Einkommenssteuererklärung mit „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ einer Photovoltaikanlage

  • Hallo Zusammen,
    ich bin neu hier und es ist auch mein erster Versuch hie rim Forum Hilfe zu bekommen . :S


    In meiner Einkommenssteuererklärung für 2010 habe ich durch meine PV-Anlage
    „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ und folgenden Sachverhalt bei dem ich etwas Probleme habe.


    - Installation und Rechnungstellung der PV-Anlage in 9/2010
    - Erste Zahlung der Einspeisevergütung vom Energieversorger für 2010 erst in 2/2011 ohne Umsatzsteuer.
    - Anzeige der Gewerbetätigkeit beim FA erst in 6/2011
    - Umsatzsteuerrückerstattung vom FA in 7/2011.
    - Umsatzsteuervoranmeldung der ersten Monate mit Umsatz € 0,- nach Änderung mit 19% USt
    - Zahlungen der Einspeisevergütung vom Energieversorger ab 6/2011 mit Umsatzsteuer.


    Was muss ich wo und wie genau eintragen?
    Ist die Rückerstattung vom FA, was in 2011 für 2010 ausgezahlt wurde in 2011 oder in 2010 einzutragen,
    gilt hier der Zeitpunkt der Auszahlung?


    Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert gemacht und jemand kann helfen!


    Gruß
    nilimast ?(

  • Moin ...


    Kompliziert nicht, aber trotzdem jede Menge Fragen und die Antworten tendieren schon in Richtung Steuerberatung !


    Für welches Jahr willst Du denn nun die Steuererklärung machen, für 2010 oder 2011 ?
    Warum alles so spät ... z.B. für 2010 ... ?


    Welches WISO - Steuersparbuch hast Du zu Hand ... ?
    Beide, von 2011 und 2012 ?


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Da Du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 Absatz 1 UStG verzichtet hast, müssen Deine kompletten Einnahmen der Umsatzsteuer unterwofen werden. Ggf. ist die USt eben aus dem vereinnahmten Betrag herauszurechnen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist die Rückerstattung vom FA, was in 2011 für 2010 ausgezahlt wurde in 2011 oder in 2010 einzutragen,
    gilt hier der Zeitpunkt der Auszahlung?

    Wenn Du eine EÜR für den Gewebebetrieb erstellst, ist das Datum des Zahlungszu- bzw. Abflusses maßgebend.

  • Die Tipps von Miwe und Häschen sollten Dir doch weiterholfen haben !


    Wie weit bist Du denn jetzt ?


    Kuddel

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    :lol:

  • Alle Ausgaben und Einnahmen von 2010 auch unter 2010 eingeben !
    Alle Ausgaben und Einnahmen von 2011 auch unter 2011 eingeben !


    Wenn Du in 2010 keine Einnahmen hattest, dann ist das so !


    Gruß Kuddel

    Wenn Du eine EÜR für den Gewebebetrieb erstellst, ist das Datum des Zahlungszu- bzw. Abflusses maßgebend.

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    • Offizieller Beitrag

    Was ist an "Zeitpunkt der Vereinnahmung" bzw. "Zeitpunkt der Verausgabung" so schwer zu verstehen, dass es jetzt, nach mehrmaliger Bestätigung mit immer anderem Wortlaut, immer noch eines Fragezeichens bedarf? ?(


    Es ist Dir aber bekannt, dass es da auch noch AfA-Regelungen zu beachten gilt, oder?

  • Hast Du überhaupt die Maske " Gewinneinkünfte " und hier " Einkünfte aus Gewerbebetrieb " mit der von Miwe beschriebener
    AfA " Übrige abnutzbare Anlagegüter ... " ausgefüllt ?


    Kuddel

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