Rechnungen von Kleinunternehmern nach §19 bei UST-Voranmeldung richtig angeben

  • Hallo allerseits!


    Ich bin stolzer Besitzer des aktuellen WISO Steuer-Sparbuches und stehe gerade vor einer Frage auf die ich leider keine Antwort weis:


    Bei der UST-Voranmeldung gibt es ja die Möglichkeit Rechnungen von anderen Unternehmern anzugeben bzw. deren Vorsteuerbeträge.


    Diesen Monat habe ich allerdings den Fall, dass ich von einem Kleinunternehmer eine Rechnung "rein Netto" bekommen hab nach §19 UST.


    Wie muss ich diese Rechnung bzw. die Vorsteuer dann richtig angeben bei der Voranmeldung - oder muss ich die gar nicht angeben?


    Bitte helft mir ich steh grad wirklich auf der Leitung :(


    Ein schönes Restwochenende und viele Grüße
    Chriss

    • Offizieller Beitrag

    Keine Umsatzsteuer- kein Vorsteuerabzug!


    Nicht nur Kleinunternehmer, auch andere Leistungen können umsatzsteuerfrei geleistet worden sein (zB Briefmarken), dann ist auch keine Vorsteuer abzugsfähig.

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