Anlage Unterhalt (Unterstützung bedürftiger Personen)

  • Hallo,


    habe eine Frage zur Erfassung der Einküfte und Bezüge der unterstützden Person.


    Die unterstützte Person ist die Mutter unseres nichtehelichen 18 Monate alten Kindes. Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.


    Sie hat im Jahr 2011 an Elterngeld (Auszahlung mit Verlängerungsoption) 3497,00 EUR bekommen.


    Hab irgendwo gelesen das der Mindestbetrag von mtl. 300 EUR bzw. 150 EUR nicht angerechnet wird. Das sind dann 150 EUR x 12 also 1800 EUR


    Stimmt das so?


    In welches Feld in der Anlage Unterhalt muß ich diesen Betrag schreiben?
    Und welchen Betrag 3497,00 EUR oder 1697,00 EUR?


    Was ist mit den 624,00 EUR anrechnungsfreien Betrag? Geht der auch noch weg?
    Und der Pauschbetrag für Aufwendungen von 180 EUR ebenfalls?


    Ich würde dann auf ein anrechenbares Einkommen von 893,00 EUR kommen.


    Ich hoffe hier gibts einen Spezialisten der mir da die RICHTIGE Antwort gibt.


    Vielen Dank
    Interfind

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Formatierung korrigiert, da sehr unglücklich gewählt

  • Moin ...


    Die erste Frage ist, wer unterstützt wen ?


    Wenn Du das bist, hast Du Dir Gedanken über " Unterhaltsberechtige Personen " gemacht ?


    Hast Du Dich mal richtig durch die Maske " Unterstützung Bedürftiger " gearbeitet ?


    ... XXX hat in 2011 eigene Einkünfte ..


    ... " übrige Bezüge ".


    In dem Fragezeichen davor wird auch das Elterngeld angesprochen !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mal unter den Stichworten nichteheliche Lebensgemeinschaft und Unterhalt die Forensuchfunktion nutzen. Da ist alles Wichtige mehrfach beantwortet und beschrieben.


    Ansonsten siehe Kuddel.

  • Ich mache meine Steuererklärung für 2011 und möchte meine Partnerin (nicht verheiratet) unterstützen die mit mir in meiner Wohnung wohnt.


    Hierbei kann man ja 8004 Höchstbetrag absetzen, der um das Einkommen der Partnerin gekürzt wird. Einkommen bei Ihr ist nur das Eltergeld.


    Was bringt das Finanzamt letztendlich von den 8004 EUR zum Abzug? Wieviel Elterngeld wird von den 8004 EUR letztendlich abgezogen? Alles oder das um den Mindestbetrag gekürzte?

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Schreeib doch bitte mal einen Satz in einer Zeile zuende.

    • Offizieller Beitrag

    Ich mache meine Steuererklärung für 2011 und möchte meine Partnerin (nicht verheiratet) unterstützen

    Ja, okay.
    Sittliche Verpflichtung aufgrund des Zusammenlebens und der mangelnden Bedürftigkeit durch das Zusammenleben.


    Hierbei kann man ja 8004 Höchstbetrag absetzen, der um das Einkommen der Partnerin gekürzt wird.

    Richtig.

    Was bringt das Finanzamt letztendlich von den 8004 EUR zum Abzug?
    Wieviel Elterngeld wird von den 8004 EUR letztendlich abgezogen?

    Das sollte das Programm vorrechnen, wenn man die gesamten Einkünfte und weiteren Daten der Freundin in der Eingabemaske zur Unterstützten Person vollständig erfasst hat!
    Elterngeld wird erfasst unter "Steuerfreie Einkommens- Lohn- und Entgeltersatzleistungen.


    Es ist hier sehr mühsam aus dem theoretischen Sachverhalt ohne 100%ig genaue Angaben eine Rechnung aufzustellen- mMn ist es außerdem unzulässige Steuerberatung.
    Für verlässliche Vorherberechnungen ohne große Mühen kann und muss man einen Steuerberater bemühen. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_plapperhase.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Was bringt das Finanzamt letztendlich von den 8004 EUR zum Abzug? Wieviel Elterngeld wird von den 8004 EUR letztendlich abgezogen? Alles oder das um den Mindestbetrag gekürzte?

