Ausländischen Lohn richtig eintragen

  • Hallo,


    wie ich in diesem Thread bereits geschrieben habe, bin ich in letzten Jahr von Deutschland in die Schweiz gezogen. Nun muss ich in der deutschen Steuererklärung den schweizerischen Lohn auch angeben. Dank der Hilfe aus dem anderen Thread weiss ich nun, wo ich das machen muss. Allerdings komme ich dort in der Eingabemaske "Tätigkeit und Arbeitslohn im Ausland" -> "Angaben zum Arbeitslohn" nicht richtig weiter, denn folgende Punkte sind mir noch unklar:


    - nach welchem Umrechnungskurs muss ich meinen schweizerischen Lohn umrechnen? Muss ich dafür den Rechner für die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse verwenden? Wenn ja, den Kurs von welchem Monat muss ich nehmen?


    - muss ich den gesamten schweizerischen Lohn in die Zeile "von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist" eintragen? Die Zeilen "lt. Zeile 6 der Anlage N" sowie "lt. Nr. 16 der Lohnsteuerbescheinigung" bleiben dann leer (warum sind die beiden Zeilen überhaupt da, es geht doch um den ausländischen(!) Lohn?)?


    - von meinem Brutto-Lohn hat der schweizerische Arbeitgeber die schweizerische Quellensteuer sowie die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Abzüge sind auf dem sogenannten Lohnausweis (ähnlich der deutschen Lohnsteuerbescheinigung) ausgewiesen. Muss/kann ich diese Abzüge irgendwo berücksichtigen oder interessiert sich das deutsche Finanzamt hier nur für den Brutto-Arbeitslohn?

  • Ok, ich habe jetzt mit dem zuständigen Finanzamt selbst telefoniert und folgendes rausgefunden:


    - den Lohn in Schweizer Franken muss ich nach dem Umrechnungskurs 1 CHF = 0,72 EUR umrechnen. (Wo kommt denn die Zahl her?)
    - den Brutto-Lohn muss ich in die Zeile "von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist" eintragen.
    - die abgezogenen schweizerischen Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge muss ich in der deutschen Steuererklärung nicht angeben. Wichtig ist nur, dass ich irgendwie nachweise, dass meine Einkünfte in der Schweiz auch besteuert worden sind.

    • Offizieller Beitrag

    - den Lohn in Schweizer Franken muss ich nach dem Umrechnungskurs 1 CHF = 0,72 EUR umrechnen. (Wo kommt denn die Zahl her?)

    Es gibt regelmäßig ein neues Bundessteuerblatt, in dem die Umrechnungskurse verbindlich festgelegt werden.

  • Hallo,meine Frau ist Arbeitnehmer in Österreich (Grenzgänger zwischen Bayern und Österreich). Wir haben im Jahr quartalsweise Steuern an das deutsche Finanzamt vorausbezahlt. Sie wurde in Österreich nicht besteuert, hat aber dort verschiedene Sozialabgaben zahlen müssen (KV, UV, PV, AV, Uml. + IE, E-Card). Wir haben all das schriftlich, jedoch nicht als Lohnsteuerbescheinigung nach deutschem Vorbild. Es gibt keine Erklärung zu "lt. Zeile 6 der Anlage N" und auch keine "lt. Nr. der Lohnsteuerbescheinigung". Die Anleitung in der Wisosoftware ist mehr als dürftig. Jetzt ist nicht klar, wie das ganze in die WiSo-Software eingetragen werden muss. Wir sind auf dem Feld "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Angaben zum Arbeitslohn" stehen geblieben.
    Help.
    Grüße, Tom

  • Das gleiche Problem hier. Warum macht WISO keine Angaben wie mit den angefallenen SV Beträgen umzugehen ist? Wo trage ich meinen Bruttolohn ein? Als Grenzgänger? In der Lohnsteuerbescheinigung? An beiden Stellen?