Umbuchen von Online-Banking-Konto auf Verrechnungskonto

  • Hallo zusammen,
    ich bin im Forum bisher nicht fündig geworden, daher versuche ich es hier noch einmal selbst mit einer Nachfrage:


    Und zwar führe ich ein Online-Banking-Konto und ein Verrechnungskonto (für EÜR). Jetzt habe ich festgestellt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt meine Eingänge auf dem Online-Banking-Konto, die ich auch den entsprechenden Rechnungen zugeordnet habe, nicht mehr im Verrechnungskonto auftauchen.


    Meine Frage ist nun, wie kann ich die Eingänge in das Verrechnungskonto überführen, ohne dass ich neue Eingänge schreiben muss. Das ist doch sicher durch ein paar Mausklick lösbar.


    (P.S.: Der Hinweis auf "Steuern und Buchführung: Umbuchung" nützt mir leider nicht, da es sich NICHT um eine Umbuchung in die KASSE handelt --> das war der einzige Eintrag, den ich dort finden konnte).


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

  • Warum möchtest du einen Buchungsvorgang vom Online-Konto in dein Verrechnungskonto umbuchen?

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Weil mein Verrechnungskonto das ist, in dem ich alle Betriebsausgaben eingebe. Es soll die Basis für meine EÜR sein (ich bin Freiberufler und muss deshalb keine Abstimmung zwischen Onlinekonto und Verrechnungskonto haben). Deshalb sollen meine Einnahmen auch im Verrechnungskonto erscheinen, die landen aber zunächst auf meinem Online-Konto.


    Äh, war das verständlich? ?(

  • Äh, war das verständlich?


    Ja, aber das ist falsch.
    Deine EÜR ist für amtliche Zwecke anschliessend nicht mehr zu gebrauchen :!:
    MfG Günter

  • Warum nicht?


    Wenn auf dem Verrechnungskonto der Saldo identisch ist mit dem Gewinn/Verlust, dann geht es, sonst nicht.
    Normal muss der Saldo des Verrechnungskontos 0,00 betragen.

  • Warum nicht?


    Günter wird die diese Frage in formaler Hinsicht sehr viel besser und fachkundig beantworten. Darum übergehe ich hier mal die höchst riskanten Konsequenzen deines Gedankens und versuchs mal mit einer eher praktischen Sicht.


    Auf deinem (Online-) Konto geht die eines Zahlung deines Kunden für eine von dir erbrachte (und sinnvoller Weise in Rechnung gestellte) Leistung ein. Dies ist ein Geschäftsvorfall! Da gibt es nichts hin oder her zu schieben!
    Diesem Zahlungseingang auf diesem Bankkonto weist du dann per Klick die entsprechenden Buchungskonten zu. Fertig. Diese Buchung erscheint dann auch korrekt in deiner EÜR. Das hat auf dem Verrechnungskonto nichts zu suchen.
    Sämtliche nicht deiner Geschäftstätigkeit zuzuordnenden Kontobewegungen werden als "nicht betriebsrelevant" gekennzeichnet.


    Das Führen eines solchen Mischkontos ist allerdings nur dann akzeptabel, wenn du tatsächlich nur ganz, ganz wenige geschäftliche Kontobewegungen hast. Für eine nachhaltig angelegte Geschäftstätigkeit solltest/musst du in jedem Falle ein separates (Geschäfts-) Konto führen. Alles kann schnell zu unschönen Konsequenzen führen.

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  • Ok, nur dass ich das richtig verstehe:


    Ich habe bisher immer nur wenige Buchungen auf meinem Geschäftskonto. Die "privaten" Buchungen habe ich als "nicht betriebsrelevant" zugeordnet, alle anderen je nachdem als "Zahlung vom Kunden" o. Ä.
    Alle Betriebsausgaben habe ich bisher manuell in mein Verrechnungskonto eingegeben und den entsprechenden SKR03-Konten zugeordnet. Soweit so gut - oder schlecht??? Das bedeutet aber auch, dass ich z. B. eine Buchung "Fachliteratur" in meinem Online-Konto hatte (weil z. B. Amazon gleich von meinem Geschäftskonto abgebucht hat), diese Fachliteratur habe ich dann aber manuell auch nochmal in mein Verrechnungskonto als Ausgabe eingegeben. So habe ich das im Augenblick mit allen meinen Ausgaben gemacht. Und so würde ich das dann auch mit den Einnahmen machen, oder?


    Vielen Dank übrigens schon mal vorab für die Hilfe ;( .

  • Uff, also, ich glaube, ich habe meinen Denkfehler gefunden:
    Im Verrechnungskonto darf ich nur Ausgaben und Einnahmen einfügen, die ich nicht auf dem Geschäfts-Online-Konto bereits zugeordnet habe. Ist das richtig so?

  • Ich habe bisher immer nur wenige Buchungen auf meinem Geschäftskonto. Die "privaten" Buchungen habe ich ...


