Handwerkerleistung - Gartenarbeiten

  • Guten Tag,


    gemäß BFH, Az VI R 61/10 sind Erd- und Pflanzarbeiten als Handwerkerleistungen steuerbegünstigt, unabhängig davon, ob es sich um eine Neuanlage des Gartens handelt oder nicht.
    Was mir nicht klar ist:
    Gilt dies auch, wenn die Neuanlage des Gartens in Verbindung mit dem Neubau eines Hauses steht?
    Mein FA hat dies vor einigen Jahren verneint.
    Sofern das Urteil des BFHs auch auf den in der ersten Frage aufgeführten Fall zu trifft, habe ich noch eine zweite Frage:
    Kann ich nunmehr noch Einspruch resp. andere Rechtsmittel erheben, obwohl die Einspruchs-/Widerspruchsfrist zu Einkommenssteuerklärung bereits abgelaufen ist? Hier hätte ja das FA eine falsche Entscheidung getroffen.
    Vielen Dank für ein hilfreiches Feedback.
    Mit freundlcihen Grüssen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Gilt dies auch, wenn die Neuanlage des Gartens in Verbindung mit dem Neubau eines Hauses steht?

    Nein. Das gilt auch weiterhin nicht, es gilt ausschließlich um die Neuanlage eines Gartens in Verbindung mit dem bewohnten Hausstand.

    Kann ich nunmehr noch Einspruch resp. andere Rechtsmittel erheben, obwohl die Einspruchs-/Widerspruchsfrist zu Einkommenssteuerklärung bereits abgelaufen ist? Hier hätte ja das FA eine falsche Entscheidung getroffen.

    Zweimal nein.
    1.
    Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist hier Rechtsfrieden eingetreten und über die Vorläufigkeitsvermerke hinaus keine Änderung möglich.
    2.
    Das Finanzamt hat keine falsch Entscheidung getroffen, sondern nach der zu dem Zeitpunkt geltenden Rechtslage und Rechtsauslegung entschieden.

    • Offizieller Beitrag

    Isa alles viela lustiga wenn du machste die Hande in die Luftn.
    (Fachchinesisch darf immer hinterfragt werden, ich arbeite an mir ... erzähl mal die Story dazu bitte!
    - Na endlich eine mit Humor! Da laachste Dich kapott... - Weiter so :love: