Fahrtenbuch bei privaten Fahrzeug

  • Hallo,


    ich habe auch nebenberuflicher Basis ein Gewerbe der Branchen Dienstleistungen, Fotografie & journalistische Tätigkeiten.
    Für dieses Tätigkeiten führe ich, seit dem ich mein privates Fahrzeug habe, ein Fahrtenbuch mit genauer Angabe der geschäftlichen, privaten Fahrten oder Fahrten von Wohnung zur Arbeit und zurück. Das PKW ist Privat und nicht im Betriebsvermögen!
    Alle Belege, sei es Reparatur, Tanken etc. habe ich seit dem auch Aufgehoben und selbst im WISO-Steuersparbuch für die Einkommenssteuer 2011 dokumentiert.


    Um das Fahrtenbuch vor allem für die dienstlichen Fahrten geltend zu machen (november bis dezember allein 1240 km), muss ich diese Werte nun irgendwo in die Einnahmeüberschussrechnung noch mit eintragen oder langt es, wenn ich das Fahrtenbuch einfach beilege & das Finanzamt trägt diese Infos manuell mit ein? Habe dafür eine Infoseite mit den zusammenadierten werden.
    Oder gebe ich das extra in meiner Einkommenssteuererklärung (also geschäftliche Fahrten sowie Fahrten von Wohnung zur Arbeit und zurück) mit an?


    Besten Dank für eure Hilfe!
    DeBegga

    • Offizieller Beitrag

    langt es, wenn ich das Fahrtenbuch einfach beilege & das Finanzamt trägt diese Infos manuell mit ein?

    Das wäre fein...


    Befindet sich das Fahrzeug im Privatvermögen, werden die Fahrtkosten anhand der gefahrenen Kilometer multipliziert mit 0,30€ (derzeitige Gesetzeslage) angegeben.
    Das wäre für diesen einen Zeitraum: 1.240 x 0,30 = xy € Fahrtkosten Unternehmer an Privateinlage.

    • Offizieller Beitrag

    Fahrtkosten Unternehmer an Privateinlage.

    Damit würden die Fahrtkosten aber nicht den Gewinn mindern, oder ?

    Du bist sicher, dass Du Deine Steuerangelegenheiten selber regeln möchtest? :censored: