Hallo zusammen!
Lieferungen nach Helgoland sind meines Wissens gemäß §6 Abs.1 Nummer 3a UStG umsatzsteuerbefreit.
Welchem Erlöskonto muß ich denn die Rechnung zubuchen?
Hat da jemand eine Idee?
Danke!
Hallo zusammen!
Lieferungen nach Helgoland sind meines Wissens gemäß §6 Abs.1 Nummer 3a UStG umsatzsteuerbefreit.
Welchem Erlöskonto muß ich denn die Rechnung zubuchen?
Hat da jemand eine Idee?
Danke!
Kommt drauf an, welchen Kontenrahmen Du verwendest.
Gib doch einfach mal im Bereich Buchhaltung-Überblick/Stammdaten im Reiter "Kontenplan" bei der Bezeichung "Erlöse" ein und schau, was es da so gibt. Ich würde spontan mal auf 8200 tippen... im SKR03.
Ohweh! [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_skeptisch.gif]
[Klugscheißmodusein]
Kleiner Lernexkurs aus dem UStG § 1:
ZitatAlles anzeigen(2) Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland,
der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des
Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen
der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen
Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem
Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das
danach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt
es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer deutscher
Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im
Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die
Zahlung empfängt.
(2a) Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfasst das Inland
im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und die Gebiete der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem
Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges
Gemeinschaftsgebiet). Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der
Französischen Republik; die Insel Man gilt als Gebiet des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland. Drittlandsgebiet im Sinne
dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.
Ausland ist alles, was nicht Inland ist. Drittland ist alles, was nicht Gemeinschaftsgebiet ist.
Zum weiteren Studium auf die Schnelle: §§ 4 und 6 UStG, dazu genaues durchsuchen der Kontenbezeichnungen im Erlösbereich, schon ist die Lösung da.
[/Klugscheißmodusaus]
Abgekürzt...
Richtig ist:
Steuerfrei gem § 4 Nr.1a UStG, Konto 8120!