Hallo,
vielleicht kann uns jemand einen rechtssicheren Rat / Hinweis zu einer Betriebskosten-Umlage machen, idealerweise mit einem Rechtssprechungsnachweis (Akt-Zeichen....).
Wir haben in 2010 ein MFH erworben, dort vermieten wir Wohnungen, z.T. mit noch älterem Mieterbestand und auch älteren Mietverträgen, in denen kein Bezug auf die Umlage von Nebenkosten z.B. wie Allgemeinstrom genommen wird. Im Moment bezahlen wir Vermieter die Stromkosten des Treppenhauses, den Klingelstrom, Strom für Gemeinschafts- und Kellerräume, usw.
Wir denken, dass es nicht richtig ist, dass der Vermieter für Kosten aufkommen muss, die er selbst nicht produziert und auch keinen Einfluss hat. Wir sehen den Verbrauch von Allgemeinstrom wie den Verbrauch von eigenem Strom des Mieters, den er ja bezahlt. Bei anderen umlagefähigen Kosten wie Kaminfeger oder Grundsteuer sehen wir das ja noch ein, dass diese Kosten wegen fehlender Vereinbarung im Mietvertrag die Umlage (wahrscheinlich?) nicht erfolgen darf bzw. nur mit Zustimmung des Mieters gemacht werden kann.
Wie sehen das die Experten?
Können wir als Vermieter die Kosten, die uns in Rechnung gestellt werden, aber vom Mieter direkt verursacht werden, rechtsmäßig auf die Mieter zu gerechten Teilen (z.B. nach Personen) umlegen?
Wer kann uns Hinweise geben, mit dem die Mieter die selbst verursachte Kosten übernehmen?
Vielen Dank für die Antworten.