Vor 5 Jahren lief die Vermietung des Objekts aus und es wird nun selbst bewohnt.
Allerdings entstand ein Rechtsstreit, der Kosten verursachte. Ich versuche gerade die Kosten für das Jahr 2010 in das WISO Steuer-Sparbuch 2011 einzugeben.
Dies lässt das Programm aber nicht zu, da es mir sagt, dass die Eingaben von Werbungskosten erst dann möglich ist, wenn Einnahmen entstanden sind.
Auch die fiktive Eingabe von 1,- EUR lässt das Programm keine Werbungskosten eingeben.
Hat jemand einen Rat für mich?
Eingabe von Verlusten als Werbungskosten bei vorheriger Vermietung nicht möglich
- siggibell
- Erledigt
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Ich versuche gerade die Kosten für das Jahr 2011 in WISO 2011 einzugeben.
Ein Programm WISO 2011 gibt es nicht. Ich gehe mal davon aus, dass Du das Steuer-Sparbuch meinst. Außerdem benötigst Du für die Einkommensteuererklärung 2011 das Steuer-Sparbuch 2012.
Dies lässt das Programm aber nicht zu, da es mir sagt, dass die Eingaben von Werbungskosten erst dann möglich ist, wenn Einnahmen entstanden sind.
Auch die fiktive Eingabe von 1,- EUR lässt das Programm keine Werbungskosten eingeben.Dir ist aber schon klar, dass man zwischen Prüfhinweisen der software und Fehlerhinweisen unterscheiden muss. Das kann genau am Text und an den Erledigungsmöglichkeiten erkennen. Prüfhinweise kann man, nach bei Richtigkeit der getätigten Eingaben, mit OK-Bestätigung erledigen.
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Ein Programm WISO 2011 gibt es nicht. Ich gehe mal davon aus, dass Du das Steuer-Sparbuch meinst. Außerdem benötigst Du für die Einkommensteuererklärung 2011 das Steuer-Sparbuch 2012.
Dir ist aber schon klar, dass man zwischen Prüfhinweisen der software und Fehlerhinweisen unterscheiden muss. Das kann genau am Text und an den Erledigungsmöglichkeiten erkennen. Prüfhinweise kann man, nach bei Richtigkeit der getätigten Eingaben, mit OK-Bestätigung erledigen.
Hallo,ja es handelt sich um das WISO Steuer-Sparbuch 2011 mit dem ich gerade die Steuer für 2010 bearbeite.
Der Sachverhalt ist aber zutreffend beschrieben und es ist kein Hinweis der mit OK abzuklicken wäre, sondern geht aus einem Hinweis hervor, der sich über ein Fragezeichen aufklappen lässt.
Das Eingabefeld für die Werbungskosten ist ausgegraut. -
Also bei mir geht es. Dann fehlt wohl irgendeine Eingabe.
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Und hier geht es weiter:
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DANKE !!!
Du da bin ich wohl am richtigen Eintrag vorbeigelaufen.Schönen Tag noch
Gruß
Siggi -
Gerne geschehen. Die Belege und eine kurze gesonderte Begründung solltest Du der Erklärung natürlich beifügen.