn umrechnen? Muss ich dafür den Rechner für die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse verwenden? Wenn ja, den Kurs von welchem Monat muss ich nehmen?
    - muss ich den gesamten schweizerischen Lohn in die Zeile "von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist" eintragen? Die Zeilen "lt. Zeile 6 der Anlage N" sowie "lt. Nr. 16 der Lohnsteuerbescheinigung" bleiben dann leer?
    - von meinem Brutto-Lohn hat der schweizerische Arbeitgeber die schweizerische Quellensteuer sowie die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Muss/kann ich diese Abzüge irgendwo berücksichtigen oder interessiert sich das deutsche Finanzamt hier nur für den Brutto-Arbeitslohn?

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings hätte ich zur Eingabemaske "Angaben zum Bruttoarbeitslohn" gleich die nächsten Fragen:

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