Vollzeit angestellt und geringe Nebeneinkünfte aus Beraterhonorar

  • Hallo zusammen,


    ich war im Jahr 2011 neben meiner Angestelltentätigkeit für einen früheren Arbeitgeber beratend tätig. Hierfür habe ich eine Honorarrechnung über 3000 EUR gestellt - ohne Ausweisung der Umsatzsteuer, da dies die einzigen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit waren.
    Auch wenn das nicht der Riesenbetrag ist, möchte ich ihn in der Steuererklärung nicht unerwähnt lassen. Instinktiv hätte ich dies jetzt in der Anlage S bei "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" angegeben. Hier meldet sich das ELSTER-Formular und sagt "Bei Angaben in diesem Feld sind Nachweise/Belege beim Finanzamt einzureichen". Was kann denn damit gemeint sein? Eine Kopie meiner Honorarrechnung? Eine EÜR? (Die Einnahmen sind gleich dem Gewinn) Oder hätte ich im Vorfeld irgendwo anmelden müssen, dass ich nebenbei (geringfügige) Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit haben werde?
    Oder gibt es eine andere (bessere) Möglichkeit, diese Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung anzugeben?


    Besten Dank vorab für eure Gedanken hierzu!

    • Offizieller Beitrag

    Waren Sie selbstständig tätig oder gewerblich?


    Die Abgrenzung ist nicht unwichtig, ansonsten sollte die Honorarrechnung als Beleg ausreichend sein und JA, die Tätigkeit hätte angezeigt werden müssen entweder beim Finanzamt oder bei der Gemeinde.

  • Waren Sie selbstständig tätig oder gewerblich?


    Die Abgrenzung ist nicht unwichtig, ansonsten sollte die Honorarrechnung als Beleg ausreichend sein und JA, die Tätigkeit hätte angezeigt werden müssen entweder beim Finanzamt oder bei der Gemeinde.

    Es handelte sich um eine einmalige Tätigkeit und die 3000 EUR sind die einzigen Einkünfte, die ich aus freiberuflicher/selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit hatte.
    Mir sind die Abgrenzungen hier ehrlich gesagt nicht geläufig... Wie gesagt, instinktiv würde ich es als freiberufliche (Neben-)Tätigkeit einschätzen. Falls dem nicht so ist, wäre ich für Aufklärung dankbar. Und da das Ganze wirklich nebenbei lief, schien (und scheint) mir eine Anzeige bei der Gemeinde eher nicht erforderlich...

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann Sie dahingehend nicht aufklären, schon, weil ich nicht weiß, was sie gemacht haben- aber es macht den Unterschied schon in der Wahl der Steuerformulare.
    Gewerbe ist alles, was nicht freier Beruf ist.
    Da kann man zum Beispiel bei der IHK schauen Und da das Ganze wirklich nebenbei lief, schien (und scheint) mir eine Anzeige bei der Gemeinde eher nicht erforderlich.Tja- nicht alles, was es in unserem Lande an Formalitäten gibt, scheint uns erforderlich. [url='http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/formalitaeten/00665/index.php'] >> Klick <<


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    • Offizieller Beitrag

    In der steuerlichen Auswirkung ist es bei dieser Höhe vollkommen gleichgültig, ob selbständige oder gewerbliche Einkünfte gegeben sind. Einkünfte unter einem von beidem erklären und Nachweis/e beifügen.


    Ansonsten macht es in einem Forum durchaus Sinn, wenn man etwas detaillierte Angaben zur Art der ausgeübten Tätigkeit macht, wenn man eine fundierte Antwort erwartet.

  • Sorry, es war mir nicht bewusst, dass es auf die Art der Tätigkeit ankommen könnte. Bei Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit wird m.E. auch nicht unterschieden.
    Es handelte sich um eine beratende Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen, hier begleitende Mitwirkung an einem konkreten Entwicklungsprojekt.

    • Offizieller Beitrag

    In der steuerlichen Auswirkung ist es bei dieser Höhe vollkommen gleichgültig, ob selbständige oder gewerbliche Einkünfte gegeben sind. Einkünfte unter einem von beidem erklären und Nachweis/e beifügen.

    Ja, in der Auswirkung ist es unwichtig.
    Es spricht aus mir aber die beruflich begründete Korinthenkacker- Zwangshandlung: inhaltlich ist es ein Unterschied und soll auch so erklärt werden! Mindestens erwähnt werden sollte es, wenn der TE gleich eingangs sagt "Oder hätte ich im Vorfeld irgendwo anmelden müssen...?"


    Es IST eine gewerbliche Tätigkeit bei der Gemeinde anzumelden, egal, wie hoch die daraus resultierenden Einnahmen sind.
    Eine Selbstständige Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden, auch hier ist die Höhe der Einnahmen kein Ausschlußkriterium (oder ich kenne zumindest keines).
    Nachträglich ist es vermutlich relativ unerheblich.

    Es handelte sich um eine beratende Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen, hier begleitende Mitwirkung an einem konkreten Entwicklungsprojekt.

    Wenn Sie selbst Wirtschaftsingenieur sind, Sie also auf Grundlage Ihres Ingenieursstudiums beratend tätig sind, ist es Selbstständige Tätigkeit.
    => Anlage S, Beleg beifügen.
    Sind Sie als Quereinsteiger beratend tätig FÜR ein Unternehmen im Bereich Wirtschaftsingenieurswesen, sind Sie ggf gewerbetreibend.
    => Anlage G, Beleg beifügen.

    • Offizieller Beitrag

    Es spricht aus mir aber die beruflich begründete Korinthenkacker- Zwangshandlung: inhaltlich ist es ein Unterschied und soll auch so erklärt werden! Mindestens erwähnt werden sollte es, wenn der TE gleich eingangs sagt "Oder hätte ich im Vorfeld irgendwo anmelden müssen...?"

    Geht mir ähnlich. Der Hinweis zur steuerlichen Auswirkung war ja auch nur gedacht, um ihm weiter zu ermöglichen, das tatsächliche Betätigungsfeld vor uns zu verheimlichen. ;)


  • Wenn Sie selbst Wirtschaftsingenieur sind, Sie also auf Grundlage Ihres Ingenieursstudiums beratend tätig sind, ist es Selbstständige Tätigkeit.
    => Anlage S, Beleg beifügen.

    das trifft es :)
    Ich wollte hier auch nichts verheimlichen oder so, sondern meine Frage nicht mit Details überfrachten, von denen ich annahm, dass sie nicht relevant sind.


    Aber dann weiß ich jetzt Bescheid und trage ich die Einkünfte in die Anlage S ein, lege eine Kopie meiner Honorarrechnung bei und dann soll sich das FA melden, wenn sie noch mehr haben/wissen wollen.