    Also ist dein Online-Konto nun ein Geschäftskonto (dort finden idealerweise ausschließlich geschäftsrelevante Bwegungen statt) oder nicht?


    Die "privaten" Buchungen habe ich als "nicht betriebsrelevant" zugeordnet, alle anderen je nachdem als "Zahlung vom Kunden" o. Ä.


    Soweit korrekt.


    Alle Betriebsausgaben habe ich bisher manuell in mein Verrechnungskonto eingegeben...


    Schlecht bzw. falsch.


    Als EÜR'ler sind für dich in erster Linie nur die faktischen Geldzu- und -abflüsse relevant. Landen 1000 Euro auf deinem Konto, hast du eine entsprechende Einnahme, gehen 1000 Euro ab, eine entsprechende Ausgabe/Kosten. Doch jeder Einzelfall muss natürlich plausibel dokumentiert (Geldfluss plus ordnungsgemäßer Beleg) sein. Bei deinen Einnahmen ordnest du ja bereits die eingehende Kontobewegung einer von dir ordentlich gestellten Ausgangsrechnung zu und heftest dies dann schön und lückenlos ab.


    Doch wie hast du die Dinge bezahlt, die du da in deinem Verrechnungskonto "angesammelt" hast? Per Überweisung oder bar? Ersteres ist wieder einfach: Kontobewegung (Ausgabe) den entsprechenden Buchungskonten zuweisen. Fertig. Dokumentation siehe oben.
    Barausgaben kannst du ja nur aus der Kasse nehmen, die dafür narürlich entsprechend gefüllt sein muss.


    Beispiel: Ausgabe 100 Euro bar, Kasse leer: Vom Konto 100 Euro abheben, diese zugehörige Kontobewegung als "Umbuchung an Kasse". Nun hast du 100 Euro in der Kasse und kannst dann aus der Kasse den Betrag entsprechend dem zugehörigen Beleg entnehmen und im Konto "Kasse" entsprechend buchen, Dokumentation siehe abermals oben.


    Deine normalen Geldflüsse haben nichts auf dem Verrechnungskonto verloren!

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  • Im Verrechnungskonto darf ich nur Ausgaben und Einnahmen einfügen, die ich nicht auf dem Geschäfts-Online-Konto bereits zugeordnet habe. Ist das richtig so?


    Nein! Nochmal deutlich: Du hast (soweit, wie du es geschildert hast) KENE Geschäftsvorfälle/Geldbewegungen, die ins Verrechnungskonto gehören. Dieses Konto ist für einige buchalterische Spezialfälle gedacht. Bei deinen Kenntnisstand bitte Finger davon lassen oder fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.


    Hast du Geldflüsse auf dem Kontokorrentkonto, buchen wie oben beschrieben. Hast du Geldflüsse in bar, werden diese über das Konto "Kasse" gebucht. Was könnte es (in deinem Fall) sonst noch geben?

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  • Auweia, jaja, Termin beim Steuerberater ist ausgemacht :).


    Also: Ja, mein Online-Konto ist ein Geschäftskonto.
    Im Verrechnungskonto habe ich zum Beispiel Betriebsausgaben angegeben, die weder bar noch von meinem Geschäftskonto getätigt werden, wie zum Beispiel die Miete fürs Homeoffice, die ich ja von meinem privaten Konto zahle. Oder den Strom. Oder das Telefon.

  • Also: Ja, mein Online-Konto ist ein Geschäftskonto.
    Im Verrechnungskonto habe ich zum Beispiel Betriebsausgaben angegeben, die weder bar noch von meinem Geschäftskonto getätigt werden, wie zum Beispiel die Miete fürs Homeoffice, die ich ja von meinem privaten Konto zahle. Oder den Strom. Oder das Telefon.


    Es existiert kein Geldfluss, es sei denn, du dokumentierst ihn. Du müsstest ja für jeden Eintrag deines Verrechnungskontos jeweils Kopie deines Kontoauszugs vom Privatkonto anfertigen und ablegen. Lege doch einfach dein Privatkonto auch als Online-Konto in MB an. Privates wird "nicht betriebsrelevant", Geschäftsliches wird ordentlich gebucht. So ist dein ganzen Problem schnell, einfach und sauber gelöst.


    In Kombination mit dem Termin bei deinem Steuerberater hast du heute einen echten Schritt nach vor gemacht. :)

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  • Sehr witzig .


    Nö,eben nicht witzig, sondern gefährlich.
    Wenn du zum Steuerberater gehst, so lass bitte alle deine Buchungen und Jahresabschlüsse kontrollieren :!:
    Dann weist du wenigstens, was bei einer Steuerprüfung auf dich zukommt.
    MfG Günter


    Warum hälst du dich nicht einfach an die Bedienungsanleitung, da ist alles so wunderbar erklärt.