Guten Tag,
gemäß BFH, Az VI R 61/10 sind Erd- und Pflanzarbeiten als Handwerkerleistungen steuerbegünstigt, unabhängig davon, ob es sich um eine Neuanlage des Gartens handelt oder nicht.
Was mir nicht klar ist:
Gilt dies auch, wenn die Neuanlage des Gartens in Verbindung mit dem Neubau eines Hauses steht?
Mein FA hat dies vor einigen Jahren verneint.
Sofern das Urteil des BFHs auch auf den in der ersten Frage aufgeführten Fall zu trifft, habe ich noch eine zweite Frage:
Kann ich nunmehr noch Einspruch resp. andere Rechtsmittel erheben, obwohl die Einspruchs-/Widerspruchsfrist zu Einkommenssteuerklärung bereits abgelaufen ist? Hier hätte ja das FA eine falsche Entscheidung getroffen.
Vielen Dank für ein hilfreiches Feedback.
Mit freundlcihen Grüssen