    Das kannst Du alles über die Forenhilfe lösen bzw. über Eingaben in Dein Steuerprogramm "austesten".

  • Die Frage die sich mir stellt ist eigentlich nur:


    Wieviel Elterngeld wird angerechnet`?
    Alles oder das tatsächlich erhaltene abzüglich des Mindestbetrages?


    Was bedeutet dieser Satz:
    Kein anrechenbarer Bezug ist der Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro oder 150 Euro monatlich (bei Mehrlingsgeburten entsprechend vervielfacht).

    • Offizieller Beitrag

    Wieviel Elterngeld wird angerechnet`?
    Alles oder das tatsächlich erhaltene abzüglich des Mindestbetrages?

    Was bedeutet dieser Satz:
    Kein anrechenbarer Bezug ist der Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro oder 150 Euro monatlich (bei Mehrlingsgeburten entsprechend vervielfacht).

    Das ist die Beantwortung Deiner vorstehenden Frage und somit die Lösung Deines Problems.

  • Steuerfreie Einkommens-Lohn- und Entgeltersatzleistungen


    Hier wähle ich: Elterngeld (ohne den Mindestbetrag)


    Meine Freundin die ich unterstützen will hatim Jahr 2011 an Elterngeld 3497 EUR bekommen.
    Wobei Sie die Auszahlung mit Verlängerunsoption hatte. Also halbes Eltengeld dafür 2 Jahre.


    Dieser Betrag wird ja auch von der Elterngeldstelle bescheinigt.


    Was würdet Ihr jetzt für einen Betrag bei: Elterngeld (ohne den Mindestbetrag) eintragen`?


    Den kompleten oder 3497 - 1800 (12x150) = 1697 EUR


    Was ist mit den 624,00 EUR anrechnungsfreien Betrag? Geht der auch noch weg?
    Und der Pauschbetrag für Aufwendungen von 180 EUR ebenfalls?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du eigentlich schon mal die Daten eingetragen? Kann ich eigentlich nicht glauben. Und auf Steuerberechnung hast Du bestimmt auch noch nicht geklickt? Dann kannst Du über dieselbe und den Erläuterungen dazu genau sehen, was wie gerechnet worden ist.


    Auch, wenn dies ein Hilfeforum ist, solltest Du doch ein bisschen Zeit opfern und aufmerksam in Deinem Steuerprogramm lesen.

  • Ja klar hab ich natürlich.


    Macht natürlich einen Unterschied ob ich das ganze oder das gekürzte Eltergeld reinschreibe.


    Will ja nur sichergehen den richtigen Betrag einzusetzen.


    Die Frag ist eigentlich:


    Wird das Elterngeld vom Finanzamt VOLL oder um den Mindestbetrag gekürzt angerechnet.?

    • Offizieller Beitrag

    Wird das Elterngeld vom Finanzamt VOLL oder um den Mindestbetrag gekürzt angerechnet.?

    Schau Dir den Screen an.


    Und was wie berechnet wird und sich auswirkt, hängt zum einen von der Höhe der unterhaltszahlungen ab, zum anderen von der Höhe der eigenen Einkünfte und/oder bezüge der unterhalotenen Person.


    Und das Ergebnis siehst Du in der Steuerberechnung und den Erläuterungen zu dieser.

  • Genau da ist ja das Problem:


    oder bezüge der unterhalotenen Person!!!


    Sie bekomm nur Elterngeld.


    Und ich will einfach nur wissen ob ich den Betrag (3497 EUR) komplett reinschreiben soll.


    oder ob ich selber kürzen soll um den Mindestbetrag von 150,00 pro Monat = 1800 ?


    Weil im Programm heißt es ja: Elterngeld (ohne den Mindestbetrag)



    Also wie jetzt???

    • Offizieller Beitrag

    Und ich will einfach nur wissen ob ich den Betrag (3497 EUR) komplett reinschreiben soll. Oder ob ich selber kürzen soll um den Mindestbetrag von 150,00 pro Monat = 1800 ?

    Weil im Programm heißt es ja: Elterngeld (ohne den Mindestbetrag)

    Du hast aber schon gelesen, was Du da jetzt schreibst, oder? Oder glaubst Du den Programminformationen nicht? Dann hättest Du gleich ganz auf den Kauf des Programms verzichten sollen.