Umlage Betriebskosten

  • Hallo,


    vielleicht kann uns jemand einen rechtssicheren Rat / Hinweis zu einer Betriebskosten-Umlage machen, idealerweise mit einem Rechtssprechungsnachweis (Akt-Zeichen....).


    Wir haben in 2010 ein MFH erworben, dort vermieten wir Wohnungen, z.T. mit noch älterem Mieterbestand und auch älteren Mietverträgen, in denen kein Bezug auf die Umlage von Nebenkosten z.B. wie Allgemeinstrom genommen wird. Im Moment bezahlen wir Vermieter die Stromkosten des Treppenhauses, den Klingelstrom, Strom für Gemeinschafts- und Kellerräume, usw.


    Wir denken, dass es nicht richtig ist, dass der Vermieter für Kosten aufkommen muss, die er selbst nicht produziert und auch keinen Einfluss hat. Wir sehen den Verbrauch von Allgemeinstrom wie den Verbrauch von eigenem Strom des Mieters, den er ja bezahlt. Bei anderen umlagefähigen Kosten wie Kaminfeger oder Grundsteuer sehen wir das ja noch ein, dass diese Kosten wegen fehlender Vereinbarung im Mietvertrag die Umlage (wahrscheinlich?) nicht erfolgen darf bzw. nur mit Zustimmung des Mieters gemacht werden kann.


    Wie sehen das die Experten?


    Können wir als Vermieter die Kosten, die uns in Rechnung gestellt werden, aber vom Mieter direkt verursacht werden, rechtsmäßig auf die Mieter zu gerechten Teilen (z.B. nach Personen) umlegen?


    Wer kann uns Hinweise geben, mit dem die Mieter die selbst verursachte Kosten übernehmen?


    Vielen Dank für die Antworten.

  • Grundsätzlich gilt das was im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Alles andere geht nür über eine Änderungskündigung.
    MfG Günter

  • Grundsätzlich gilt das was im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Alles andere geht nür über eine Änderungskündigung.
    MfG Günter

    Hallo,


    Änderungskündigung habe ich auch schon gehört, aber was ist mit einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag, der die "ausgewählte" Kosten benennt und der Mieter mit einer festgelegten Umlage einverstanden ist?


    Ist das auch so möglich?


    Denn eine Änderungskündigung ist ja immer so eine Sache, denn ein Mieter wird um seine alte Rechte bangen, die er meint zu verlieren, wenn er von einer "Änderungskündigung" hört.


    Grüße

  • Ist das auch so möglich?


    Wenn alle einverstanden sind und unterschreiben, ja.


    Ich würde aber generell zu einem Neuanfang raten, mit monatlicher Mietzahlung und monatlichen Vorauszahlungen auf alle gesetzlichen Nebenkosten mit jährlicher Abrechnung.
    MfG Günter

  • Zitat von »Aufschlagwin«




    Ist das auch so möglich?


    Wenn alle einverstanden sind und unterschreiben, ja.

    o.K., das sollte ich hinbekommen.


    Ich würde aber generell zu einem Neuanfang raten, mit monatlicher Mietzahlung und monatlichen Vorauszahlungen auf alle gesetzlichen Nebenkosten mit jährlicher Abrechnung.
    MfG Günter

    Habe ich auch schon überlegt. Allerdings darf die Miete, die jetzt ja kalt ist, nicht durch die dann erhobenen Mietnebenkosten höher werden. Hat ja auch steuerliche legitime Vorteile.


    Dann werde ich das so machen.


    Danke nochmals für deinen Input.


    Grüße