Getrennt lebendes, uneheliches, volljähriges Kind in der Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich verzweifle mal wieder an meiner Steuererklärung für das Jahr 2011.


    Meine Tochter (unehelich, lebt bei Ihrer Mutter) ist im Oktober 2010 achtzehn Jahre alt geworden. Sie befindet sich seit 8/2009 in einer Berufsausbildung zur Friseuse. Ich zahle regelmäßig,pünktlich und stimmigen Unterhalt. Wir haben aber keinen Kontakt, ich auch nicht zur Mutter. Wenn möglich, würde ich das gern so lassen.


    Jetzt fragt „Wiso-Steuer-Sparbuch 2012“ aber jede Menge ab, weil sie volljährig ist.


    Muss ich nun wirklich:


    - Steuer-Identifikationsnummer


    - Zweitwohnsitz (den sie wegen der Lehre hat)


    - Verdienst in 2011


    usw. usw. angeben?


    Bis ich den Fragebogen meiner „Ehemaligen“ aus den Rippen geleiert habe, ist ja das Jahr rum.


    Letztes Jahr konnte man trotz fehlender Angaben per ELSTER absenden. In diesem Jahr weigert sich die sch... :D Software aber standhaft.


    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Bis ich den Fragebogen meiner „Ehemaligen“ aus den Rippen geleiert habe, ist ja das Jahr rum.

    Die gesetzlichen Anforderungen sind nun einmal so.

    Letztes Jahr konnte man trotz fehlender Angaben per ELSTER absenden. In diesem Jahr weigert sich die sch... :D Software aber standhaft.

    M.E. mit zurecht.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso,ich habe doch nichts davon, bekomme doch keinerlei Vergünstigungen dadurch ...

    Natürlich hast Du das. Zu den kindbezogenen Leistungen gehört auch das Kindergeld. Und eben um den hälftigen Anteil dieses Kindergeldes ist der von Dir zu leistende Kindesunterhalt mit Sicherheit gemindert worden.

  • Aua, jetzt kriege ich aber Mecker hier.

    Zitat


    Natürlich hast Du das. Zu den kindbezogenen Leistungen gehört auch das Kindergeld. Und eben ...


    Ja, natürlich. Ich meinte ja auch nur, das ich mir sonst nix vorwerfen muss. Habe immer! pünktlich gezahlt, regelmäßig neu festsetzen lassen, hatte Kontakt bis sie nicht mehr wollte ... Und die Mutter will ich halt nie mehr wiedersehen...


    Habs aber hinbekommen. Die Software will nur den Ausbildungsberuf (so einfach kann es sein), dann funktioniert es.


    Viele Grüße


    Wit


    PS: Kritik gehört zum Leben, kein Problem :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Die Mühe bzgl. des Wohnsitzes würde ich mir auch machen- auswärtige Unterbringung bedeutet einen zusätzlichen Freibetrag unter gewissen Umständen.


    Das Kind ist 18 Jahre alt, mit der Mutter hat man nichts mehr zu tun- auch keine Zahlungen zu leisten.


    Das Kind als Unterhaltsempfänger ist dazu verpflichtet, alle entsprechenden Angaben zeitnah vorzulegen.
    Es besteht die Gefahr der Unterhaltsverwirkung, mit 18 Jahren ist man nämlich mal grundsätzlich verpflichtet, für sich selbst zu sorgen- dessen sollte sie sich bewusst sein. Da hilft auch keine eventuell andauernde Pubertät.


    (Übrigens hat sich die Mutter ebenso am Unterhalt zu beteiligen, aber das gehört hier nicht her)

  • Hallo häschen,


    vielen Dank für die schnelle und sachliche Antwort.


    Ich denke, ich werde mal in "den sauren Apfel beißen" :cursing: , ist wohl am einfachsten.


    Herzliche Grüße


    aus Strasburg (Uckermark)


    wit