Details zur Privatnutzung PKW

  • Hallo,


    unter Stammdaten kann ich ja den Anteil der Privatnutzung hinterlegen. Dazu folgende 2 Fragen (Leasingfahrzeug mit Fahrtenbuchmethode):
    1. Sollte bzw. muss man die Privatnutzung bereits zu Jahresbeginn schätzen, damit dies in die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einfließt? Kann mir dazu jemand Gesetzestexte nennen, wo man erkennt, dass die Privatnutzung zwingend monatlich gebucht werden muss?
    2. Wenn ich nun eine Privatnutzung von 15% schätze und ich am Jahresende bei 20% rauskomme, ändere ich die Zahl einfach in den Stammdaten und es wird die Differenz automatisch berechnet zwischen den bereits mit 15% gebuchten Aufwänden bei Umsatzsteuererklärung und EÜR?
    3. Wie genau sollte die Schätzung sein? Es gibt ja immer wieder Monate (z.B. Urlaub), wo man mal wesentlich mehr privat fährt als sonst. Daher kann man vermutlich erst gegen Mitte des Jahres eine genauere Abschätzung machen. Sollte man, wenn man erkennt, dass man locker über 15% kommt, dies dann bereits eher in den Stammdaten anpassen?


    Viele Grüße
    Markus

    • Offizieller Beitrag

    1) das können sie auch jährlich machen, da aber Umsatzsteuer anfällt, kommt es hier regelmäßig zu relativ Nachzahlungen.
    Deshalb ist eine geschätze monatlich Verbuchung sinnvoll- nicht zwingend!


    2) oh weia, ob das Programm das automatisch macht, weiß ich leider nicht... :(


    3) je genauer, desto geringer die Gefahr der Nachzahlungen von Umsatzsteuer im Rahmen des Abschlusses- aber Sie können die Nutzung regelmäßig anpassen und am Jahresende müssen Sie dann genau rechnen: was hätte MINUS, was hab ich schon.

    • Offizieller Beitrag

    1) das können sie auch jährlich machen, da aber Umsatzsteuer anfällt, kommt es hier regelmäßig zu relativ Nachzahlungen.
    Deshalb ist eine geschätze monatlich Verbuchung sinnvoll- nicht zwingend!

    M.E. ist die zeitgerechte Versteuerung im Rahmen des UStG zwingend. Für die ESt insoweit natürlich Folgewirkung.

    • Offizieller Beitrag

    M.E. ist die zeitgerechte Versteuerung im Rahmen des UStG zwingend. Für die ESt insoweit natürlich Folgewirkung.

    Dein Erachten ist übrigens vollkommen richtig!