Was kommt aus der Feststellungserklärung in die Steuererklärung?

  • Hallo!
    Ich habe ie Feststellungserklärung für meine Schwester (gemeinsames Mietshaus) und mich erstellt und nach dem das Elstermodul nicht funktionierte persönlich beim FA abgegeben. Der FAbeamte sagte ich könne ruhig meine Est- erklärung fertig machen und die Daten aus der Feststellungserklärung in die Anlage V übernehmen. Jetzt habe ich folgende Fragen:
    1. Reicht es wenn ich in Zeile 24 Anlage V einfach meinen Anteil an der Erbengeinschaft den ich in der Feststellungserklärung ermittelt habe eintrage?


    2. Wenn nein muss ich dann alle Eingaben aus der Feststellungserklärung (Mieten . Umlagen qm etc.) nochmals eintragen?
    Vielen Dank für eine Antwort