Hallo zusammen,
ich war im Jahr 2011 neben meiner Angestelltentätigkeit für einen früheren Arbeitgeber beratend tätig. Hierfür habe ich eine Honorarrechnung über 3000 EUR gestellt - ohne Ausweisung der Umsatzsteuer, da dies die einzigen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit waren.
Auch wenn das nicht der Riesenbetrag ist, möchte ich ihn in der Steuererklärung nicht unerwähnt lassen. Instinktiv hätte ich dies jetzt in der Anlage S bei "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" angegeben. Hier meldet sich das ELSTER-Formular und sagt "Bei Angaben in diesem Feld sind Nachweise/Belege beim Finanzamt einzureichen". Was kann denn damit gemeint sein? Eine Kopie meiner Honorarrechnung? Eine EÜR? (Die Einnahmen sind gleich dem Gewinn) Oder hätte ich im Vorfeld irgendwo anmelden müssen, dass ich nebenbei (geringfügige) Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit haben werde?
Oder gibt es eine andere (bessere) Möglichkeit, diese Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung anzugeben?
Besten Dank vorab für eure Gedanken hierzu!