Hallo,
ich nutze Wiso Sparbuch 2012 für die Steuererklärung 2011.
Nun bin ich im Reiter
Allgemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge > Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente") > Angaben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag
bei der Frage
Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d.deutschen Rentenversicherung 2010
Ok für 2010 habe ich den Brief "Meldepflichtige .. zur Sozialversicherung" vorliegen, für 2011 nicht.
Und ich Frage mich - muss ich wirklich die Werte meines Arbeitslohnbrutto aus 2010 eintragen? Nicht die Werte aus 2011?
Grüße, Vine