Saldovortrag bei EÜR wieder löschen?

  • Hallo liebe Experten,


    ich habe bei der Übernahme meiner Daten von 2010 in 2011 auch arglos Saldovorträge erzeugt, die mich jetzt, da ich meine EÜR 2011 erstellen will, irgendwie verunsichern ...
    Inzwischen habe ich schon recherchiert, dass Saldovorträge bei der EÜR entbehrlich sind - kann ich diese Buchungen also einfach wieder löschen, ohne irgendwo "in der Tiefe" Fehler zu erzeugen?
    Oder kann/sollte man sie einfach drinlassen, weil sie zwar entbehrlich, aber nicht "schädlich" sind?


    Besten Dank für alle Tipps vorab :)

    • Offizieller Beitrag

    Kein Ja kein Nein denn es kommt drauf an...


    Anlagevermögen brauchen sie im Grunde nicht und ihr Konto auch nicht, weil sie nur Einnahmen und Ausgaben auflisten müssen. Allerdings stören die Salden nicht. Was genau verunsichert Sie so sehr?



    Die Buchfürung wird schnell relativ chaotisch, wenn sie plötzlich den Bestand vom 01.01. auf ihrem Bankkonto "verschwinden" ließen...



    • Offizieller Beitrag

    Der Verlust des Vorjahres befindet sich im Eigenkapital- ich gehe davon aus, dass sie diese Konto nicht führen?


    Nur zur Erklärung (und lassen sie es weiterhin weg)
    Eigenkapital rundet Saldenvorträge ab und errechnet sich aus den Werten des Vorjahres wie folgt:
    Eigenkapital VJ
    ./. Privatentnahmen
    + Privateinlagen
    + oder ./. Vorjahresergebnis
    = EK


    Nur, dass sie wissen, wo sich ihr Gewinn/ Verlust befindet, wenn sie EÜR erstellen:
    In ihrem privaten Sparschwein.


    verständlich gewesen? 8|